…der Beurteilung des berufungsgegenständlichen Sachverhaltes auf Grund des beschriebenen Legalitätsprinzips somit an die in Geltung stehende Bestimmung des § 4 Abs. 1 Z 10 EStG 1988, wonach Übergangsverluste auf sieben Gewinnermittlungszeiträume verteilt zu berücksichtigen sind, gebunden war, konnte dem Berufungsbegehren nicht stattgegeben werden. Linz, am 24…
…4 Abs. 10 EStG 1988 normiert, dass ein Übergangsgewinn " beim Gewinn des ersten Gewinnermittlungszeitraumes nach dem Wechsel zu berücksichtigen" ist. Abgesehen davon, dass schon diese eindeutige gesetzliche Regelung keine andere als die vom Finanzamt vorgenommene "Interpretation" zulässt - Versteuerung des Übergangsgewinns im Jahr 2007 -, hat auch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Eveline Umgeher, Witwerfortbetrieb DI Franz Umgeher, Wirtschaftstreuhänder, 1110 Wien, Mautner Markhofgasse 13-15/5/23, vom 26. September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk vom 20. September…
…beim einzelnen Steuersubjekt für ein Kalenderjahr nur einen Veranlagungszeitraum geben kann. Zum Begriff des Wirtschaftsjahres regelt § 2 Abs. 5 und 6 EStG 1988 folgendes: "(5) Gewinnermittlungszeitraum ist das Wirtschaftsjahr. Buchführende Land- und Forstwirte und rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende (§ 5) dürfen jedoch ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben…
Anfechtungsgründe). Finanzamtsvertreterin: Das Finanzamt hat mehrfach in Gesprächen mit Herrn Bw seinen Standpunkt dargelegt. Wohingegen Herr Bw vom Zuflussprinzip ausgeht, vertritt das Finanzamt die Meinung, dass die Abschichtungserlöse in den Wirtschaftsjahren zu erfassen sind, denen sie wirtschaftlich zuzurechnen sind. Dies ist insbesondere daraus ersichtlich, dass…
… 4 Abs. 10 Z1 EStG beginnend mit dem ersten Gewinnermittlungszeitraum nach dem Wechsel (hier also im Rumpfwirtschaftsjahr 1.11.2000 bis 31.12.2000) zu je einem Siebentel in den nächsten sieben Gewinnermittlungszeiträumen zu berücksichtigen ist. Die Honorareingänge bzw. die Zahlungen der Verbindlichkeiten stellen in…
…des Verlustes vorsehe. 2.) Gemäß § 4 Abs. 10 Z 1 letzter Satz EStG 1988 seien Übergangsverluste aus der Veräußerung eines ganzen Betriebes oder Teilbetriebes beim Gewinn des letzten Gewinnermittlungszeitraumes vor Veräußerung zu berücksichtigen. Die Einbringung gemäß Art. III UmgrStG sei ertragsteuerlich als Tausch zu qualifizieren …
…Ist dies der Fall, liegt nach Auffassung des Senates eine (freiwillige) Buchführung auch dann vor, wenn sie zum Ende des Gewinnermittlungszeitraumes nicht förmlich abgeschlossen wird. Das Finanzamt weist im vorliegenden Fall zur Recht darauf hin, dass die vom Berufungswerber im Streitjahr 2002 geführten Aufzeichnungen geeignet…
…Die Begünstigung des § 11a EStG soll die langfristige Stärkung des Eigenkapitals fördern. Im gegenständlichen Fall wurde der gesamte Betrieb mit Ende 2006 verkauft. Demnach hat es am Ende des Gewinnermittlungszeitraumes 2006 kein betriebliches Eigenkapital mehr gegeben. In diesem Fall steht die Begünstigung des § 11a EStG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Berater, vom 5. März 2009 gegen die Bescheide des ABC, vertreten durch Finanzanwalt, vom 6. Februar 2009 betreffend Haftung und Zahlung von Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 2006 und 2007 entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Steuerberatungskanzlei, vom 17. Februar 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach vom 6. November 2002 betreffend die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw-OHG, Bw-Adresse, vertreten durch Bertl Fattinger & Partner WP und StB GmbH, 8010 Graz, Schubertstraße 62, vom 12. Jänner 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 14. Dezember 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Hofrat Franz Pischinger, Norbert Pelzer und Mag. Belinda Maria Eder im Beisein der Schriftführerin Ingrid Pavlik über die Berufungen des Bw., (Erstbw.) sowie der Zweitbw., (Zweitbw.), diese vertreten durch Maria…
…dahingestellt bleiben, weil ein etwaiger Übergangsgewinn bzw. -verlust erst im Jahr 2006 (erster Gewinnermittlungszeitraum nach dem Wechsel der Gewinnermittlungsart) Berücksichtigung finden könne. Die diesbezüglichen Einwendungen gingen betreffend 2005 ins Leere. Dies gelte auch für den Streitpunkt der Nichtanerkennung der Zinsen für die Mittelzuführung, weil selbst…
…bis 1999 wurden folgende streitgegenständliche Feststellungen getroffen: Tz 19 Abweichendes Wirtschaftsjahr Die Bw. stellte am 28. Mai 1996 einen Antrag, den mit dem Kalenderjahr übereinstimmenden Gewinnermittlungszeitraum auf ein vom 1. Juli bis 30. Juni sich erstreckendes Wirtschaftsjahr umzustellen. Diesem Antrag wurde mit Bescheid vom 11…
…Im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 wurden die Betriebeinnahmen und -ausgaben der Gewinnermittlungszeiträume 1994 bis 1998 nach der Bruttomethode mit Umsatzsteuer angesetzt. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung der Aufzeichnungen gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG betreffend die Jahre 1994 bis 1998 erfolgten…
…1988 - die langfristige Stärkung des betrieblichen Eigenkapitals - könne nicht mehr erreicht werden, wenn der Betrieb im Jahr der Geltendmachung der Steuerbegünstigung aufgegeben werde und am Ende des Gewinnermittlungszeitraumes kein betriebliches Eigenkapital mehr vorhanden sei. Ferner verwies es auf die Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 9…
…von § 4 Abs. 1 EStG 1988 auf die Vollpauschalierung) bzw. in umgekehrter Richtung Verbindlichkeiten gegen Ende des Gewinnermittlungszeitraumes der Vollpauschalierung nicht bezahlt würden. In Anbetracht der Möglichkeit, in jedem Besteuerungsabschnitt die Wahl zwischen der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich und der Besteuerung gemäß der Verordnung BGBl. II…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Ort, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 23 (nunmehr Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf) betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2003 nach der am 4. Juni 2009 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Maria Grohe und die weiteren Mitglieder Dr. Alexander Hajicek, Dr. Karl Stetter und Michael Schediwy-Klusek über die Berufungen der Bw, vertreten durch StB-GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend (Nicht)Feststellung von Einkünften…