…übrigen wären unverzinsliche Forderungen gemäß § 14 Abs. 3 Bewertungsgesetz abzuzinsen. In einem Schreiben vom 8. Mai 2007 an den Unabhängigen Finanzsenat, eingelangt am 9. Mai 2007, macht die Bw unter Bezugnahme auf das durch den Verfassungsgerichtshof eingeleitete Gesetzesprüfungsverfahrens zur Schenkungssteuer die Verfassungswidrigkeit der Schenkungssteuer bzw…
…sei dieses Forderungsrecht gemäß § 4 Bewertungsgesetz erst dann zu berücksichtigen, wenn die Bedingung eingetreten wäre. Im übrigen wären unverzinsliche Forderungen gemäß § 14 Abs. 3 Bewertungsgesetz abzuzinsen. In einem Schreiben vom 8. Mai 2007 an den Unabhängigen Finanzsenat, eingelangt am 9. Mai 2007, macht der Bw…
…sei dieses Forderungsrecht gemäß § 4 Bewertungsgesetz erst dann zu berücksichtigen, wenn die Bedingung eingetreten wäre. Im übrigen wären unverzinsliche Forderungen gemäß § 14 Abs. 3 Bewertungsgesetz abzuzinsen. In einem Schreiben vom 8. Mai 2007 an den Unabhängigen Finanzsenat, eingelangt am 9. Mai 2007, macht der Bw…
…sei zu entnehmen, dass am maßgeblichen Stichtag mit der Geltendmachung der Forderung ernsthaft zu rechnen gewesen wäre. Im fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag wiederholt die Berufungswerberin ihr Berufungsbegehren und verweist ergänzend darauf, dass die Erblasserin über eine Lebensversicherung verfügt hätte, aus der die Darlehensgeberin, Alleinerbin und Berufungswerberin…
…können. Das Entstehen einer zivilrechtlichen Forderung der Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter reicht nach dieser Judikaturlinie nicht aus, um auch für steuerliche Zwecke davon auszugehen, dass bei einer Entnahme bloß eine Vermögensumschichtung erfolge - die Kapitalgesellschaft gebe Zahlungsmittel ab und bekomme eine Forderung in derselben Höhe (vgl…
…II der 2. Ergänzung der Stiftungszusatzurkunde vom 10. August 2000 trete BS nach dem Ableben von YZ als Begünstigter in die Rechte seiner Mutter ein. Somit könne davon ausgegangen werden, dass diesfalls BS das Erbe antreten werde und zum gegebenen Zeitpunkt auch die Forderung an…
…Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt allerdings dem Vertreter. Weist er nach, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen…
…sondern der Betrag, der bei Geltendmachung der Forderung an diesem Stichtag vom Schuldner gefordert werden konnte (Nennwert) (Gürsching/Stenger, dKommentar zum Bewertungsrecht, 110. Lieferung (Juni 2010), zu § 12 dBewG, Anm. 19). § 14 Abs. 2 BewG bezieht sich nicht auf Schulden, denn der Nichtansatz einer Forderung…
…ist offenbar der Meinung, dass die tatsächliche Kostentragung durch den Bw alleine für die Begründung einer steuerlich wirksamen Schuld ausreiche. Das bloße Behaupten einer Schuld, genügt jedoch für die steuerliche Anerkennung nicht. Vielmehr hätte es zur konkreten Geltendmachung des allgemeinen Ausgleichsanspruches als Forderung des Bw…
…100.000 einer begünstigten Besteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 37 Abs. 1 (Hälftesteuersatz) unterziehen. Nach den Erläuternden Bemerkungen besteht die Zielsetzung der Bestimmung in der Förderung der Eigenkapitalbildung, die durch eine steuerliche Begünstigung des Eigenkapitalanstiegs erreicht werden soll (s. RV 59 BlgNR XXII. GP…
…oder seine Geltendmachung (z. B. durch Bewilligung einer Stundung) hemmen (vgl. nochmals Liebeg, a. a. O., § 12, Tz 1). Derartige - nach Ausstellung des Rückstandsausweises vom 4. 1. 2002 eingetretene - Umstände sind im Berufungsfall nicht gegeben. 2.6. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der strittigen Forderungspfändung ein…
…können, sondern der Betrag, der bei Geltendmachung der Forderung an diesem Stichtag vom Schuldner gefordert werden konnte, also der Nennwert (Gürsching/Stenger, dKommentar zum Bewertungsrecht, 110. Lieferung (Juni 2010), zu § 12 dBewG, Anm. 19). Auch der RFH hatte schon in seiner Entscheidung vom 15. März…
…Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt allerdings dem Vertreter. Weist er nach, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen…
…2008 über die Aufhebung des Konkurses hat die Verjährungsfrist neu zu laufen begonnen. Daraus ergibt sich, dass das Recht auf Einhebung dieser Abgaben im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung (mit Bescheid vom 29. 4. 2008) noch nicht verjährt war. Dies gilt auch für die mit…
…von der erhaltenen Summe von S 12.000.000,00 die davon entrichtete Erbschaftssteuer in Abzug zu bringen gewesen, sodass ausgehend von einer Erbschaftssteuer von ca S 5,76 Mio ein Nettoerwerb von lediglich ca S 6,24 Mio verbleiben würde. Die Geltendmachung der Haftung…
…Investitionen. Der Förderungszweck erfasst nicht den Kauf von Wirtschaftsgütern zum unmittelbaren Weiterverkauf dieser Wirtschaftsgüter. Es ergibt sich daraus das Erfordernis, dass prämienbegünstigte Wirtschaftsgüter über einen längeren Zeitraum dem Betrieb als Anlagevermögen dienen, zumal nur in einem solchen Fall von Absetzung "im Wege der Absetzung für…
…Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft bis zum Ausscheiden als Gesellschafter für jene Verbindlichkeiten, die bis zu diesem Zeitpunkt entstanden seien. Gemäß § 159 HGB würden derartige Ansprüche innerhalb von fünf Jahren nach dem Ausscheiden, spätestens jedoch mit dem Eintritt der Verjährung der Forderung an sich verjähren…
…Einbringung" der Forderung in Form von Erinnerungsschreiben. Ein derartiges Verhalten ist nicht fremdüblich (VwGH 2.2.2000, 97/13/0199, ÖStZB 2000, 335; demgemäß sind die Regeln von Verträgen zwischen nahen Angehörigen auch unter Gesellschaftern von Personengesellschaften anzuwenden). Von einer ernsthaften Geltendmachung der Forderung kann…
…BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der X.GmbH im Ausmaß von 84.485,34 € in Anspruch. Begründend wurde ausgeführt, die Einbringung des Abgabenrückstandes bei der GmbH sei nicht möglich. Zugesagte Zahlungsvereinbarungen seien mehrmals nicht eingehalten worden. Die Generalzession sämtlicher Forderungen an die I.Bank…
…GmbH in der Form nachrangig zu stellen, dass die Rückzahlungsverpflichtungen aus dem neu aufgenommenen Darlehen bei der L- Bank der Geltendmachung der eigenen Forderungen des FG vorausgehen müssen. Nach dem Bandbreitenerkenntnis des VwGH v. 23.2.1994, 93/15/0163 sei es der Mitunternehmerstellung nicht…