…Verschrauben fertig bezogener Profilteile oder Systemwände mit Anschlusskabeln, die in einfacher Technik ohne statische Funktion Räume variabel unterteilen. Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit. Laut einem aktenkundigen Versicherungsdatenauszug war der Bw. von 01.06.2005 bis 30.09…
…beide im streitgegenständlichen Jahr ausgeübten Tätigkeiten des Bw. - das von ihm behauptete selbständige Gewerbe des Verspachtelns von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit und die Tätigkeit als Maler und Anstreicher auf Grund der Beschäftigungsbewilligung vom 6. November 2006 - zusammenhängend betrachtet…
…aus Dienstverhältnissen zu beurteilen seien. Es seien daher die dementsprechenden lohnabhängigen Abgaben vorzuschreiben. Bei den in Rede stehenden Tätigkeiten handle es sich laut den Angaben in den vorliegenden "Aufträgen" und Rechnungen um das "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten", um "Bauhilfsarbeiten" sowie "Trockenbauarbeiten". Die Nachversteuerung der…
Dem Vorbringen der Bw., dass sich die "Spachtler" hätten vertreten lassen können, kommt keine praktische Bedeutung zu, da dieser Fall nachweislich nicht eingetreten ist. Anzumerken ist aber, dass K.W. im Zuge seiner Befragung angegeben hat, dass er sich in seiner Arbeit nicht durch eine…
…bezeichnet, meldete im November 2004 folgende Gewerbe an: "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit", "Verfugungsarbeiten mit Silicon und Akryl im Sanitär- und Fensterbereich" und "Montage von mobilen Trennwänden durch Verschrauben fertig bezogener Profilteile oder Systemwände mit Anschlusskabeln, die…
…Mitte des Jahres 2004 nach Österreich. Die Gattin und die 3 minderjährigen Söhne sind in Polen wohnhaft. Am 14.07.2004 meldete er das Gewerbe "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit" an. Lt. den im Zuge des Vorhaltsverfahrens…
…zwei Tage danach vorgenommenen Gewerbeanmeldungen wurden im Gewerberegister für den Bw. das Gewerbe "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit" und das Gewerbe "Aufstellen von mobilen Sichtschutzeinrichtungen für Toilettenanlagen, Umkleidekabinen und dergleichen durch einfaches Zusammenstecken oder Verschrauben fertig bezogener…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 31. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 3. August 2007 betreffend Abweisung eines Antrags auf Gewährung der Differenzzahlung vom September 2005 bis Oktober 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Statt gegeben…
…aus dem Gewerberegister betreffend die am 17. September 2004 angemeldeten Gewerbe "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit" und "Montage von mobilen Trennwänden durch Verschrauben fertig bezogener Profilteile oder Systemwände mit Anschlusskabeln, die in einfacher Technik ohne statische Funktion…
…Der Umstand, dass der Bw. für die Tätigkeit "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit" einen Gewerbeschein besitzt, er sich zur Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft angemeldet hat und beim zuständigen Finanzamt für das Jahr 2005 eine Einkommensteuererklärung bzw. deren…
…im Juli 2004 vorgenommenen Gewerbeanmeldungen wurden im Gewerberegister für den Bw. das Gewerbe "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit" sowie das Gewerbe "Aufstellen von mobilen Sichtschutzeinrichtungen für Toilettenanlagen, Umkleidekabinen und dergleichen durch einfaches Zusammenstecken oder Verschrauben fertig bezogener…
…W Verkürzte Abschrift der Geburtsurkunde betreffend GM Abschrift der gekürzten Heiratsurkunde Zwei Auszüge aus dem Gewerberegister betreffend die Gewerbe "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit" und " Verschließen von Bauwerksfugen mittels plastischer und dauerelastischer Kunststoffmassen und Kunststoffprofilen" (Gewerbeanmeldung jeweils…
…Unselbständigkeit, so ist von einem Dienstverhältnis auszugehen. Das äußere Erscheinungsbild des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses ist dabei nicht maßgeblich. Sind vermeintliche Werkverträge für Leistungen im Bereich Trockenbauarbeiten, Bauhilfsarbeiten oder "Verspachteln von Gipskartonplatten" nicht als solche zu qualifizieren, da kein individualisiertes, konkretisiertes und einheitliches Werk vorliegt, sondern…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten, 1000 Wien, F.Straße, vom 28. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vom 21. September 2006 betreffend Familienbeihilfe bzw. Differenzzahlung für 2005 entschieden: Die…
…in Polen leben. Der Bw. besitzt einen Gewerbeschein für die Tätigkeiten"Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit" und "Montage von mobilen Trennwänden......" Im Akt befinden sich bezüglich des Streitzeitraumes ein Werkvertrag, abgeschlossen zwischen dem Bw. und dem Bauunternehmen…
…er reiste im Juli 2004 nach Österreich ein und erbrachte im Inland Verspachtelungstätigkeiten. Der Bw. besitzt einen Gewerbeschein betreffend das Gewerbe "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit", er zahlte ab 1.1.2005 Sozialversicherungsbeiträge. Dazu legte der Bw…
…4.2009 auf Gewährung der Differenzzahlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist polnischer Staatsbürger und hatte in Österreich folgende Gewerbe angemeldet: Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit…
…mehrere, unter anderem auch polnische Staatsbürger für das geprüfte Unternehmen tätig gewesen. Die auf den vorgelegten Eingangsrechnungen angeführten Leistungen würden vor allem Hilfsarbeiten, wie das Befördern von Material, das Verspachteln und Montieren von Gipskartonplatten, das Ausfüllen von Arbeitsgräben das Zutragen von Material, etc. betreffen. Die…
…Kalenderjahr 2006. Der Bw ist slowakischer Staatsbürger und hat seit Februar 2005 in Österreich folgende Gewerbe angemeldet: 1. Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit 2. Montage von mobilen Trennwänden durch Verschrauben fertig bezogener Profilteile oder Systemwände mit Anschlusskabeln…
…bis Februar 2006, Juni bis Dezember 2006 und November bis Dezember 2007 wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Entscheidungsgründe Text ergänzen»Der Berufungswerber (Bw.) ist polnischer Staatsbürger und in Österreich als Verspachtler (von bereits montierten Gipskartonplatten) tätig. Im Jahr 2004…