…5.1986, 84/16/0209 - ÖStZB 1987, 206). Ist somit der erstinstanzliche Schuldspruch in Teilrechtskraft erwachsen (weil lediglich vom Amtsbeauftragten ergänzend zu diesem Schuldspruch gegen die Nichtannahme von Gewerbsmäßigkeit sowie gegen die Höhe der Strafe berufen wurde), steht auch für die Berufungsbehörde bindend fest, dass…
…Lohnabgaben nicht gemeldet und nicht entrichtet. In der Berufung des Amtsbeauftragten wird hiergegen ausgeführt, der Spruchsenat habe sich in seinem Erkenntnis begründungslos nicht mit der vom Amtsbeauftragten in seiner Stellungnahme an diesen angeführten Vorliegen von Gewerbsmäßigkeit bei der Tatbegehung befasst. Eine solche liege gegenständlich vor…
…00 und Tabaksteuer in der Höhe von € 19.368,60 somit insgesamt € 27.029,40. Es ergibt sich sohin unter Berücksichtigung der Gewerbsmäßigkeit ein Strafrahmen in der Höhe von € 81.088,20. Im vorliegenden Fall unterliegen die Zigaretten als Tatgegenstände, die A…
…habe. Zur Rechtsfrage, ob dem Beschuldigten zu den Fakten I. und II. eine Gewerbsmäßigkeit anzulasten sei, stellte der Spruchsenat fest, dass entsprechend der Verantwortung des Beschuldigten dieser im Zusammenhang mit den von ihm zu verantwortenden Malversationen nicht die Absicht gehabt habe, sich durch wiederkehrende Begehung…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen KJ, XY, vertreten durch die Estermann & Partner KG, Rechtsanwälte-Strafverteidiger, 5230 Mattighofen, Stadtplatz 6, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 10…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen MX, XY, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Dietmar Gollonitsch, 3270 Scheibbs, Gürtel 12, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 10. April 2008…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 7 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Andreas Hartl, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Doris Schitter sowie die Laienbeisitzer Leopold Pichlbauer und Angela Pühringer als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 7 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Robert Huber, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Lovranich sowie die Laienbeisitzer Elisabeth Vondrasek und Willibald Edelbacher als weitere Mitglieder des Senates in der…
…B. Verkürzungsbeträge) bzw. Qualifikationen (Gewerbsmäßigkeit) zu Grunde zu legen sind. Da die maßgebliche Aktenlage auch keinen sich aus der dennoch gebotenen Überprüfung des Strafausspruches ableitenden Änderungsbedarf hinsichtlich der Sachverhaltsfeststellungen bzw. der rechtlichen Beurteilung durch die Erstinstanz erkennen lässt, kann, freilich unter Berücksichtigung der im laufenden…
… 23 Abs. 1 FinStrG ist neben den bereits die Strafdrohung bestimmenden Umständen des erheblichen Verkürzungsbetrages, des Zusammentreffens zweier Finanzvergehen und der Tatqualifikation der Gewerbsmäßigkeit festzustellen, dass die auf Grund des Untersuchungsverfahrens erwiesenen Handlungsabläufe, bei denen nicht nur in konsequenter Vorgehensweise mit der Absicht einer entsprechenden…
…31. März 2000 und am 31. März 2001 bewirkten Hinterziehungen an Umsatzsteuer für die Veranlagungsjahre 1998 bis 2000 hat L daher Gewerbsmäßigkeit zu verantworten. Betreffend die Hinterziehungen der Jahresumsatzsteuer für das Veranlagungsjahre 1995 und 1996 ist der deliktische Erfolg am 31. März 1997 bzw. am…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Alois Winklbauer, in der Finanzstrafsache gegen OP, ohne Beschäftigung, geb. XXX, wh. 4020 L,DStr, vertreten durch Mag. Lothar Korn, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Hessenplatz 8, über die Beschwerde…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Feldkirch 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux sowie die Laienbeisitzer Dr. Herbert Lenz und KammR Ignaz Hiller als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Mag. Bernadette Reichl als weitere Mitglieder des Senates…
Laut Betriebsprüfung wurde im Abgabenverfahren nur das Betriebsausgabenpauschale von 12 % des Umsatzes anerkannt, da Aufwandsbelege nur teilweise vorgelegt werden konnten bzw. nur teilweise anzuerkennen waren sowie die Fahrtenbücher unvollständig und nicht ordnungsgemäß gewesen sind (obgenannter Außenprüfungsbericht, Tz. 5, Finanzstrafakt Bl. 5). Um aber für Zwecke…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Mag. Gottfried Warter und Mag.a Bernadette Reichl als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR. Dr. Andreas Hartl, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Doris Schitter sowie die Laienbeisitzer Mag. Anton Möslinger-Gehmayr und Mag. Bernadette Reichl als weitere Mitglieder des Senates…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen WL, Verkauf von Waren, geb. 0719XX, whft. in W, wegen des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm. 38 Abs…
…es bleibt die endgültige Beantwortung der Frage, ob bzw. in welchem Ausmaß der Bf. die ihm zur Last gelegten Finanzvergehen in objektiver und subjektiver Hinsicht tatsächlich begangen hat bzw. ob das Qualifizierungsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit nach § 38 FinStrG verwirklicht ist, dem Ergebnis des gemäß §§ 114 ff…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Christian Nemeth als weitere Mitglieder des Senates in…