19.2.4 Gesellschaftsvermögen Rz 5907: Steuerrechtlich ist das Betriebsvermögen nicht der Mitunternehmerschaft als solcher, sondern den einzelnen Gesellschaftern, und zwar nach Maßgabe ihrer Beteiligungen am Gesellschaftsvermögen bzw. nach Maßgabe etwaiger abweichender Eigentumsverhältnisse, zuzurechnen (VwGH 22.11.1995, 94/15/0147; VwGH 10.3.1982…
…2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer auch Erwerbsvorgänge von Liegenschaften, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Die Überführung des Gesamthandeigentums von einer Personengesellschaft in das Alleineigentum des übernehmenden Gesellschafters stellt somit ebenfalls einen Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 (1)2 GrEStG dar…
… Das Vermögen einer offenen Gesellschaft (OG bzw. vormals OHG) oder einer Kommandit-gesellschaft (KG) steht im Gesamthandeigentum der Gesellschafter. Durch das Ausscheiden eines von (nur) zwei Gesellschaftern aus der OG/OHG oder KG geht das Unternehmen ohne Liquidation mit seinen Aktiven und Passiven auf den…
…hat der UFS zunächst seine Rechtsansicht betreffend die Anwendung des § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG dargelegt sowie zwecks Ermittlung der zutreffenden Bemessungsgrundlage (= "Wert der Gegenleistung" bei Übernahme von Gesamthandeigentum nach § 142 UGB) um Bekanntgabe folgender Werte, basierend auf den Betriebskennzahlen zum Stichtag 1…
…soweit eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist. Das Vermögen einer offenen Gesellschaft (OG bzw. vormals OHG) oder einer Kommanditgesellschaft (KG) steht im Gesamthandeigentum der Gesellschafter. Durch das Ausscheiden eines von (nur) zwei Gesellschaftern aus der OG/OHG oder KG geht das Unternehmen…
…erklärt werden, das Geschäft ohne Liquidation mit Aktiven und Passiven zu übernehmen." Die Übernahme gemäß § 142 HGB bewirkt nach herrschender Lehre und ständiger Judikatur eine Universalsukzession und verwandelt das bisherige im Gesamthandeigentum stehende Gesellschaftsvermögen in Alleineigentum des Übernehmers (vgl. VwGH 21.12.2000, 2000/16…
…klar ist, dass der Zufluss später als ein Jahr nach Abschluss des Veräußerungsgeschäftes erfolgt, siehe Rz 6717). Rz 6709: Werden in Mit- oder Gesamthandeigentum stehende Grundstücke veräußert, müssen die Einkünfte und die ImmoESt für die einzelnen Miteigentümer oder Mitunternehmer ihrem Anteil entsprechend ermittelt werden. Dabei…
…sei denn, es liegt die im Vorpunkt erwähnte Übereinstimmung der Beteiligungsverhältnisse vor dem Zusammenschluss mit den nachfolgenden Miteigentumsverhältnissen am Grundstück vor. Obwohl die GesbR kein zivilrechtliches Gesamthandeigentum haben kann (wie eine OG/KG), besitzt sie aus ertragsteuerlicher Sicht ein diesem gleichwertiges gemeinschaftliches Betriebsvermögen (Gesellschafts-, Gemeinschaftsvermögen…
…verbleibenden Gesellschafter vorliegt? Lösung: Es ist der Steuersatz gemäß § 7 Z 3 GrEStG 1987 anzuwenden. Die Übernahme gemäß § 142 UGB bewirkt eine Universalsukzession und verwandelt das bisherige im Gesamthandeigentum stehende Gesellschaftsvermögen in Alleineigentum des Übernehmers (vgl. VwGH 21.12.2000, 2000/16/0563). Die Gesellschaft…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…Gruppe") zugeordnet wird, und zwar als ungeteiltes Ganzes. Das Vermögen der OHG steht im Gesamthandeigentum der Gesellschafter. Das Gesamthandeigentum unterscheidet sich vom Miteigentum hinsichtlich der Verfügungsberechtigung des Gesellschafters über seinen Anteil am Gesellschaftsvermögen. Das Miteigentum ist nach Bruchteilen geteiltes Eigentumsrecht. Der einzelne Miteigentümer kann über…
…zwei Gesellschaftern bestehenden KG, der verbleibende Gesellschafter das Unternehmen mit allen Aktiven und Passiven unter Ausschluss der Liquidation übernimmt, sodass das Gesamthandeigentum am Gesellschaftsvermögen in das Alleineigentum des verbleibenden Gesellschafters im Wege der Anwachsung übergeht und der Vorgang, da er sich kraft Gesetzes vollzieht, nach …
…und Tz 2/598). Wenn aber als Folge der Rechtsfähigkeit der OG das Gesellschaftsvermögen sachenrechtlich der Gesellschaft zugeordnet ist, wobei das Vermögen der OG im Gesamthandeigentum der Gesellschafter steht, darf hinsichtlich des Gesellschaftsvermögens die Gesellschaft nicht mit ihren Gesellschaftern gleichgesetzt werden, vielmehr sind das Gesellschaftsvermögen…
…mit 9.898,88 € fest. In der Begründung des Bescheides wurde dargelegt, dass die Liegenschaft kraft handelsrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge (§ 142 UGB) vom Gesamthandeigentum der KG ins Alleineigentum des letzten Gesellschafters gewechselt habe. Die Grunderwerbsteuer erfasse in § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 den Erwerb…
4.1.10.4.4 Gebäude im Miteigentum Rz 574: Bei einer betrieblichen Nutzung von im Miteigentum stehenden Liegenschaften durch einen Miteigentümer sind folgende Fälle zu unterscheiden: Zwischen den Miteigentümern wurde keine Vereinbarung über eine Entgeltzahlung geschlossen. Findet der betrieblich genutzte Liegenschaftsteil in der Miteigentumsquote…
…BV bei einer PersGes gelten gleichermaßen für den Bereich der Ges wie der Ges'ter, soweit sie über Vermögenswerte verfügen, die der betriebl Sphäre zuzurechnen sind, aber nicht in das Gesamthandeigentum der Ges eingebracht werden (SonderBV, VwGH 21.12.93, 89/14/0186; EStR 5914…
…wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist (vgl. VwGH 30.5.1994, 89/16/0019 u.a.). Das zum Beispiel aus einem Grundstück bestehende Gesamthandeigentum der Gesellschaft geht in das Alleineigentum des verbleibenden Gesellschafters über (vgl. VwGH 29.11.1978, 473/75…
…von 895/19000 Anteilen an der Liegenschaft EZ KG W. Die Übernahme gem. § 142 UGB bewirkt eine Universalsukzession und verwandelt das bisher im Gesamthandeigentum stehende Gesellschaftsvermögen in Alleineigentum d. Übernehmers. Der Übernehmer erwirbt daher die Liegenschaft nicht vom ausscheidenden Gesellschafter, sondern von der Gesellschaft selbst…
…XY vom 04.12.2011 fest. In der Begründung wurde ausgeführt, dass die Übernahme gemäß § 142 UGB eine Universalsukzession bewirke und das bisherige im Gesamthandeigentum stehende Gesellschaftsvermögen in Alleineigentum des Übernehmers verwandle (vgl. VwGH 21.12.2000, 2000/16/0563). Deshalb erfolge der Erwerb von…
…Z 1 lit. a EStG 1988 entspreche) den Gegenstand des Veräußerungsvorgangs zivilrechtlich bestimme. Gesamthandeigentum begründe – anders als Bruchteilseigentum – keinen sachenrechtlich fassbaren Anteil und infolgedessen auch kein Verfügungsrecht des einzelnen Gesellschafters an den Gegenständen des Gesamthandvermögens (BFH 4.10.1990, X R 148/88, BStBl 1992…