…auch dann der Kreditvertragsgebühr unterliegen, wenn sie lediglich technische Zusammenführungen von bestehenden und ordnungsgemäß vergebührten Krediten oder auf anderen Konten weitergeführte, unveränderte Kredite darstellen und, - ob ein für eine gebührenfreie Umschuldung maßgeblicher Gläubigerwechsel vorliegt, wenn der ursprüngliche Kredit von der Bw. als Treuhänder und der…
…seien weder ein Abtretungsvertrag, noch eine beglaubigte Abschrift nach Österreich gebracht worden. Die AKv GmbH sei von dem Gläubigerwechsel verständigt worden.Die CcH AG habe ausschließlich gegenüber der AH AG eine Verpflichtung übernommen. Eine Begünstigung für die Berufungswerberin sei dadurch nicht entstanden. Diese habe als…
… 1392 ABGB liegt eine Abtretung (Zession) dann vor, wenn eine Forderung von einer Person an eine andere übertragen und von dieser angenommen wird. Die Zession stellt also einen Gläubigerwechsel dar (Koziol/Welser, Bürgerliches Recht II, 116). Unter einer rechtsgeschäftlichen Zession versteht man die durch Willenseinigung…
… 1392 ABGB liegt eine Abtretung (Zession) dann vor, wenn eine Forderung von einer Person an eine andere übertragen und von dieser angenommen wird. Die Zession stellt also einen Gläubigerwechsel dar (Koziol/Welser, Bürgerliches Recht II, 116). Unter einer rechtsgeschäftlichen Zession versteht man die durch Willenseinigung…
… 1392 ABGB liegt eine Abtretung (Zession) dann vor, wenn eine Forderung von einer Person an eine andere übertragen und von dieser angenommen wird. Die Zession stellt also einen Gläubigerwechsel dar (Koziol/Welser, Bürgerliches Recht II, 116). Unter einer rechtsgeschäftlichen Zession versteht man die durch Willenseinigung…
…zwischen den Begriffen Bergbauberechtigter, Grundeigentümer, dinglich Berechtigter und Abbauberechtigter und stelle dieser Umstand keine Begründung für eine Übertragung dar. Da im vorliegenden Fall eine Abtretung (Gläubigerwechsel) zwischen Vertragsparteien nicht vereinbart worden sei (Vertragswille), liege auch eine Zession iSd § 33 TP 21 Abs. 1 GebG 1957…
…der Begünstigungsvorschrift überschreitet somit die äußersten Grenzen des Wortsinnes. Es bestehen auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes keine Bedenken gegen die Sachlichkeit einer Regelung, die Umschuldungen, bei denen ein vollständiger Gläubigerwechsel erfolgt, unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt, "Teilumschuldungen" hingegen nicht. Während es bei "vollständigen" Umschuldungen zum…
…zu beurteilen. Nach § 1392 ABGB liegt eine Abtretung (Zession) dann vor, wenn eine Forderung von einer Person an eine andere übertragen und von dieser angenommen wird. Die Zession bewirkt einen Gläubigerwechsel. Jedenfalls setzt die Zession einen gültigen, bisher schon bestehenden Rechtstitel voraus, dh. zwischen dem…
…der Begünstigungsvorschrift überschreitet somit die äußersten Grenzen des Wortsinnes. Es bestehen auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes keine Bedenken gegen die Sachlichkeit einer Regelung, die Umschuldungen, bei denen ein vollständiger Gläubigerwechsel erfolgt, unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt, "Teilumschuldungen" hingegen nicht. Während es bei "vollständigen" Umschuldungen zum…
…so ist dazu auszuführen, dass eine Zession lediglich einen Gläubigerwechsel hinsichtlich einer offenen Forderung bewirkt und erst der Eingang einer derartigen Forderungen zum Vorhandensein liquider Mittel für die Abgabenentrichtung führen kann. Sämtliche Einwendungen des Bw. hinsichtlich der zum Abtretungszeitpunkt vermeintlich noch gegebenen Werthaltigkeit der Forderung…
…die auch die eigentliche Schuldnerin der Sacheinlage gewesen sei, ein Darlehen in Höhe von DM 29,3 Mio. gewährt. Für die Y Holding GmbH (D) sei dies lediglich ein Gläubigerwechsel gewesen. Für die Bw. habe sich dadurch jedoch die Möglichkeit ergeben statt der in Österreich…
…Gläubiger verpflichte, die Forderung als mittelbarer Stellvertreter eines anderen einzutreiben. In diesem letzteren Fall liegt ja mangels Änderung der Rechtszuständigkeit gar keine Zession im dogmatischen Sinn vor." Da im gegeben Fall eine Abtretung (Gläubigerwechsel) nicht vereinbart war, liegt auch eine Zession im Sinne des § 33…
…L., oder deren Konzerngesellschaften, sodaß auch keine Bereicherung der Verkäuferin oder dritter Personen entstehen konnte. Es trat durch die "Umschuldung" nicht einmal ein Gläubigerwechsel ein, weil sowohl das Konto Nummer 2 als auch das Konto Nummer 4 bei der C.B. geführt wurden. Nach den…
…AKv AG erworben. Diesbezüglich seien weder ein Abtretungsvertrag, noch eine beglaubigte Abschrift nach Österreich gebracht worden. Die AKv GmbH sei von dem Gläubigerwechsel verständigt worden. Die CcH AG habe ausschließlich gegenüber der AH AG eine Verpflichtung übernommen. Eine Begünstigung für die Berufungswerberin sei dadurch nicht…
…innerhalb der ersten zwölf Monate der Laufzeit der Schuld durch die Zusammenrechnung der Laufzeiten eine Dauerschuld entstehen kann, nichts ändern. Denn auch im Falle eines Gläubigerwechsels liege nur dann eine Dauerschuld vor, wenn durch die Zusammenrechnung gewerbesteuerlich relevanter Schuldverhältnisse, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen…
…innerhalb der ersten zwölf Monate der Laufzeit der Schuld durch die Zusammenrechnung der Laufzeiten eine Dauerschuld entstehen kann, nichts ändern. Denn auch im Falle eines Gläubigerwechsels liege nur dann eine Dauerschuld vor, wenn durch die Zusammenrechnung gewerbesteuerlich relevanter Schuldverhältnisse, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Exinger GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1013 Wien, Renngasse 1/Freyung, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 30. Juni 2003, ErfNr. betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 10. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 12. Juli 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin fand im 27. April bis 9. Juli 2004…