…§ 2 Abs. 4 LVO nicht vor, wenn die Art der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lasse, wobei bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO als absehbarer Zeitraum ein solcher von 20 Jahren ab…
…Liebhabereiverordnung Grundsätzliches § 1. (1) Einkünfte liegen vor bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis), die - durch die Absicht veranlaßt ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu erzielen, und - nicht unter Abs. 2 fällt. Voraussetzung ist, daß die Absicht…
…des § 1 Abs. 1 ist in diesem Fall nach dem Verhältnis des Zeitraumes, innerhalb dessen ein Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuß geplant ist, zum üblichen Kalkulationszeitraum zu beurteilen." Die beiden Streitparteien sind nunmehr übereinstimmend der Ansicht, dass ein Kalkulationszeitraum von 35 Jahren den Maßstab bilde. Dem kann…
…da noch abzuwarten ist, ob das Objekt A.d.L. 2 einen Gesamtüberschuß erreicht." Dagegen erhob der Bw. Berufung mit folgender Begründung: Er sei bei der Vermietung von einer Gesamtheit der Objekte ausgegangen, weshalb er im Jahr 1997 die Zinsen und die Risikoversicherung vom Objekt…
…BGBl. Nr. 33/1993 (LiebhabereiV 1993) liegen Einkünfte vor "bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis), die - durch die Absicht veranlaßt ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu erzielen, und - nicht unter Abs. 2 fällt. Voraussetzung ist, daß…
…verwertet wurden. B. Mit weiterem Vorhalt vom 24. August 2009 wurde nochmals die Vorlage von Einnahmen- Ausgabenrechnungen für 2006 und 2007 und eine Berechnung des Gesamtüberschusses aus der Tätigkeit als Baukünstler laut Vorhaltsbeantwortung vom 24. Juni 2009 abverlangt. Auszuführen war, welche konkreten Projekte der Bw…
…keinen Sinn gehabt, da bloß Kosten angefallen wären und sich für die Bank die Sicherheit verschlechtert hätte. Der Verkauf der vermieteten Wohnung Top 5 im Jahr 2010 vor Erreichen eines Gesamtüberschusses sei aufgrund von Unwägbarkeiten erfolgt: Zum einen habe der Bw nach Geburten 2004, 2005…
…BGBl. 1993/33 (LVO 1993) lautet - auszugsweise zitiert - wie folgt: "(1) Einkünfte liegen vor bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis), die - durch die Absicht veranlaßt ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu erzielen, und - nicht unter Abs…
…14.09.1988, 87/13/0248 ). Auch vorstehender Begriff der Nachhaltigkeit trifft bei mir zu. Gewinnabsicht: Gewinnabsicht liegt vor, wenn nicht nur Kostendeckung, sondern ein Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Ausgaben angestrebt wird. Die Gewinnabsicht muß im Allgemeinen, nicht aber bei jeder einzelnen Erwerbshandlung vorliegen…
…14.09.1988, 87/13/0248 ). Auch vorstehender Begriff der Nachhaltigkeit trifft bei mir zu. Gewinnabsicht: Gewinnabsicht liegt vor, wenn nicht nur Kostendeckung, sondern ein Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Ausgaben angestrebt wird. Die Gewinnabsicht muß im Allgemeinen, nicht aber bei jeder einzelnen Erwerbshandlung vorliegen…
…eine nicht bloß geringfügige Auswirkung hat, war die Aufhebung des im Spruch bezeichneten Bescheides von Amts wegen zu verfügen. Laut ständiger Rechtsprechung des VwGH ist eine Tätigkeit als A-Vertreter nicht geeignet, innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes einen Gesamtüberschuss zu erwirtschaften. Es liegt gemäß § 2 Abs…
…jede organisatorisch in sich geschlossene und mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattete Einheit gesondert zu beurteilen Die LVO stellt in erster Linie auf die Absicht des Steuerpflichtigen ab, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über Werbungskosten zu erzielen. Im Falle von Betätigungen im Sinn des …
…Gemäß § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung (LHVO) liegen Einkünfte bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis) vor, die durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3 LHVO) zu erzielen, und nicht unter Abs. 2 fällt. Voraussetzung ist…
…VO liegen Einkünfte bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis) vor, die durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu erzielen und nicht unter Abs 2 fällt. Voraussetzung ist, dass die Absicht anhand objektiver Umstände (…
…Ihren Beruf als Anwältin zu reduzieren. "Es wäre ein aber in Zukunft mit positiven Jahresergebnissen in einem überschaubaren Zeitraum zu rechnen und ein Gesamtüberschuß möglich Aktenkundig wurden jedoch bis zum Veranlagungsjahr 2003 keine positiven Einkünfte aus dieser Tätigkeit erklärt. In Gesamtbetrachtung der vorliegenden Umstände erscheint…
…dass seine Frau immer schon die Arbeit macht, daher soll sie auch die "Lorbeeren" haben. Die vorzeitige Beendigung der Vermietung vor Erzielung eines Gesamtüberschusses gründet auf privaten Motiven und nicht auf Grund von Unwägbarkeiten. Es war eine Beendigung auf Grund eines nachträglich gefassten freiwilligen Entschlusses…
…beruflichen Tätigkeit ist eine Einkünfteerzielung nicht gefährdet, dadurch sind die beantragten Ausbildungskosten derzeit als Werbungskosten nicht absetzbar. Sollte jedoch in weiterer Folge tatsächlich ein Gesamtüberschuß aus Ihrer Tätigkeit als Linienpilot erzielt werden, stellt dies ein rückwirkendes Ereignis dar, dass zu einer Bescheidänderung im Sinne des…
…vor einer pflichtigen Behandlung die Liebhabereiverordnung heranzuziehen: Nach § 1 Liebhabereiverordnung BGBI 1993/33) liegen keine Einkünfte vor, da die Absicht, einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss zu erzielen, fehlt. Diese Voraussetzung ist anhand objektiver Umstände tatsächlich nachvollziehbar. Unsere Mandantschaft konnte in keiner Weise bereits im Jahre 1989…
…1 Liebhabereiverordnung (LVO), BGBl 1993/33 liegen Einkünfte bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis) vor, die durch die Absicht veranlaßt ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3 LVO) zu erzielen, und nicht unter Abs. 2 fällt. Voraussetzung ist…
…1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung, BGBl 1993/33 (LVO) liegen Einkünfte bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis) vor, die durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3 LVO) zu erzielen, und nicht unter § 1 Abs. 2…