…bringt, unter das Abzugsverbot des § 20 EStG 1988. Die im Berufungsfall streitentscheidende Frage ist, ob die in Rede stehende Haftungsinanspruchnahme des Berufungswerbers ihre Ursache im Dienstverhältnis oder in der Gesellschaftssphäre hatte. Dazu ist zu sagen: Ausgehend von der Überlegung, dass es einkommensteuerlich keinen Unterschied darstellt…
…a.o. Ertrag schon deshalb nicht als eine betrieblich bedingte Vermögensvermehrung angesehen werden könne, weil hierin kein betriebsbedingter sondern ein der Gesellschaftersphäre zuordenbarer Vorgang zu erblicken sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs.2 KStG 1988 sind juristische Personen des privaten Rechts, die…
…als Betriebsausgabe anzuerkennen, da nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das Risiko, das der Gesellschafter-Geschäftsführer im Falle einer Bürgschaftsübernahme aus Verbindlichkeiten der Gesellschaft trage, primär der Gesellschaftssphäre zuzurechnen sei. Dass der Berufungswerber die Haftung für Schulden der RSGmbH nicht als Gesellschafter, sondern als Einzelunternehmer…
…haben auch die daraus resultierenden vom Bw. zu tragenden Verluste bzw. Ausgaben) ihre Ursache in der Gesellschaftssphäre (der Bw. ist 50%-Beteiligter an der GmbH). Dies wird dadurch bekräftigt, dass mit den beiden jeweils (50%) Gesellschaftern völlig idente nicht fremdübliche Gestaltungen vorgenommen wurden. Die diesbezüglichen…
…Einkünfte aus selbständiger Arbeit 2004, 2005) In diesem Zusammenhang seien nur mehr folgende Beträge strittig: 2.259 Euro (2004) und 4.586,70 Euro (unbestrittene Ausgabenkürzung: 680,70 Euro) (2005). Laut Vertreter des Finanzamtes gehörten die strittigen Reisespesen in die Gesellschaftssphäre. Bezüglich des Projektes: W…
…bzw. Familienkreis ausgeborgt hatte und dieses zurückzahlen wollte, vermag nicht zu überzeugen, da bei einer Gesellschaft zwischen der Gesellschaftssphäre und Privatsphäre strikt zu trennen ist. Diese Argumentation zeigt eindeutig eine privat motivierte Veranlassung und kann sich folglich nicht steuerlich auswirken. 5. Sanierungseignung Sanierungseignung bedeutet, den…
…berufungsgegenständliche Vereinbarung (bzw. haben auch die daraus resultierenden vom Bw. zu tragenden Verluste bzw. Ausgaben) ihre Ursache in der Gesellschaftssphäre (der Bw. ist 50%-Beteiligter an der GmbH). Dies wird dadurch bekräftigt, dass mit den beiden jeweils (50%) Gesellschaftern völlig idente, nicht fremdübliche Gestaltungen vorgenommen…
…unter die Steuerpflicht fallend - seitens der Finanzverwaltung wohl kaum entsprechende gewürdigt worden. Auch in der weiteren Folge des Projektverlaufes wurden immer sämtliche Transaktionen buchmäßig erfasst und als solche eindeutig der Gesellschaftssphäre zugeordnet. Eine wie immer geartete Unstimmigkeit in dieser Hinsicht konnte von der Betriebsprüfung nicht…
…auf eine subjektive auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft schließen, zumal auf diese Weise die stillen Reserven aus der steuerpflichtigen Gesellschaftssphäre in die diesbezüglich steuerlich unbeachtliche Privatsphäre des Gesellschafters verlagert wurden. Die festgestellte Nahebeziehung zwischen der Bw. und Herrn SZ erfordert - wie bereits oben dargelegt…
…Der rückwirkende Verzicht weise daher Einlagencharakter auf, da die Absicht zur Sanierung der Gesellschaft die Gesellschaftssphäre betreffe und nicht die bereits erbrachten und abgerechneten Leistungen. Die rückwirkend beschlossene Gutschrift des Geschäftsführers würde daher eine erfolgsneutrale Einlage darstellen. Die Stellungnahme des Betriebsprüfers beschränkte sich auf den…
…wie einer renommierten Steuerberatungskanzlei und einem der größten Hoteliers am M mit 45%) eine Wertsteigerung seines Anteiles auf Kosten eines Kleingesellschafters erhalte. Die Gewährung des Zuschusses des Golfclubs müsse demnach außerhalb der Gesellschaftssphäre liegen. Wie der Verwaltungsgerichtshof kundgetan habe, wäre das Vorbringen in der Berufung…
…da die Gesellschaft selbst ohne ihre Organe nicht existieren könne. Dies ändere jedoch nichts an der Zurechnung derartiger mit der Gründung und laufenden Tätigkeit der Gesellschaft verbundenen Leistungen zur Gesellschaftssphäre mit Betriebsausgabencharakter und Vorsteuerabzug. Auch die Streichung dieser Vorsteuerbeträge sei durch die Bescheidbegründung nicht gedeckt…