…dieser Nachweis nicht angetreten, kann dem Vertreter die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben werden (vgl. zB VwGH 29. Jänner 2004, 2000/15/0168). Gegen die Gleichbehandlungspflicht verstößt ein Geschäftsführer, der Abgabenschulden bei Fälligkeit nicht vollständig entrichtet, dann nicht, wenn die Mittel, die ihm zur Verfügung…
…Berufung führte der Bw. aus, dass in der Rechtsprechung hinsichtlich der Gleichbehandlungspflicht zwei unterschiedliche Theorien - die Mittel und die Zahlungstheorie - entwickelt worden seien. Auf Grund der Bedenken in der Literatur gegen die Mitteltheorie habe der Bw. bei seinen Berechnungen die Zahlungstheorie herangezogen. Aus der Zahlungstheorie…
…zumal die Gesellschaft über keine liquiden Mittel mehr verfügt habe. Der Bw habe daher nicht gegen die Gleichbehandlungspflicht verstoßen. Durch die überwiegende Nichtzahlung grundsätzlich aller Verbindlichkeiten im gegenständlichen Zeitraum habe der Bw daher keinerlei Pflichten schuldhaft verletzt und könne daher auch nicht zur Haftung herangezogen…
…dass der Masseverwalter eine Gläubigergleichbehandlung hergestellt habe. Die Haftung nach § 9 BAO bestehe bei Verletzung der Gleichbehandlungspflicht nur anteilig, nämlich mit dem Anteil der Ungleichbehandlung. Eine Festsetzung des gesamten Abgabenrückstandes könne es daher nicht geben. Eine Berücksichtigung der Verteilungsquote laut Haftungsbescheid sei nicht ersichtlich. Über…
…Verbindlichkeiten. Dementsprechend hafte der Gs nur für jene Quote, die der Abgabengläubiger bei Einbehaltung der Gleichbehandlungspflicht erhalten hätte, keinesfalls könne sich aus der - bestrittenen - allfälligen Verletzung seiner Verpflichtung zur Abführung der Abgaben eine Haftung für die vollen aushaftenden Abgabenverbindlichkeiten ableiten. Mit Vorhalten vom 18. März…
…zweite, für dieselben Abgabenarten - und zeiträume wie gegenständlich erfolgte Haftungsinanspruchnahme unbekämpft gelassen, und er auch den diesbezüglichen Vorhalt der Berufungsbehörde unwidersprochen gelassen hat. Hat der Geschäftsführer abgabenrechtliche Pflichten durch Nichtbeachtung der Gleichbehandlungspflicht schuldhaft verletzt, erfährt er nur dann eine Einschränkung seiner Haftung, wenn er nachweist…
…und 2012 eine Ungleichbehandlung zu Lasten der Abgabenbehörde dem Einschreiter nicht vorzuwerfen sei. Sohin sei für den genannten Zeitraum gegen die Gleichbehandlungspflicht der Gläubiger zu Lasten der Abgabenbehörde jedenfalls nicht verstoßen worden, indem eben die Abgabenschulgen im Vergleich zu den anderen Verbindlichkeiten nicht schlechter behandelt…
…Geschäftsführer keine Unterlagen vorgelegt haben, sondern dass der Bw. seiner Gleichbehandlungspflicht hinsichtlich der Abgabenverbindlichkeiten nicht nachgekommen ist. Dabei ist die ohnehin gesetzlich vorgesehene quotenmäßige Gleichbehandlung der Gläubiger im Konkursverfahren nicht von Relevanz. Wie von der Abgabenbehörde erster Instanz richtig ausgeführt wurde, endet die Pflicht zur…
…die Ermittlung jener Quote, die der Abgabengläubiger bei Gleichbehandlung aller Gläubiger erhalten hätte, anhand der Zahlungstheorie zu beantworten sei. Der steuerliche Vertreter bezog sich dabei auf Burgstaller, Abgabenrechtliche Geschäftsführerhaftung und Gleichbehandlungspflicht, SWK, 28/2005. Dies bedeute, dass sich die haftungsbestimmende Tilgungsquote ausschließlich aus dem Verhältnis…
…begleichen, so ist der Vertreter grundsätzlich zur anteiligen Befriedigung sämtlicher Gläubiger verpflichtet. Diese Gleichbehandlungspflicht bezieht sich einerseits auf die Fälligkeitszeitpunkte und andererseits auf das Vorhandensein liquider Mittel. Der Vertreter darf hierbei Abgabenschulden nicht schlechter behandeln als die übrigen Schulden (VwGH-Erk vom 21.12.2005…
…allfälliger Durchführung eines danach erforderlichen Ermittlungsverfahrens, ermöglichen zu beurteilen, ob der Geschäftsführer ohne Verstoß gegen die ihm obliegende Gleichbehandlungspflicht vorgegangen ist und ob und in welchem Ausmaß ihn deshalb eines Haftung trifft. Kommt der Geschäftsführer dieser Aufforderung nicht nach, so bleibt die Behörde zu der…
…2,1 Mio. S) gekommen sein muss. Dies bedeutet, dass der Bw. die Gleichbehandlungspflicht verletzt hat, weil er ab Jänner 2000 überhaupt keine Abgabenschulden mehr bedient, die Abgabenverbindlichkeiten somit schlechter als andere Verbindlichkeiten behandelt hat. Liegt eine solche schuldhafte Pflichtverletzung vor, spricht eine Vermutung für…
…Abgabenausfalls gänzlich verunmöglicht, der Haftungspflichtige für den gesamten Abgabenausfall verantwortlich gemacht und die Abgabenbehörde von ihrer Ermittlungspflicht gänzlich freigestellt wird (VwGH 28. April 2009, 2004/13/0067). Gegen die Gleichbehandlungspflicht verstößt ein Geschäftsführer, der Abgabenschulden bei Fälligkeit nicht vollständig entrichtet, dann nicht, wenn die Mittel…
…da nach der Aktenlage das Entgelt für die Rechnung vom 1. Dezember 2005 am 2. Dezember 2005 von der KEG bar vereinnahmt wurde. Hat der Geschäftsführer abgabenrechtliche Pflichten durch Nichtbeachtung der Gleichbehandlungspflicht schuldhaft verletzt, erfährt er nur dann eine Einschränkung seiner Haftung, wenn er nachweist…
…aufzufordern, die es ihr - nach allfälliger Durchführung eines danach erforderlichen Ermittlungsverfahrens - ermöglichen zu beurteilen, ob der Geschäftsführer ohne Verstoß gegen die ihm obliegende Gleichbehandlungspflicht vorgegangen ist und ob und in welchem Ausmaß ihn deshalb eine Haftung trifft. Kommt der haftungspflichtige Geschäftsführer dieser Aufforderung nicht nach…
…Abgabengläubiger nicht möglich. Insoweit der Bw. vorbringt, das Finanzamt sei an die Gleichbehandlungspflicht aller Gläubiger im Ausgleichsverfahren gebunden, ist auszuführen: Anders als im gerichtlichen Zwangsausgleichsverfahren ist eine differenzierte Befriedigung der einzelnen Gläubiger im außergerichtlichen Ausgleich nicht nur möglich, sondern üblich: so erteilt die Gebietskrankenkasse keine…
…Durchführung eines danach erforderlichen Ermittlungsverfahrens - ermöglichen, zu beurteilen, ob der Geschäftsführer ohne Verstoß gegen die ihm obliegende Gleichbehandlungspflicht vorgegangen ist und ob und in welchem Ausmaß ihn deshalb eine Haftung trifft. Kommt der Geschäftsführer dieser Aufforderung nicht nach, so bleibt die Behörde zu der Annahme…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet die Gleichbehandlungspflicht nicht eine gleiche bzw. bessere Behandlung der Abgabenverbindlichkeiten im gesamten Haftungszeitraum, sondern eine Gleichbehandlung der in Haftung gezogenen Abgabenverbindlichkeiten an ihren jeweiligen Fälligkeitstagen gegenüber anderen Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt. Gegen die Gleichbehandlungspflicht verstößt ein Geschäftsführer nur dann…
…hätten sich Ende 2002 auf 3.241.319,77 € belaufen. Mit den Zahlungen in Höhe von 56.376,40 € sei X.Y. der ihm obliegenden Gleichbehandlungspflicht nachgekommen, weil das Finanzamt "zu einem gleich hohen, wenn nicht höheren Prozentsatz" als andere Gläubiger befriedigt worden…
…woraus sich ergäbe, dass sie auch nur für 36 % der Abgabenschuldigkeiten hafte, muss somit ins Leere gehen: "Gegen das Gleichbehandlungspflicht verstößt eine Geschäftsführerin, die Abgabenschulden bei Fälligkeit nicht vollständig entrichtet, nämlich nur dann nicht, wenn die Mittel, die ihr zur Verfügung stehen, nicht für die…