…Verhalten des Abgabepflichtigen im Sinne des § 212a Abs 2 lit. c BAO auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist, hängt von der objektiven Gefährdungseignung, die mit dem Verhalten verbunden ist, ab, nicht von einem inneren Vorgang des Abgabepflichtigen, also von dessen Motivation. Zweifelsfrei…
…zu ändern. Ob das Verhalten des Abgabepflichtigen im Sinne des § 212a Abs. 2 lit. c BAO auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist, hängt von der objektiven Gefährdungseignung, die mit dem Verhalten verbunden ist, ab, nicht von einem inneren Vorgang des Abgabepflichtigen, also…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch den Liquidator B., vom 2. Februar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 22. Dezember 2005 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung und vom 27…
…Begründung der Abgabenbehörde verkenne die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 212a Abs. 2 lit c BAO. Eine objektive Gefährdungseignung der gesetzten Maßnahmen liege nicht vor. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.11.2002, 2002/13/0045) sei der Normzweck des § 212a Abs. 2 lit…
…eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes an Liegenschaften (VwGH 29.6.1999, 98/14/0123), kann von einer objektiven Gefährdungseignung gesprochen werden. Diese Meinung vertritt auch Ritz in seinem Kommentar zur BAO: "Im Unterschied zu Zahlungserleichterungen (§ 212), wo eine Gefährdung der Einbringlichkeit einer Bewilligung von Zahlungserleichterungen entgegensteht…
…Aussetzungsantrag in engem zeitlichen Zusammenhang stehe, sondern vielmehr auch ein zeitlich davor liegendes Verhalten. Entscheidend wäre die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen. Die wesentlichen Feststellungen der Betriebsprüfungen bei den im Finanzamtsbereich betroffenen verbundenen Unternehmen (P-GmbH, F-GmbH…
…Aussetzungsantrag in engem zeitlichen Zusammenhang stehe, sondern vielmehr auch ein zeitlich davor liegendes Verhalten. Entscheidend wäre die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen. Die wesentlichen Feststellungen der Betriebsprüfungen bei den im Finanzamtsbereich betroffenen verbundenen Unternehmen (P-GmbH, F-GmbH…
…Aussetzungsantrag in engem zeitlichen Zusammenhang stehe, sondern vielmehr auch ein zeitlich davor liegendes Verhalten. Entscheidend wäre die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen. Die wesentlichen Feststellungen der Betriebsprüfungen bei den im Finanzamtsbereich betroffenen verbundenen Unternehmen (P-GmbH, F-GmbH…
…Aussetzungsantrag in engem zeitlichen Zusammenhang stehe, sondern vielmehr auch ein zeitlich davor liegendes Verhalten. Entscheidend wäre die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen. Die wesentlichen Feststellungen der Betriebsprüfungen bei den im Finanzamtsbereich betroffenen verbundenen Unternehmen (P-GmbH, F-GmbH…
…Aussetzungsantrag in engem zeitlichen Zusammenhang stehe, sondern vielmehr auch ein zeitlich davor liegendes Verhalten. Entscheidend wäre die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen. Die wesentlichen Feststellungen der Betriebsprüfungen bei den im Finanzamtsbereich betroffenen verbundenen Unternehmen (P-GmbH, F-GmbH…
…vor, wenn er sein Vermögen an nahe Angehörige überträgt (VwGH 25.10.1994, 94/14/0096). Entscheidend ist die objektive Gefährdungseignung, die mit dem Verhalten verbunden ist, nicht die Motivation des Abgabepflichtigen. Bedeutsam ist nicht nur ein im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Aussetzungsantrag stehendes…
…Vermögensverschiebung ins Ausland sei von einer Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben auszugehen. Dabei sei die objektive Gefährdungseignung und nicht die Motivation des Abgabepflichtigen entscheidend. In der dagegen erhobenen Berufung bestreitet die rechtliche Vertretung des Berufungsführers eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse im Sinne des § 294 BAO…
…deren Durchsetzung er gefährdete, bereits erkennbar geworden wäre (VwGH 28.11.2002, 2002/13/0045). Entscheidend sei zudem die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen (VwGH 29.06.1999, 98/14/0123). Der vor kurzem vorgenommene Versuch, wesentliche Betriebsgrundlagen…
…gerichtetes Verhalten nicht in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Aussetzungsantrag stehen, sondern es sei auch bereits davor liegendes Verhalten zu berücksichtigen. Maßgeblich dabei sei die objektive Gefährdungseignung, nicht das Motiv eines Verhaltens. Aus der Tatsache, der Teilnahme an einem Umsatzsteuerbetrugssystem lasse sich zulässigerweise ableiten, dass…
…möglichst lange hinauszögert, erschwert oder behindert, kurzum gefährdet. Entscheidend ist auch dabei die objektive Gefährdungseignung, die mit dem Verhalten verbunden ist, nicht die Motivation des Abgabepflichtigen. Im gegenständlichen Fall war das Verhalten der Berufungswerberin auf eine größtmögliche Erschwerung und Behinderung des Festsetzungsverfahrens gerichtet. Trotz wiederholter…
…das mit dem Aussetzungsantrag in einem engen zeitlich Zusammenhang stehe; sie hätte vielmehr auch zeitlich davor liegendes Verhalten zu berücksichtigen. Entscheidend wäre die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen (VwGH 29.6.1999, 98/14/0123). Durch die Veräußerung…
…Verhalten des Abgabepflichtigen im Sinne des § 212a Abs. 2 lit. c BAO auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist, hängt von der objektiven Gefährdungseignung, die mit dem Verhalten verbunden ist, ab, nicht von einem inneren Vorgang des Abgabepflichtigen, also von dessen Motivation. Das…
…und den damit verbundenen Einnahmenrückgang im Verhältnis zur Abgabenschuld eine Gefährdungshandlung iSd. Gesetzes zu sehen ist, zutreffend und nicht zu widerlegen. Entscheidend ist die objektive Gefährdungseignung, die mit dem Verhalten verbunden ist, nicht die Motivation des Abgabepflichtigen. Da diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall zweifelsohne vorlagen…
…gemäß § 212a Abs. 2 lit. c BAO verweigern zu können. Ob das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabengerichtet sei, hänge von der objektiven Gefährdungsneigung, die mit dem Verhalten verbunden sei, ab, nicht aber von einem inneren Vorgang des Abgabepflichtigen, also von…
…Einbringlichkeit im Sinne des § 212a Abs. 2 lit. c BAO sei die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung entscheidend, nicht die Motivation des Abgabepflichtigen. Bedeutsam sei nicht nur ein im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Aussetzungsantrag stehendes Verhaltes des Abgabepflichtigen, sondern auch ein zeitlich davor…