…Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 31. Jänner 2011, StrNr. X, ausgesprochenen Geldstrafe in Höhe von € 7.000,00 monatliche Raten in Höhe von € 300,00, beginnend ab September 2011 bis Juli 2013, jeweils fällig am 1. des Monats, gewährt werden. Die nach…
…Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3. März 2011, StrNr. X, ausgesprochenen Geldstrafe in Höhe von € 1.500,00 monatliche Raten in Höhe von € 70,00, beginnend ab September 2011 bis Mai 2013, jeweils fällig am 1. des Monats, gewährt werden. Die nach…
…5) FinStrG erlaube eine Verdoppelung des Verkürzungsbetrages als Strafrahmen. Bei Abwägung der Strafzumessungsgründe sei eine Geldstrafe in der Höhe von € 12.000,00 dem Unrechtsgehalt der Tat und dem Verschulden des Täters entsprechend. Für den Fall der allfälligen Uneinbringlichkeit erachtee der Senat eine Ersatzfreiheitsstrafe…
…erforderlich gewesen, um für die Zeit der Insolvenz Erträge für die Konkursgläubiger zu erwirtschaften. Nach Ansicht des Beschwerdeführers sei die Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe anstelle einer Geldstrafe jedenfalls mit erheblichen Härten verbunden, weil er keiner Erwerbstätigkeit nachgehen könne und ihm somit jede Möglichkeit genommen werde, seine…
…€ 213.000,00) zu einer Geldstrafe von € 20.000,00 sowie für den Fall der Uneinbringlichkeit zu einer an deren Stelle tretenden Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt. Im Rahmen einer am 12. März 2007 beim Finanzamt 8/16/17 aufgenommenen Niederschrift ersuchte die…
…SN X, in Höhe von € 2.100,00 verhängten, zur Gänze noch aushaftenden Geldstrafe bzw. der ebenfalls noch nicht entrichteten auferlegten Verfahrenskosten von € 210,00 beginnend ab Jänner 2007 bis einschließlich März 2008 monatliche Raten in Höhe von € 150,00, jeweils fällig…
… 21 Abs. 1 leg. cit. wurde über die Bw. eine Geldstrafe in Höhe von € 2.700.- verhängt, wobei die im Falle der Uneinbringlichkeit zu vollziehende Ersatzfreiheitsstrafe gemäß § 20 FinStrG mit sechs Tagen festgesetzt wurde. Weiters wurde die Bw. gemäß § 185 FinStrG zum Ersatz der…
…im Zeitpunkt seiner Verurteilung zudem nicht mehr Landwirt gewesen, sondern verfüge über eine geringe Pension, sodass die über ihn verhängte Geldstrafe seiner Pension für 8 Monate entspreche. Würde man die Abschöpfung des pfändbaren Pensionsanteiles zur Anrechnung bringen (ca. € 600,00) würde die Bezahlung der…
…Entrichtung der (aus dem og. Finanzstrafverfahren herrührenden, auf dem Konto 34 verbuchte) Abgabenschuldigkeit von insgesamt 26.515,99 € (davon 24.515,99 € an Geldstrafe, 500,00 € an Verfahrenskosten und 515,99 € an Nebengebühren) dahingehend entschieden, dass dem Abgabenschuldner zur Begleichung des…
…und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass zur Entrichtung der mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 16. März 2012 verhängten, noch aushaftenden Geldstrafe sowie der auferlegten Verfahrenskosten und Nebengebühren, beginnend ab 25. September 2012 monatliche Raten in Höhe von 200,00 €, jeweils fällig am 25…
…sofortige Zahlung der ausständigen Beträge zugesichert und auch die weiteren Raten sichergestellt seien. Dass es dem Bf. mit der Bezahlung der Geldstrafe ernst sei und er in jedem Fall eine Inhaftierung vermeiden möchte, werde allein durch seinen Antrag und die Sicherstellung der entsprechenden Beträge nachgewiesen…
…Rückstandsaufgliederung vom 23. Mai 2012). Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze den Finanzstrafbehörden erster Instanz. Hierbei gelten, soweit das Finanzstrafgesetz nichts anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung (BAO) und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. Gemäß § 212…
…Folge gegeben und der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass dem Beschwerdeführer (Bf.) zur Entrichtung des am Abgabenkonto 998/12 zum Entscheidungszeitpunkt noch offenen Teilbetrages iHv. insgesamt 14.875,66 € (davon Geldstrafe: 13.950,00 €; Verfahrenskosten: 363,00 €; Säumniszuschläge: 441,00 € und…
…Folge gegeben und der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass dem Beschwerdeführer (Bf.) zur Entrichtung des am Abgabenkonto 34 zum Entscheidungszeitpunkt noch offenen Teilbetrages iHv. insgesamt 12.878,30 € (davon Geldstrafe: 11.200,00 €; Verfahrenskosten: 363,00 €; Säumniszuschläge: 600,00 € und Stundungszinsen…
…Finanzsenates vom 11. Jänner 2011, FSRV/0082-W/10, verhängten Geldstrafe von € 6.000,00, die noch mit einem Betrag von € 5.100,00 offen aushaftet, sowie des am Strafkonto weiters offen aushaftenden Rückstandes in Höhe von € 808,55, somit für einen…
…Bescheid dahin gehend abgeändert, dass zur Entrichtung der mit Strafverfügung der Finanzstrafbehörde C vom 11. Jänner 2011 verhängten, noch aushaftenden Geldstrafe sowie der auferlegten Verfahrenskosten einschließlich der Nebengebühren, beginnend ab 25. März 2012 monatliche Raten in Höhe von 350,00 €, jeweils fällig am 25…
…13. August 2008, StrafNr. Y, verhängten und derzeit mit € 2.110,49 aushaftenden Geldstrafe sowie der Verfahrenskosten und Nebengebühren (Strafkonto Nr. X) ab Jänner 2012 bis Juni 2012 monatliche Raten von € 300,00 gewährt. Die erste Rate ist am 5. Jänner 2012 fällig…
…Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden erster Instanz. Hierbei gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung (BAO) und die…
…1 und 185 Abs. 5 FinStrG obliegt ua. die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und der (in einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren) auferlegten Verfahrenskosten den Finanzstrafbehörden erster Instanz. Dabei gelten, soweit das FinStrG nichts anderes bestimmt, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) und der Abgabenexekutionsordnung sinngemäß (vgl…
…Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig erkannt und mit einer Geldstrafe in Höhe von € 17.000,00, im Falle deren Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Monaten bestraft. Die Kosten des Verfahrens wurden mit € 363,00 bestimmt. Der Beschwerdeführer hat…