…BAO dazu, Meinungsverschiedenheit zwischen dem Abgabepflichtigen und der Abgabebehörde bezüglich des Erlöschens von Zahlungsverpflichtungen durch Erfüllung bestimmter Tilgungstatbestände einer Klärung zuzuführen. Da im ursprünglichen Antrag kein konkreter Tilgungstatbestand oder konkreter Gebarungsvorgang angeführt wurde, konnte seitens des Finanzamtes auf derartige Umstände nicht näher eingegangen werden, weshalb…
…Tilgungstatbestand in Bezug auf eine bestimmte Zahlungsverpflichtung zu nennen bzw. konkrete Angaben darüber zu machen, aus welchem Grund ein bestimmter Gebarungsvorgang unrichtig wäre oder durchgeführt werden müsste. Da mit dem Antrag des Bw. auf Feststellung, ob und inwieweit die Zahlungsverpflichtung für die genannten Abgaben durch…
…zu konkretisieren (VwGH 14.3.1986, 85/17/0048). Dem Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides muss daher ein konkretes, auf jeweilige Gebarungsvorgänge Bezug nehmendes und entsprechend begründetes Parteivorbringen zu Grunde liegen. Diese Voraussetzung werde vom gegenständlichen Antrag nicht erfüllt, weshalb diesem nicht stattgegeben werden könne…
…alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen. Ein Abrechnungsbescheid dient der Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte, wobei die Behauptungslast und die Verpflichtung zur Konkretisierung hinsichtlich der strittigen Gebarungsvorgänge im Abrechnungsverfahren den Abgabepflichtigen trifft. Nach § 216 in Verbindung mit …
…erster Instanz in der Begründung der angefochtenen Berufungsvorentscheidung geht hervor, dass das Zollamt nicht auf einzelne Buchungsvorgänge eingehen konnte, weil die Antragstellerin keinen Gebarungsvorgang benannte, über den Unklarheit oder eine Meinungsverschiedenheit mit der Behörde bestand. Das Gesetz spricht ausdrücklich vom Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung…
…96/16/0285). Die Bestimmung des § 216 BAO bietet nach der Judikatur des VwGH die Möglichkeit, die Richtigstellung unrichtiger Gebarungsvorgänge zu bewirken (VwGH vom 26.9.1985, 85/14/0127). Im gegenständlichen Verfahren ist ua. die Frage, ob die verfahrensgegenständliche Umsatzsteuerschuld 1993 im Zeitpunkt der…
…Verhalten, nämlich die Verletzung der umsatzsteuerlichen Verpflichtungen im Hinblick auf die im angefochtenen Bescheid angeführten Voranmeldungszeiträume und die (dadurch) eingetretene, sich im Zusammenhang mit den Gebarungsvorgängen am Abgabenkonto (gleichzeitige Verbuchung der Festsetzungen betr. 6-12/2003 und 1-6/2004) ergebende Abgabenverkürzung (an Umsatzsteuervorauszahlungen) iHv…
…jedoch, wenn der Behörde bei der Abgabenverrechnung Fehler unterlaufen wären (Stoll, BAO-Kommentar, 2322). Würden sich aus einer fehlerhaften Verbuchung der Gebarungsvorgänge rechnerisch Abgabenschuldigkeiten ergeben, die bei richtiger Gestion nicht auszuweisen wären, könne dem Abgabepflichtigen keine Säumnis zur Last gelegt werden (VwGH 21.4.1983…
…Gegenforderungen der Masse aus Umsatzsteuergutschriften, die während des laufenden Konkursverfahrens entstanden waren, gegenverrechnet werden können, sondern lediglich mit aushaftenden Masseforderungen. Die zur mängelfreien Durchführung dieses Gebotes möglicherweise hilfreiche Trennung von Abgabenkonten für Gebarungsvorgänge, die Zeiträume vor bzw. nach Konkurseröffnung betreffen, wurde seitens des Finanzamtes jedoch…
…Zu einer USt-Nachforderung für 1998 kam es auf Grund dieses Veranlagungsbescheides jedoch nicht, da die erklärte USt-Restschuld wegen der zuvor dargestellten Gebarungsvorgänge im Bescheiderlassungszeitpunkt bereits zur Gänze entrichtet gewesen war." Die USt-Nachzahlung 1-12/1998 sei am 20. April 2000 durchgeführt worden…