…Bp für die Jahre 1999 und 2000, dargestellt im Bp-Bericht unter Textziffer (Tz.) 16, eine "Berichtigung des Gewinnaufschlages betreffend der weiterverrechneten Kosten an die deutsche Muttergesellschaft G.Hamburg" durch. Der zu beurteilende Sachverhalt stellt sich wie folgt dar. Die G.Wien hatte seit Beginn…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der bwGesnBR, (Gesellschafter: F. M. und M.G.) vertreten durch Finanzen & mehr, FM Steuerberatung GmbH, 2640 Bruckneudorf, Lindenbreite 19, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Fachexpertin Hofrätin Mag. Anna Holper, betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß…
…geltenden Konvent liege ein Betrieb gewerblicher Art im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes vor, wenn die Gestellung erwerbsmäßig betrieben werde. Wenn das verrechnete Entgelt einen angemessenen Gewinnaufschlag enthält, sei von einem Betrieb gewerblicher Art auszugehen, wobei die vom Bundesministerium für Finanzen verlautbarten Vergütungsssätze für die Tätigkeit von…
…Traktorverkauf) hat die Bw. bislang nur Leistungen an ihre Gesellschafter erbracht, die ihrerseits wiederum der Bw. deren eigene Kosten ohne Gewinnaufschlag erstatteten. Aus der Betätigung wurde bislang auch kein Gesamtgewinn erzielt. Damit ist die Tätigkeit der Bw. (noch) als bloße Vermögensverwaltung anzusehen; die bloß gelegentlich…
…eines Zeitraumes von rund 2 Jahren ab Gründung der Bw an Wohnungskäufer des Objektes oder - wenn einzelne Wohnungen nicht verkauft werden sollten - an die einzelnen Eigentümer des Objektes mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag - je nach Durchsetzbarkeit am Markt - weiterverrechnet werden. Im Umsatzsteuerbescheid für das Streitjahr wurde…
…Die Renovierungs- und Ausbaukosten sollten innerhalb eines Zeitraumes von rund 2 Jahren ab Gründung der Bw an Wohnungskäufer des Objektes oder - wenn einzelne Wohnungen nicht verkauft werden sollten - an die einzelnen Eigentümer des Objektes mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag - je nach Durchsetzbarkeit am Markt - weiterverrechnet werden…
…Gründung der Bw an Wohnungskäufer des Objektes oder - wenn einzelne Wohnungen nicht verkauft werden sollten - an die einzelnen Eigentümer des Objektes mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag - je nach Durchsetzbarkeit am Markt - weiterverrechnet werden. In der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1999 ergab sich eine Gutschrift. In der…
…Gründung der Bw an Wohnungskäufer des Objektes oder - wenn einzelne Wohnungen nicht verkauft werden sollten - an die einzelnen Eigentümer des Objektes mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag - je nach Durchsetzbarkeit am Markt - weiterverrechnet werden. In der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2000 ergab sich eine Gutschrift. In der…
…Gründung der Bw an Wohnungskäufer des Objektes oder - wenn einzelne Wohnungen nicht verkauft werden sollten - an die einzelnen Eigentümer des Objektes mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag - je nach Durchsetzbarkeit am Markt - weiterverrechnet werden. In der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2000 ergab sich eine Gutschrift. In der…
…herauszurechnen"(um zum Wert frei Grenze und somit zum Zollwert zu gelangen), nicht aber ein (von der Bf gegenüber den von ihr ihren in den USA situierten Lieferanten zu zahlenden Einkaufspreisen vorgenommener) "Gewinnaufschlag", und zwar aus folgenden rechtlichen Erwägungen: Bei der in Rede stehenden Zweigniederlassung…
…nur zivilrechtlich, sondern meist auch wirtschaftlich in das Eigentum des Leasinggebers übertragen und dem Leasingnehmer gegen ein Entgelt, mit dem die über die beabsichtigte Dauer verbrauchten Investitionskosten zuzüglich der Zinsen für die Kapitalaufbringung und einem Gewinnaufschlag darauf abgedeckt werden, zur Nutzung überlassen wird. Die in…
…Sinkt der erzielbare Verkaufspreis, dann ist nach dieser Auffassung der Wert der Ware auf den Wert zu reduzieren, der sich aus dem erzielbaren Verkaufspreis vermindert um den Gewinnaufschlag ergibt. Nach dieser Methode, die für die Bewertung an die Gewinnspanne anknüpft, wäre der Teilwert ein gewinnorientierter…
…der Bw. habe von einer deutschen Kanzlei Buchhaltungs- und Bilanzierungsarbeiten für eigene Klienten durchführen lassen, die von dieser Kanzlei an ihn in Rechnung gestellt und die von ihm an die Kunden mit einem Gewinnaufschlag weiterrechnet worden seien, wird weder aufgezeigt, dass es sich bei der…
…3 (Verdeckte Ausschüttung - Verrechnungspreise) fest, dass die Konzernumlagen nicht periodengerecht gebucht und die Höhe der berechneten Konzernumlagen nicht nachvollziehbar gewesen sei. Die I/C-Umsätze seien ohne Gewinnaufschlag zu Einstandspreisen zuzüglich 1,5% bis 1,8% Spesen weiterfakturiert worden. Diese Vorgangsweise entspreche nicht dem Fremdvergleich…
…FBG infolge Vermögenslosigkeit gelöscht. Im Zuge einer im Jahre 2003 bei der SK u.a. hinsichtlich der Umsatzsteuer für die Jahre 1999 bis 2001 durchgeführten Betriebsprüfung wurden Feststellungen hinsichtlich der Aufschlagshöhe (Gewinnaufschlag in %) bei Fremdleistungen bzw. bei den Wareneinkäufen getroffen. Das Finanzamt für den 8.…
…Die Renovierungs- und Ausbaukosten sollten innerhalb eines Zeitraumes von rund 2 Jahren ab Gründung der Bw an Wohnungskäufer des Objektes oder - wenn einzelne Wohnungen nicht verkauft werden sollten - an die einzelnen Eigentümer des Objektes mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag - je nach Durchsetzbarkeit am Markt - weiterverrechnet werden…
…Die Renovierungs- und Ausbaukosten sollten innerhalb eines Zeitraumes von rund 2 Jahren ab Gründung der Bw an Wohnungskäufer des Objektes oder - wenn einzelne Wohnungen nicht verkauft werden sollten - an die einzelnen Eigentümer des Objektes mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag - je nach Durchsetzbarkeit am Markt - weiterverrechnet werden…
…Die Renovierungs- und Ausbaukosten sollten innerhalb eines Zeitraumes von rund 2 Jahren ab Gründung der Bw an Wohnungskäufer des Objektes oder - wenn einzelne Wohnungen nicht verkauft werden sollten - an die einzelnen Eigentümer des Objektes mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag - je nach Durchsetzbarkeit am Markt - weiterverrechnet werden…
…Die Renovierungs- und Ausbaukosten sollten innerhalb eines Zeitraumes von rund 2 Jahren ab Gründung der Bw an Wohnungskäufer des Objektes oder - wenn einzelne Wohnungen nicht verkauft werden sollten - an die einzelnen Eigentümer des Objektes mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag - je nach Durchsetzbarkeit am Markt - weiterverrechnet werden…
…Die Renovierungs- und Ausbaukosten sollten innerhalb eines Zeitraumes von rund 2 Jahren ab Gründung der Bw an Wohnungskäufer des Objektes oder - wenn einzelne Wohnungen nicht verkauft werden sollten - an die einzelnen Eigentümer des Objektes mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag - je nach Durchsetzbarkeit am Markt - weiterverrechnet werden…