Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., Betrieb von Glücksspielautomaten, N., vertreten durch Feilenreiter & Co WirtschaftsprüfungsgesmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 8962 Gröbming, Wiesackstraße 624, vom 5. August und 11. November 2005, sowie 3. Jänner 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom…
…Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats wie die Staatsangehörigen dieses Staates, soweit dieser Beschluss nichts anderes bestimmt. Nach Artikel 2 des Beschlusses Nr. 3/80 ("Persönlicher Geltungsbereich") gilt dieser Beschluss: - für Arbeitnehmer, für welche die Rechtsvorschriften eines oder mehrer Mitgliedstaaten gelten oder galten, und die türkische Staatsangehörige sind…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. vom 9. Dezember 1999 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien, vertreten durch Frau Dr. Fries-Horn, vom 25. Oktober 1999, Zl. , betreffend Zollschuld 1999 entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 13. Jänner 2004 über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf in Wien, vertreten durch Mag. Astrid Krünes, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1993 bis 1995 sowie…
…Dezember 1975) beantragt worden. Eine solche sei jedoch nur zulässig, wenn die Protokollierung im Geltungsbereich des Einkommensteuergesetzes 1988 erfolge, was im gegenständlichen Fall nicht zutreffe. Laut Beilage zu den Steuererklärungen 1998 seien im C K fünf Appartements mit zehn Betten und im Gästehaus E 15…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 8. November 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien, vertreten durch Mag. Waldl, vom 9. Oktober 2000, Zl. , betreffend Zollschuld 2000 entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird…
…Frage, welches Recht von der Behörde anzuwenden ist, handelt es sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 20.9.1996, 93/17/0261) um eine Auslegungsfrage jener Bestimmungen, die den zeitlichen Geltungsbereich zum Gegenstand haben. Eine solche Regelung kann explizit, z.B. in einer Übergangsbestimmung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des MA, vertreten durch Dr. NIKOLAUS Wirtschaftstreuhand KEG, Steuerberatungsgesellschaft, 1130 Wien, St. Veitgasse 15, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001 bis 2004 entschieden: Die gegen die Einkommensteuerbescheide für die…
…2000, 98/13/0165, in welcher er - im Hinblick auf die Besteuerung von Übergangsgewinnen - zum Ergebnis gelangt war, dass im Geltungsbereich des EStG 1988 für die Tarifbegünstigungen nach § 37 eine Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum nicht mehr erforderlich sei. Sonach sei etwa bei Betriebsveräußerungen…
…Grund der Rechnung, wenn er sie nicht gegenüber dem Abnehmer der Lieferung oder dem Empfänger der sonstigen Leistung entsprechend berichtigt. Da nach der im zeitlichen Geltungsbereich des UStG 1994 gebotenen richtlinienkonformen Interpretation der Anspruch auf Vorsteuerabzug sich nicht auf eine Steuer erstreckt, die ausschließlich deshalb…
…das in Art 9 des Assoziationsabkommens verankert ist, der auf Art 12 EG verweist. Art 3 Abs 1 des Beschlusses Nr. 3/80 stellt im Geltungsbereich dieses Beschlusses einen eindeutigen, unbedingten Grundsatz auf, der ausreichend bestimmt ist, um von einem nationalen Gericht angewandt werden zu…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 27. Mai 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 26. April 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 und vom 12. Mai 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
…BGBl. I Nr. 97/2002, in das Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat eingegliedert. Dieses Rechtsbehelfsverfahren ist jedenfalls im Rahmen des Geltungsbereichs des § 2 Abs. 1 und 2 ZollR-DG (also sowohl auf die Zölle und sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben und Nebenansprüche) anzuwenden (so § 85a Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Karl Holztrattner, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf in Wien betreffend Umsatzsteuer, Feststellung der gemeinschaftlichen Einkünfte gem. § 188 BAO sowie Gewerbesteuer für die Jahre 1990…
…wiedergegebenen Begründung: Nach dem UStG 1994 sei der Vorsteuerabzug für Lieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung, Errichtung und Erhaltung von Gebäuden wie im Geltungsbereich des UStG 1972 nur insoweit zulässig, als die Entgelte hiefür nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten waren…
…Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung einer Halle niemals Früchte einer Dienstleistung für den Arbeitgeber sein können. Überdies ist festzuhalten, dass es im Geltungsbereich des UStG 1972 keine Steuerbefreiung für die Vermietung von Geschäftsräumen gab. Ab 1995 ist im UStG 1994 eine derartige unechte Befreiung zwar vorgesehen…
… 85a Abs. 1 Z. 1 ZollR-DG steht, soweit nicht in Abgabenvorschriften ein Rechtsbehelf für unzulässig erklärt wird, im Rahmen des Geltungsbereiches des § 2 Abs. 1 und 2 als Rechtsbehelf der ersten Stufe (Art. 234 Abs. 2 Buchstabe a ZK) die Berufung gegen Entscheidungen von…
…genannten Entscheidung in der Rs Sürül (Rn 84) hat der EuGH ausgesprochen, dass sich die Definition des persönlichen Geltungsbereichs des ARB 3/80-an die Definition der Begriffe "Arbeitnehmer" und "Selbständige" in Art 2 Abs. 1 der VO (EWG) 1408/71 anlehnt (ebenso 10 Ob…
…für Familienleistungen gilt. Folglich sind Kinder - wie im vorliegenden Fall der Bw. -, die als Mitglieder der Familie eines Arbeitnehmers oder Selbstständigen in den persönlichen Geltungsbereich der Verordnung Nr 1408/71 fallen, wie er in Art 2 Abs. 1 dieser Verordnung festgelegt ist, in Bezug auf…
…zu entnehmen sei, welche Geräte (und in welcher Anzahl) konkret vermietet werden, bei dem der zeitliche Geltungsbereich nicht mit genügender Deutlichkeit fixiert worden sei, der keine Kündigungsklauseln und Wertsicherungsvereinbarungen enthalte und der unter dem Aspekt der Angemessenheit des Mietzinses eine Deckung der AfA, der laufenden…