…2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer auch Erwerbsvorgänge von Liegenschaften, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Die Überführung des Gesamthandeigentums von einer Personengesellschaft in das Alleineigentum des übernehmenden Gesellschafters stellt somit ebenfalls einen Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 (1)2 GrEStG dar…
… Das Vermögen einer offenen Gesellschaft (OG bzw. vormals OHG) oder einer Kommandit-gesellschaft (KG) steht im Gesamthandeigentum der Gesellschafter. Durch das Ausscheiden eines von (nur) zwei Gesellschaftern aus der OG/OHG oder KG geht das Unternehmen ohne Liquidation mit seinen Aktiven und Passiven auf den…
…hat der UFS zunächst seine Rechtsansicht betreffend die Anwendung des § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG dargelegt sowie zwecks Ermittlung der zutreffenden Bemessungsgrundlage (= "Wert der Gegenleistung" bei Übernahme von Gesamthandeigentum nach § 142 UGB) um Bekanntgabe folgender Werte, basierend auf den Betriebskennzahlen zum Stichtag 1…
…soweit eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist. Das Vermögen einer offenen Gesellschaft (OG bzw. vormals OHG) oder einer Kommanditgesellschaft (KG) steht im Gesamthandeigentum der Gesellschafter. Durch das Ausscheiden eines von (nur) zwei Gesellschaftern aus der OG/OHG oder KG geht das Unternehmen…
…erklärt werden, das Geschäft ohne Liquidation mit Aktiven und Passiven zu übernehmen." Die Übernahme gemäß § 142 HGB bewirkt nach herrschender Lehre und ständiger Judikatur eine Universalsukzession und verwandelt das bisherige im Gesamthandeigentum stehende Gesellschaftsvermögen in Alleineigentum des Übernehmers (vgl. VwGH 21.12.2000, 2000/16…
…Gruppe") zugeordnet wird, und zwar als ungeteiltes Ganzes. Das Vermögen der OHG steht im Gesamthandeigentum der Gesellschafter. Das Gesamthandeigentum unterscheidet sich vom Miteigentum hinsichtlich der Verfügungsberechtigung des Gesellschafters über seinen Anteil am Gesellschaftsvermögen. Das Miteigentum ist nach Bruchteilen geteiltes Eigentumsrecht. Der einzelne Miteigentümer kann über…
…mit 9.898,88 € fest. In der Begründung des Bescheides wurde dargelegt, dass die Liegenschaft kraft handelsrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge (§ 142 UGB) vom Gesamthandeigentum der KG ins Alleineigentum des letzten Gesellschafters gewechselt habe. Die Grunderwerbsteuer erfasse in § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 den Erwerb…
…A ein. Die Berufungswerberin wurde durch die Übertragung der Kommanditanteile zum Einzelunternehmen im Alleineigentum der Gesellschafterin_A (ehemalige Komplementärin). Da das Vermögen der Kommanditgesellschaft im Gesamthandeigentum der Gesellschaft (Komplementärin und Kommanditisten) steht, wuchs das gesamte Gesellschaftsvermögen der BerufungswerberIn mit allen Aktiva und Passiva gemäß § 142…
…Z 1 lit. a EStG 1988 entspreche) den Gegenstand des Veräußerungsvorgangs zivilrechtlich bestimme. Gesamthandeigentum begründe - anders als Bruchteilseigentum - keinen sachenrechtlich fassbaren Anteil und infolgedessen auch kein Verfügungsrecht des einzelnen Gesellschafters an den Gegenständen des Gesamthandvermögens (BFH 4.10.1990, X R 148/88, BStBl 1992…
…und übernimmt der verbleibende Gesellschafter das Unternehmen mit allen Aktiven und Passiven unter Ausschluss der Liquidation ( § 142 HGB ), so geht das Gesamthandeigentum am Gesellschaftsvermögen in das Alleineigentum des verbleibenden Gesellschafters im Wege der Anwachsung über, und der Vorgang ist, da er sich kraft Gesetzes vollzieht…
…betreffe nur das Außenverhältnis gegenüber Dritten, bei dem das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft zugeordnet werde. Im Innenverhältnis liege jedoch gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter (Gesamthandeigentum) vor. Im Gegenstandsfalle sei zweifellos das Innenverhältnis betroffen, da ein Gesellschafter sich selbst einen Anteil an der Liegenschaft übertrage. Laut Einsichtnahme in…
…übernimmt der verbleibende Gesellschafter das Unternehmen mit allen Aktiven und Passiven unter Ausschluss der Liquidation (§ 142 HGB), so geht das Gesamthandeigentum am Gesellschaftsvermögen in das Alleineigentum des verbleibenden Gesellschafters im Wege der Anwachsung über und der Vorgang ist, da er sich kraft Gesetzes vollzieht, nach …
…Grunderwerbsteuer sind, doch auch für die Grunderwerbsteuer maßgebliche gesellschaftsrechtliche Unterschiede zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu beachten sind. Das Vermögen der Personengesellschaften steht im Gesamthandeigentum der Gesellschafter und jeder Gesellschafter partizipiert direkt an den Wertsteigerungen des Vermögens. Dies schlägt sich auch in seinen Gesellschafterrechten (Gewinn-, Liquidations…
…HGB (in der vor dem HaRÄG geltenden Fassung) hin. Auch eine solche bewirkt nach herrschender Lehre und ständiger Judikatur eine Universalsukzession und verwandelt das bisherige im Gesamthandeigentum stehende Gesellschaftsvermögen in Alleineigentum des Übernehmers (VwGH 21.12.2000, 2000/16/0563). Da sowohl bei einer Übernahme…
…entgeltlich, unentgeltlich oder auf gesellschaftsrechtlicher Basis dienen. Es handelt sich dabei also um Wirtschaftsgüter, die zivilrechtlich nicht im Gesamthandeigentum (OHG, KG) stehen. Sonderbetriebsvermögen liegt vor, wenn der Gesellschafter Wirtschaftsgüter seines Privatvermögens der Gesellschaft zur Nutzung überlässt. Ein Wirtschaftsgut kann daher nur dann Sonderbetriebsvermögen sein, wenn…
…gehören, sondern im Allein- oder Miteigentum eines oder mehrerer Gesellschafter stehen, und die der Gesellschaft entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden. Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers stehe zwar nicht im Gesamthandeigentum bzw. Gemeinschaftseigentum der Mitunternehmerschaft, gehe aber als Bestandteil des Mitunternehmeranteiles auf die übernehmende Körperschaft über…
…Text ergänzen»Eine Übernahme gem. § 142 HGB bewirkt nach herrschender Lehre und ständiger Judikatur eine Universalsukzession und verwandelt das bisherige im Gesamthandeigentum stehende Gesellschaftsvermögen in Alleineigentum des Übernehmers. Auch wenn es sich beim ausgeschiedenen Komplementär nur um einen reinen Arbeitsgesellschafter handelt, so hat der Übernehmer…
…offenbar vorschwebt - kann somit keine Rede sein. Geschäftsübernahmen gemäß § 142 HGB erfüllen, soferne inländische Grundstücke betroffen sind, aufgrund der eintretenden Universalsukzession, die einen Übergang des bisherigen Gesamthandeigentums in das Alleineigentum des übernehmenden Gesellschafters bewirkt, nach ständiger hg. Judikatur den Erwerbstatbestand gemäß § 1 Abs. 1 Z…
…gleich wie früher § 142 HGB) erfüllen, soferne inländische Grundstücke betroffen sind, aufgrund der eintretenden Universalsukzession, die einen Übergang des bisherigen Gesamthandeigentums in das Alleineigentum des übernehmenden Gesellschafters bewirkt, nach ständiger Rechtsprechung (VwGH 19.1.1994, 93/16/0139, vom 23.2.1989, 88/16/0105…
…des Betriebsvermögens aus der Summe der im Gesamthandeigentum der Gesellschaft stehenden und im einzelnen mit dem Teilwert bewerteten beweglichen Wirtschaftsgüter, zuzüglich der mit dem Einheitswert zu bewertenden Betriebsgrundstücke abzüglich der mit dem Teilwert zu bewertenden Verbindlichkeiten. Das Gesellschaftsvermögen einer KG steht im Gesamthandeigentum der Gesellschafter…