IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Michael Zerobin, Herzog Leopold-Straße 2, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 18. September 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom…
…dieser Nachweis nicht angetreten, kann dem Vertreter die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben werden (vgl. zB VwGH 29. Jänner 2004, 2000/15/0168). Gegen die Gleichbehandlungspflicht verstößt ein Geschäftsführer, der Abgabenschulden bei Fälligkeit nicht vollständig entrichtet, dann nicht, wenn die Mittel, die ihm zur Verfügung…
Den Vertreter trifft die Verpflichtung zur rechtzeitigen Entrichtung. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob den Vertreter die Gleichbehandlungspflicht getroffen hat, bestimmt sich danach, wann die Abgabe nach den abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wäre. Bei Selbstbemessungsabgaben ist maßgebend, wann die Abgabe bei ordnungsgemäßer…
…Berufung führte der Bw. aus, dass in der Rechtsprechung hinsichtlich der Gleichbehandlungspflicht zwei unterschiedliche Theorien - die Mittel und die Zahlungstheorie - entwickelt worden seien. Auf Grund der Bedenken in der Literatur gegen die Mitteltheorie habe der Bw. bei seinen Berechnungen die Zahlungstheorie herangezogen. Aus der Zahlungstheorie…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Regina Vogt in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. Dezember 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 4. Dezember 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
…23 Abs. 4 NAG als uneheliches Kind eines Österreichers einen Rechtsanspruch auf Niederlassung. Nunmehr sei das Kind rückwirkend mit der Geburt als Österreichische Staatsbürgerin anzusehen oder iS der Gleichbehandlungspflicht zumindest als solche zu behandeln. Sie verweise auf EGMR 53124/09 vom 11.10.2011, Genovese…
…zumal die Gesellschaft über keine liquiden Mittel mehr verfügt habe. Der Bw habe daher nicht gegen die Gleichbehandlungspflicht verstoßen. Durch die überwiegende Nichtzahlung grundsätzlich aller Verbindlichkeiten im gegenständlichen Zeitraum habe der Bw daher keinerlei Pflichten schuldhaft verletzt und könne daher auch nicht zur Haftung herangezogen…
…dass der Masseverwalter eine Gläubigergleichbehandlung hergestellt habe. Die Haftung nach § 9 BAO bestehe bei Verletzung der Gleichbehandlungspflicht nur anteilig, nämlich mit dem Anteil der Ungleichbehandlung. Eine Festsetzung des gesamten Abgabenrückstandes könne es daher nicht geben. Eine Berücksichtigung der Verteilungsquote laut Haftungsbescheid sei nicht ersichtlich. Über…
…Verbindlichkeiten. Dementsprechend hafte der Gs nur für jene Quote, die der Abgabengläubiger bei Einbehaltung der Gleichbehandlungspflicht erhalten hätte, keinesfalls könne sich aus der - bestrittenen - allfälligen Verletzung seiner Verpflichtung zur Abführung der Abgaben eine Haftung für die vollen aushaftenden Abgabenverbindlichkeiten ableiten. Mit Vorhalten vom 18. März…
…zweite, für dieselben Abgabenarten - und zeiträume wie gegenständlich erfolgte Haftungsinanspruchnahme unbekämpft gelassen, und er auch den diesbezüglichen Vorhalt der Berufungsbehörde unwidersprochen gelassen hat. Hat der Geschäftsführer abgabenrechtliche Pflichten durch Nichtbeachtung der Gleichbehandlungspflicht schuldhaft verletzt, erfährt er nur dann eine Einschränkung seiner Haftung, wenn er nachweist…
…sowie ausgehend davon, dass diese Gleichbehandlungspflicht erstmals bei der Zahlung vom 17.11.2022 zu beachten gewesen wäre - folgende Rechnung: [...] Dadurch wären die finanziellen Mittel der ***A*** GmbH am 17.11.2022 zur Gänze aufgebraucht und weitere Zahlungen zunächst nicht mehr möglich gewesen. Am 25…
…Verpflichtung zur rechtzeitigen Entrichtung bzw. Abfuhr von Abgabenverbindlichkeiten. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertreter die Gleichbehandlungspflicht erfüllt hat, bestimmt sich danach, wann die Abgabe nach den abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wäre. Bei Selbstbemessungsabgaben ist maßgebend, wann die Abgabe bei ordnungsgemäßer…
…Verpflichtung zur rechtzeitigen Entrichtung bzw. Abfuhr von Abgabenverbindlichkeiten. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertreter die Gleichbehandlungspflicht erfüllt hat, bestimmt sich danach, wann die Abgabe nach den abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wäre. Bei Selbstbemessungsabgaben ist maßgebend, wann die Abgabe bei ordnungsgemäßer…
…Verpflichtung zur rechtzeitigen Entrichtung bzw. Abfuhr von Abgabenverbindlichkeiten. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertreter die Gleichbehandlungspflicht erfüllt hat, bestimmt sich danach, wann die Abgabe nach den abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wäre. Bei Selbstbemessungsabgaben ist maßgebend, wann die Abgabe bei ordnungsgemäßer…
…Verpflichtung zur rechtzeitigen Entrichtung bzw. Abfuhr von Abgabenverbindlichkeiten. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertreter die Gleichbehandlungspflicht erfüllt hat, bestimmt sich danach, wann die Abgabe nach den abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wäre. Bei Selbstbemessungsabgaben ist maßgebend, wann die Abgabe bei ordnungsgemäßer…
…das Fehlen ausreichender Mittel. Erbringt der Geschäftsführer diesen Nachweis nicht bzw. kann er auch nicht den Beweis führen, dass er trotz des Fehlens ausreichender Mittel seiner Gleichbehandlungspflicht nachgekommen ist, so ist die Annahme berechtigt, dass er seiner Pflicht schuldhafterweise nicht nachgekommen ist. Konsequenterweise haftet der…
…Auch wenn diese Behauptung zutreffen sollte, wäre dadurch die Gleichbehandlungspflicht und das Verschulden des Beschwerdeführers in keiner Weise eingeschränkt. Ein für die Ermessensübung relevanter Umstand ist die Zeitdauer zwischen dem Entstehen der Abgabenschuld bzw. der Feststellung der Uneinbringlichkeit der Abgaben beim Primärschuldner einerseits und der…
…sorgen (vgl VwGH 26.6.2007, 2004/13/0032). Der Vertreter, der Abgabenschulden bei Fälligkeit nicht vollständig entrichtet, verstößt nicht gegen die Gleichbehandlungspflicht, wenn die Mittel, die ihm zur Verfügung stehen, nicht für die Begleichung aller Verbindlichkeiten des Vertretenen ausreichen, er aber die Abgabenschulden im…
…VwGH 26.6.2007, 2004/13/0032). Der Vertreter, der Abgabenschulden bei Fälligkeit nicht vollständig entrichtet, verstößt nicht gegen die Gleichbehandlungspflicht, wenn die Mittel, die ihm zur Verfügung stehen, nicht für die Begleichung aller Verbindlichkeiten des Vertretenen ausreichen, er aber die Abgabenschulden im Vergleich zur…
…Vorsorge zu treffen und Rückstellungen zu bilden. Ansonsten könnte die Gleichbehandlungspflicht einfach dadurch umgangen werden, dass Abgabenbescheide bekämpft werden und während des anhängigen Rechtsmittelverfahrens andere Gläubiger zulasten des Abgabengläubigers bevorzugt werden. Trotz der detaillierten Aufforderung durch die belangte Behörde im Vorhalt vom 05.01.2023…