…vereinbarten festen Laufzeit von 20 Jahren bereits Gewinnbeteiligungsansprüche von insgesamt ATS 150 Mio. erworben hat. -- Im Fall der Auflösung und Abwicklung der XY-GmbH erlischt der Anspruch aus dem Genussrecht. (3) Vor Abschluss dieser Genussrechtsvereinbarung war mit Vertrag vom 3. Juli 1990 die bereits oa…
§ 13 UmgrStG sieht für den Fall der Einbringung iSd. § 12 Abs. 2 Z 2 UmgrStG bei Unterbleiben einer Gewährung neuer Anteile eine Meldung beim für die übernehmende Körperschaft zuständigen Finanzamt vor. Eine Meldung gemäß § 13 UmgrStG ist nur dann ordnungsgemäß, wenn sie vollständig ist. Vollständigkeit…
…gesellschafterähnliche Stellung zu. Genussrechtsverhältnisse sind schuldrechtliche Verträge, sie sind nicht gesellschaftsrechtlicher Natur. Ein Genussberechtigter ist auf Grund der Genussrechtsvereinbarung nicht Gesellschafter des Emittenten. Bei Genussrechtsvereinbarungen fehlt der personalistische Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Zweckgemeinschaft . Genussberechtigte sind üblicherweise in die unternehmerischen Entscheidungen nicht eingebunden, sie sind…
…| € 480.000 | T | € 600.000 | V | 00 | W | € 640.000 | Gesamt | € 3.000.000 Bei der dem Schriftsatz beigelegten Genussrechtsvereinbarung zwischen X und B handelte es sich um eine Vereinbarung vom 2…
…für das Genussrechtskapital (Genussrechtsnominalkapital zuzüglich allfällig geleisteter Zuschüsse) gewährt die Bw. einen Gewinnanteil (§7). Das gesamte Genussrechtskapital ist innerhalb von 8 Wochen nach Abschluss der Genussrechtsvereinbarung zu entrichten. Das eingezahlte Genussrechtskapital ist Fremdkapital, das anderen Gläubigerforderungen gegen die Bw., mit Ausnahme jener der R AG…
…Beteiligung orientiert sich sohin am Reingewinn, das heißt, das Gewinnrisiko ist immanenter Bestandteil der Genussrechtsvereinbarung. Diesfalls ist nach Ansicht des UFS die in den Bedingungen festgeschriebene "Gewinnabhängigkeit der Ertragsberechtigung" nicht bloß als Kriterium für die Fälligkeit der Verzinsung zu beurteilen. Für eine Beteiligung und nicht…
…Die Gewinnbeteiligung orientiert sich am Reingewinn, das heißt, das Gewinnrisiko ist immanenter Bestandteil der Genussrechtsvereinbarung. In der Begrenzung der Beteiligung mit dem Höchstbetrag von 1/5 des Kapitalsbetrages und anschließender Änderung der Gewinnbeteiligungsrichtlinien ist keine fixe Verzinsung auszumachen, sondern nur eine Grenzziehung für die Staffelung…
…Stammkapital darstellen, gewähren sie auch keinerlei Mitgliedschafts- und Herrschaftsrechte, insbesondere in Form der Mitbestimmung an allen gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen. Aus dem Grundsatz der Verbandssouveränität folgt, dass die gesellschaftsrechtlichen Mitbestimmungsrechte nicht Inhalt einer Genussrechtsvereinbarung sein können. Genussrechte haben daher keinen korporationsrechtlichen Charakter (Jann, aaO, Seite 24 ff;…
…beim Genussrechtsempfänger stattzufinden hat. Wesentlich für die bilanzielle Behandlung ist die Frage, ob es sich um Fremd- oder Eigenkapitel handelt. Die Genussrechtsvereinbarung zwischen der VNI und der VNL ist daraufhin zu untersuchen, inwieweit klassisches Fremdkapital oder Eigenkapitel vorliegt und meiner Ansicht nach ist die Judikatur…
…Genussrechtsverhältnisse sind schuldrechtliche Verträge, sie sind nicht gesellschaftsrechtlicher Natur. Ein Genussberechtigter ist auf Grund der Genussrechtsvereinbarung nicht Gesellschafter des Emittenten; bei Genussrechtsvereinbarungen fehlt der personalistische Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Zweckgemeinschaft. Genussberechtigte sind üblicherweise in die unternehmerischen Entscheidungen nicht eingebunden, sie sind auch üblicherweise in…
…Verträge, sie sind nicht gesellschaftsrechtlicher Natur. Ein Genussberechtigter ist auf Grund der Genussrechtsvereinbarung nicht Gesellschafter des Emittenten. Bei Genussrechtsvereinbarungen fehlt der personalistische Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Zweckgemeinschaft. Genussberechtigte sind üblicherweise in die unternehmerischen Entscheidungen nicht eingebunden, sie sind auch üblicherweise in die Willensbildung darüber…
…Verträge, sie sind nicht gesellschaftsrechtlicher Natur. Ein Genussberechtigter ist auf Grund der Genussrechtsvereinbarung nicht Gesellschafter des Emittenten. Bei Genussrechtsvereinbarungen fehlt der personalistische Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Zweckgemeinschaft. Genussberechtigte sind üblicherweise in die unternehmerischen Entscheidungen nicht eingebunden, sie sind auch üblicherweise in die Willensbildung darüber…
…Genussrechtsverhältnisse sind schuldrechtliche Verträge, sie sind nicht gesellschaftsrechtlicher Natur. Ein Genussberechtigter ist auf Grund der Genussrechtsvereinbarung nicht Gesellschafter des Emittenten; bei Genussrechtsvereinbarungen fehlt der personalistische Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Zweckgemeinschaft.Genussberechtigte sind üblicherweise in die unternehmerischen Entscheidungen nicht eingebunden, sie sind auch üblicherweise in…
…gesellschafterähnliche Stellung zu. Genussrechtsverhältnisse sind schuldrechtliche Verträge, sie sind nicht gesellschaftsrechtlicher Natur. Ein Genussberechtigter ist auf Grund der Genussrechtsvereinbarung nicht Gesellschafter des Emittenten. Bei Genussrechtsvereinbarungen fehlt der personalistische Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Zweckgemeinschaft . Genussberechtigte sind üblicherweise in die unternehmerischen Entscheidungen nicht eingebunden, sie sind…
…unterschiedlich gewesen sein werde. Es seien wohl individuelle Gespräche mit den Finanzverantwortlichen in den einzelnen Unternehmen geführt worden, bei denen der Entwurf der Genussrechtsvereinbarung vorgestellt und erläutert worden sei. Der relativ geringe Genussrechtsbetrag hätte auch auf eine Vermarktungsstrategie zurückzuführen sein können. Die Investoren hätten sich…
…Es sei ein spezieller Kurs ermittelt worden, zu dem die Bank die Genussrechte gekauft habe. Der Kurs entspreche nicht den Genussrechtsvereinbarungen, sondern ergebe sich aus dem festen Zinssatz, der anlässlich des Kaufes vertraglich vereinbart worden sei. Die steuerliche Beurteilung richte sich nicht nach der handelsrechtlichen…
…Es sei ein spezieller Kurs ermittelt worden, zu dem die Bank die Genussrechte gekauft habe. Der Kurs entspreche nicht den Genussrechtsvereinbarungen, sondern ergebe sich aus dem festen Zinssatz, der anlässlich des Kaufes vertraglich vereinbart worden sei. Die steuerliche Beurteilung richte sich nicht nach der handelsrechtlichen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8. April 2009, ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Porzellangasse 51, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 7. Juni 2010, ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Porzellangasse 51, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 30. März 2010 ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die…