Die gegenständliche Genussverpflichtung ist daher schon auf Grund des im Bilanzrecht verwurzelten Gläubigerschutzgedankens dem Prinzip der Vorsicht entsprechend auch nach handelsrechtlichen Grundsätzen zu passivieren. Es wäre nämlich paradox und würde dem Vorsichtsprinzip widersprechen, hätte man, wie im Gegenstandsfall laut dem Erkenntnis des VwGH 99/15…
…in der Steuerbilanz Wahlrechte. Wahlrechte seien aber mit einem Vorsichtsprinzip unvereinbar. Die Wahrung dieser unternehmensrechtlichen Bilanzierungsvorschrift sei in der Folge durch die Berücksichtigung in der Mehr-Weniger-Rechnung wieder neutralisiert worden. Dadurch komme es unternehmensrechtlich zum geforderten Gläubigerschutz bzw. der notwendigen Ausschüttungssperre, steuerrechtlich aber zu…
…mehr mittragen hätte wollen, woraufhin auch andere Aktionäre abgesprungen wären und daher die amerikanische Firma Liquiditätsprobleme bekommen hätte. Im Jahre 2007 wäre in Amerika Gläubigerschutz nach Chapter 11 beantragt worden. Die Aktien wären natürlich noch nicht an der Börse notiert gewesen, sodass auch die Börsenkurse…
…mehr mittragen hätte wollen, woraufhin auch andere Aktionäre abgesprungen wären und daher die amerikanische Firma Liquiditätsprobleme bekommen hätte. Im Jahre 2007 wäre in Amerika Gläubigerschutz nach Chapter 11 beantragt worden. Die Aktien wären natürlich noch nicht an der Börse notiert gewesen, sodass auch die Börsenkurse…
…die beim betroffenen Vermögensgegenstand keine Wertschöpfung bzw. Werterhöhung bewirkten dürften vor allem aus Gläubigerschutzprinzipien nicht als Vermögen ausgewiesen werden. Dies komme auch im strikten Aktivierungsverbot von Lehrkosten und frustrierten Aufwendungen zum Ausdruck. Vor dem Hintergrund der unternehmensrechtlichen Bestimmungen sei daher die in ständiger Rechtssprechung vertretene…
…Bezug auf Voranmeldungen bestünde, da die Konkurseröffnung für einen Zeitpunkt vor dem 15. Mai 2005 geplant gewesen sei. Aufgrund von Empfehlungen von Gläubigerschutzverbänden, der Arbeiterkammer und des Konkursgerichtes habe sich der Termin jedoch verzögert. Dem Bw. sei dabei ein weiterer Irrtum unterlaufen, da er aufgrund…
…33 AO in Höhe von 338.668,80 S (24.612,02 €) bestimmt. Mit weiterem Beschluss vom gleichen Tag erkannte das Konkursgericht den beiden im Ausgleichsverfahren tätig gewesenen bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden Belohnungen gemäß § 35a AO in Höhe von 42.840 S (3.113,30 €)…
…der im Umfang v. 1.568,15 € für die Umsatzsteuer aus den Vergütungen an die Gläubigerschutzverbände verwendet und im Restbetrag v. 9.758,79 € teils auf die Lohnsteuer Dezember 2003 (2.694,83 €) und teils auf die ältest fällige Umsatzsteuer 1995 (7…
…Zeitraum Jänner bis April 1994 wurde festgestellt, dass der Berufungswerber die auf die Leistungen des Masseverwalters und der beiden Gläubigerschutzverbände im Konkursverfahren entfallende Umsatzsteuer (insgesamt 70.260 S) in der Umsatzsteuervoranmeldung für März 1994 als Vorsteuer geltend gemacht hatte. Wie der Niederschrift über das Ergebnis…
…der Gesellschaft haften auch die persönlich haftenden Gesellschafter unbeschränkt, unbeschränkbar, persönlich, solidarisch und primär mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Diese in § 128 UBG zwingend vorgeschriebene persönliche Haftung dient also dem Gläubigerschutz, insbesondere im Falle der Insolvenz. (vgl. Heinz Krejci, Gesellschaftsrecht, Band I…
…Aktiengesellschaft zu belassen. 4. Down-stream Verschmelzung rechtlich nicht möglich Zudem ist darauf hinzuweisen, dass eine Downstream-Verschmelzung nach österreichischem Gläubigerschutz- und Gesellschaftsrecht nur eingeschränkt möglich ist (6 Ob 4/99b); hier wird ein besonders strenger Maßstab angelegt und verlangt, dass das Vermögen der übertragenden…
…der Kapitalgesellschaft vor Schmälerung ihres Haftungsfonds. In ihnen manifistiert sich der wohl wesentlichste Pfeiler des gesellschaftsrechtlichen Kapitalerhaltungsgrundsatzes. Neben dem Gläubigerschutz dient der Kapitalerhaltungsgrundsatz aber auch dem Interesse der Minderheitsgesellschafter und schließlich dem Bestand der Gesellschaft an sich (vgl Amold, Verdeckte Gewinnausschüttung in Handelsrecht, 87). Unzulässig…
…als Massendomizil zu bezeichnen ist. Denn gemäß Artikel 43 der Schweizer Verordnung vom 7. Juni 1937 über das Handelsregister zum Gläubigerschutz - "Wenn eine juristische Person am Orte des statutarischen Sitzes kein Geschäftsbureau hat, so muss in die Eintragung aufgenommen werden, bei wem sich an diesem…
…der Bestimmungen der Sozialhilfegesetze lässt sich nach einem Zeitraum von mehr als fünf Jahren kein ursächlicher Zusammenhang herstellen. Gegen einen unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang sprechen auch die dem Gläubigerschutz dienenden Bestimmungen der Anfechtungsordnung. Diese sehen - mit Ausnahme der Benachteiligungsabsicht - eine Frist von maximal zwei Jahren für…
…jedoch das vorgenannte ¼. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung den Gläubigerschutz verbessern und dem Erben Barmittel zur Bezahlung der Pflichtteilsansprüche in die Hand geben und außerdem die Berechnung vereinfachen - herausgekommen ist aber eine in der Praxis sehr schwierig zu handhabende Regelung. Womit wir bei…
…jedoch das vorgenannte ¼. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung den Gläubigerschutz verbessern und dem Erben Barmittel zur Bezahlung der Pflichtteilsansprüche in die Hand geben und außerdem die Berechnung vereinfachen - herausgekommen ist aber eine in der Praxis sehr schwierig zu handhabende Regelung. Womit wir bei…
…eingebrachten Betriebsteile und tritt mit der Eintragung der Aktiengesellschaft oder der Kapitalerhöhung in das Firmenbuch ein; die Gesamtrechtsnachfolge ist im Firmenbuch einzutragen. Weiters gilt für den Gläubigerschutz § 226 AktG. Im gegenständlichen Fall wurde am 27. Juni 1997 die SPK-F-AG in das Firmenbuch eingetragen…
…worden, indem er in den (gleichlautenden) Bestimmungen des § 226 Abs. 3 AktG und § 15 Abs. 5 SpaltG bei Verschmelzungen und Spaltungen die Inhaber von Genussrechten an der übertragenden Gesellschaft unter der Überschrift "Gläubigerschutz" (§ 226 AktG) bzw. "Schutz der Gläubiger" (§ 15 SpaltG) besonders schützt. Dies indiziert…
…auf einen historischen Höchstwert entwickeln kann (vgl. laufende Warnungen in Fachzeitschriften und Presse). Ein vorsichtig bilanzierender Kaufmann hat diesen Umstand zu berücksichtigen (Gläubigerschutz). Die Bewertung erfolgte daher mit 1 EURO = 1,45 CHF. Die Bewertung mit dem Tageskurs bzw. mit den Anschaffungskosten (Darlehensaufnahme: 2003…
…als Massendomizil zu bezeichnen ist. Denn gemäß Artikel 43 der Schweizer Verordnung vom 7. Juni 1937 über das Handelsregister zum Gläubigerschutz - "Wenn eine juristische Person am Orte des statutarischen Sitzes kein Geschäftsbureau hat, so muss in die Eintragung aufgenommen werden, bei wem sich an diesem…