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UFSW RV/1761-W/08Verspachteln von Gipskartonplatten durch polnischen Staatsbürger: Selbständige oder unselbständige Tätigkeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2010

…Verschrauben fertig bezogener Profilteile oder Systemwände mit Anschlusskabeln, die in einfacher Technik ohne statische Funktion Räume variabel unterteilen. Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit. Laut einem aktenkundigen Versicherungsdatenauszug war der Bw. von 01.06.2005 bis 30.09…

UFSW RV/3600-W/07Scheinselbständigkeit betreffend Verspachteln von Gipskartonplatten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2008

…beide im streitgegenständlichen Jahr ausgeübten Tätigkeiten des Bw. - das von ihm behauptete selbständige Gewerbe des Verspachtelns von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit und die Tätigkeit als Maler und Anstreicher auf Grund der Beschäftigungsbewilligung vom 6. November 2006 - zusammenhängend betrachtet…

UFSW RV/1744-W/07Verspachteln von Gipskartonplatten, Bauhilfstätigkeit - Scheinselbständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2008Teil 1/2

…aus Dienstverhältnissen zu beurteilen seien. Es seien daher die dementsprechenden lohnabhängigen Abgaben vorzuschreiben. Bei den in Rede stehenden Tätigkeiten handle es sich laut den Angaben in den vorliegenden "Aufträgen" und Rechnungen um das "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten", um "Bauhilfsarbeiten" sowie "Trockenbauarbeiten". Die Nachversteuerung der…

UFSW RV/1744-W/07Verspachteln von Gipskartonplatten, Bauhilfstätigkeit - Scheinselbständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2008Teil 2/2

Dem Vorbringen der Bw., dass sich die "Spachtler" hätten vertreten lassen können, kommt keine praktische Bedeutung zu, da dieser Fall nachweislich nicht eingetreten ist. Anzumerken ist aber, dass K.W. im Zuge seiner Befragung angegeben hat, dass er sich in seiner Arbeit nicht durch eine…

UFSW RV/1961-W/06Aufstellen und verspachteln von Gipskartonplatten als selbständige oder unselbständige Tätigkeit durch einen polnischen Staatsbürger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2007

…bezeichnet, meldete im November 2004 folgende Gewerbe an: "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit", "Verfugungsarbeiten mit Silicon und Akryl im Sanitär- und Fensterbereich" und "Montage von mobilen Trennwänden durch Verschrauben fertig bezogener Profilteile oder Systemwände mit Anschlusskabeln, die…

UFSW RV/1741-W/08Ist die Tätigkeit eines Inhabers des Gewerbes "Verspachtelung von bereits montierten Gipskartonplatten ... " durch einen polnischen Staatsbürger als eine Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und damit als unzulässige nichtselbständige Tätigkeit zu werten, die zur Nichtanwendung der in Art 73 der (EWG) VO vorgesehenen Freizügigkeit führt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2011

…Mitte des Jahres 2004 nach Österreich. Die Gattin und die 3 minderjährigen Söhne sind in Polen wohnhaft. Am 14.07.2004 meldete er das Gewerbe "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit" an. Lt. den im Zuge des Vorhaltsverfahrens…

UFSW RV/0003-W/07Gewährung der Familienbeihilfe für in Polen lebendes Kind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2007

…zwei Tage danach vorgenommenen Gewerbeanmeldungen wurden im Gewerberegister für den Bw. das Gewerbe "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit" und das Gewerbe "Aufstellen von mobilen Sichtschutzeinrichtungen für Toilettenanlagen, Umkleidekabinen und dergleichen durch einfaches Zusammenstecken oder Verschrauben fertig bezogener…

UFSW RV/3602-W/07Anspruchsvoraussetzungen für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2008

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 31. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 3. August 2007 betreffend Abweisung eines Antrags auf Gewährung der Differenzzahlung vom September 2005 bis Oktober 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Statt gegeben…

UFSW RV/2084-W/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für in Polen lebendes Kind mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.06.2008

…aus dem Gewerberegister betreffend die am 17. September 2004 angemeldeten Gewerbe "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit" und "Montage von mobilen Trennwänden durch Verschrauben fertig bezogener Profilteile oder Systemwände mit Anschlusskabeln, die in einfacher Technik ohne statische Funktion…

UFSW RV/1476-W/07Gewährung der Familienbeihilfe für in Polen lebende Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2007

…Der Umstand, dass der Bw. für die Tätigkeit "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit" einen Gewerbeschein besitzt, er sich zur Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft angemeldet hat und beim zuständigen Finanzamt für das Jahr 2005 eine Einkommensteuererklärung bzw. deren…

UFSW RV/2354-W/06Scheinselbständigkeit eines polnischen Staatsbürgers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2007

…im Juli 2004 vorgenommenen Gewerbeanmeldungen wurden im Gewerberegister für den Bw. das Gewerbe "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit" sowie das Gewerbe "Aufstellen von mobilen Sichtschutzeinrichtungen für Toilettenanlagen, Umkleidekabinen und dergleichen durch einfaches Zusammenstecken oder Verschrauben fertig bezogener…

UFSW RV/0275-W/06Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für das in einem anderen EU-Staat lebende Kind mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2006

…W Verkürzte Abschrift der Geburtsurkunde betreffend GM Abschrift der gekürzten Heiratsurkunde Zwei Auszüge aus dem Gewerberegister betreffend die Gewerbe "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit" und " Verschließen von Bauwerksfugen mittels plastischer und dauerelastischer Kunststoffmassen und Kunststoffprofilen" (Gewerbeanmeldung jeweils…

UFSW RV/2594-W/11Einfache Montage- und Verspachtelungsarbeiten durch einen einzigen Arbeiter sind keine unternehmerische Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid16.02.2012Teil 1/2

…Unselbständigkeit, so ist von einem Dienstverhältnis auszugehen. Das äußere Erscheinungsbild des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses ist dabei nicht maßgeblich. Sind vermeintliche Werkverträge für Leistungen im Bereich Trockenbauarbeiten, Bauhilfsarbeiten oder "Verspachteln von Gipskartonplatten" nicht als solche zu qualifizieren, da kein individualisiertes, konkretisiertes und einheitliches Werk vorliegt, sondern…

UFSW RV/2869-W/06Ein Scheinselbständiger (slowakischer Staatsbürger) fällt nicht unter die Ausnahmeregelung für EWR-Bürger und muss dann, wenn seine Tätigkeit in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der eines nichtselbständigern Bauhilfsarbeits entspricht, eine entsprechende Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz besitzen, um einen Anspruch auf Familienbeihilfe oder Differenzzahlung zu erlangen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten, 1000 Wien, F.Straße, vom 28. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vom 21. September 2006 betreffend Familienbeihilfe bzw. Differenzzahlung für 2005 entschieden: Die…

UFSW RV/1449-W/11Keine Familienbeihilfe bei fehlender rechtmäßiger Beschäftigung vor dem 1.1.2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2012

…in Polen leben. Der Bw. besitzt einen Gewerbeschein für die Tätigkeiten"Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit" und "Montage von mobilen Trennwänden......" Im Akt befinden sich bezüglich des Streitzeitraumes ein Werkvertrag, abgeschlossen zwischen dem Bw. und dem Bauunternehmen…

UFSW RV/1229-W/11Es besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn erforderliche Nachweise infolge Nichtbeantwortung des Vorhalts nicht vorgelegt werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2012

…er reiste im Juli 2004 nach Österreich ein und erbrachte im Inland Verspachtelungstätigkeiten. Der Bw. besitzt einen Gewerbeschein betreffend das Gewerbe "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit", er zahlte ab 1.1.2005 Sozialversicherungsbeiträge. Dazu legte der Bw…

UFSW RV/1913-W/10Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2012

…4.2009 auf Gewährung der Differenzzahlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist polnischer Staatsbürger und hatte in Österreich folgende Gewerbe angemeldet: Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit…

UFSG RV/0824-G/07Scheinselbständigkeit von im Baugewerbe mit Hilfstätigkeiten beschäftigten Personen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2011

…mehrere, unter anderem auch polnische Staatsbürger für das geprüfte Unternehmen tätig gewesen. Die auf den vorgelegten Eingangsrechnungen angeführten Leistungen würden vor allem Hilfsarbeiten, wie das Befördern von Material, das Verspachteln und Montieren von Gipskartonplatten, das Ausfüllen von Arbeitsgräben das Zutragen von Material, etc. betreffen. Die…

UFSW RV/1309-W/11Kein Anspruch auf Familienbeihilfe bei Scheinselbständigkeit wegen fehlender Freizügigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2011

…Kalenderjahr 2006. Der Bw ist slowakischer Staatsbürger und hat seit Februar 2005 in Österreich folgende Gewerbe angemeldet: 1. Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit 2. Montage von mobilen Trennwänden durch Verschrauben fertig bezogener Profilteile oder Systemwände mit Anschlusskabeln…

UFSW RV/3961-W/10Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2011

…bis Februar 2006, Juni bis Dezember 2006 und November bis Dezember 2007 wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Entscheidungsgründe Text ergänzen»Der Berufungswerber (Bw.) ist polnischer Staatsbürger und in Österreich als Verspachtler (von bereits montierten Gipskartonplatten) tätig. Im Jahr 2004…