…Gebühr gehen darf. Das behördliche Ermessen ist im Sinne des § 20 BAO im Rahmen der Billigkeit und der Zweckmäßigkeit zu üben. Nach der speziellen Vorschrift des zweiten Satzes des § 9 Abs. 2 GebG ist bei der Festsetzung der Gebührenerhöhung insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit dem Gebührenschuldner…
…Gebührenerhöhung zu treffenden Ermessensentscheidung anlangt, ist nach der speziellen Vorschrift des zweiten Satzes des § 9 Abs. 2 GebG insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung des Gebührengesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte. Im Hinblick auf die im…
…war doch diese Gebührenerhöhung zwingende objektive Folge des im Streitfall unbestrittenermaßen vorliegenden Tatumstandes, dass eine nicht vorschriftsmäßig entrichtete feste Gebühr mit Bescheid festgesetzt wurde. Es steht somit bei Verwirklichung des Tatbestandes nach § 9 Abs. 1 GebG nicht im Ermessen der festsetzende Abgabenbehörde erster Instanz bzw…
…im Ausmaß von 50 % der verkürzten Gebühr zwingend an. Die Festsetzung dieser Erhöhung liege nicht im Ermessen der Behörde. Da der Berufungswerber dem zweimaligen Ersuchen des Amtes der OÖ. Landesregierung um Beibringung der fehlenden Gebühr nicht nachgekommen sei, entspreche auch die Festsetzung einer weiteren Gebührenerhöhung…
…eine Erhöhung im Ausmaß von 50 v. H. der nicht ordnungsgemäß entrichteten Gebühr zu erheben, unabhängig davon, ob die Nichtentrichtung auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen zurückzuführen ist oder nicht (VwGH 16.3.1987, 86/15/0114). Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der…
…0114). § 9 Abs. 1 GebG sieht somit zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der festen Gebühr vor. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde. Aus diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 30. August…
…einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftmäßigen Entrichtung der festen Gebühr vor. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde. Die Vorschreibung erfolgte nach § 9 Abs. 1 GebG und nicht nach § 9 Abs. 2 GebG. Deswegen gehen die Ausführungen im Berufungsverfahren…
…86/15/0114). Die Gebührenerhöhung wird als objektive Säumnisfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren zwingend angeordnet. Ermessen besteht dabei keines. Wie oben ausgeführt, steht fest, dass es im vorliegenden Fall zu Recht zur Festsetzung der gegenständlichen Gebühr gekommen ist. Damit ist auch das Schicksal…
…86/15/0114). Die Gebührenerhöhung wird als objektive Säumnisfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren zwingend angeordnet. Ermessen besteht dabei keines. Wie oben ausgeführt, steht fest, dass es im vorliegenden Fall zu Recht zur Festsetzung der gegenständlichen Gebühren gekommen ist. Damit ist auch das Schicksal…
…Gebührenerhöhung im Betrage von € 90,00 vorgeschrieben. Dagegen erhob die Bw. fristgerecht Berufung und begründete diese im Wesentlichen damit, dass die Bestimmung des § 9 Abs. 1 GebG zur Vorschreibung einer Gebührenerhöhung nur auf Stempelmarken anwendbar wäre und im Ermessen der Behörde liegen würde. Im…
…dass die Stempel- und Rechtsgebühren keine Abgaben im Sinne des § 2 FinStrG sind, kann der Bw. auch nicht in seinen Rechten verletzt sein. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde. Wurde die Gebühr also im Zeitpunkt der Überreichung der Beschwerde nicht entrichtet…
…dass die Stempel- und Rechtsgebühren keine Abgaben im Sinne des § 2 FinStrG sind, kann der Bw. auch nicht in seinen Rechten verletzt sein. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde. Wurde die Gebühr also im Zeitpunkt der Überreichung der Beschwerde nicht entrichtet…
…zurückzuführen ist oder nicht (VwGH 16. 3. 1987, 86/15/0114). Die Vorschreibung dieser Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde. Eine - im Ermessen stehende - Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 2 GebG ist nicht festgesetzt worden. Gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 GebG ist bei Eingaben…
…verwertbare Gegenstände vorhanden, noch besteht Aussicht auf Erfolg hinsichtlich der Begründung von Pfandrechten. Somit sind die Voraussetzungen des § 206 lit. b BAO erfüllt. Maßnahmen nach § 206 BAO liegen im Ermessen der für die Abgabenfestsetzung zuständigen Abgabenbehörde (erster bzw. zweiter Instanz) (vgl. hiezu Ritz, § 206, Tz1)…
…nicht (VwGH 16. 3. 1987, 86/15/0114). Die Vorschreibung dieser Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde. Eine - im Ermessen stehende - Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 2 GebG ist nicht festgesetzt worden. Zu den Beweisanträgen ist zu sagen, dass von Parteien beantragte Beweise gemäß § 183…
…der Gebührenerhebung möglichst gering zu halten, indem die Gebühren gleichzeitig mit anderen für die Erledigung zu entrichtenden Abgaben eingehoben werden können. Die Verwaltungsbehörde (AMS) hat aber über die Höhe der Stempelgebühren keinen Bescheid zu erlassen; vielmehr bringt sie dem Gebührenschuldner in einem "Vermerk" im Sinne…
…§ 9 Abs. 1 GebG sieht somit zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der festen Gebühr vor. Die Vorschreibung dieser Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde. Aus diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 15. Februar 2013
…wird, auch über diesen Berufungspunkt abzusprechen. Maßnahmen nach § 206 BAO liegen im Ermessen der für die Abgabenfestsetzung zuständigen Abgabenbehörde erster und zweiter Instanz. Den dem Unabhängigen Finanzsenat zur Verfügung stehenden Unterlagen nach verfügt der Bw. über kein nennenswertes Einkommen und es ist zur StNr. des…
…1987, 86/15/0114). Die Gebührenerhöhung wird als objektive Säumnisfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren zwingend angeordnet. Ermessen besteht dabei keines. Wie oben ausgeführt, steht fest, dass es im vorliegenden Fall zu Recht zur Festsetzung einer festen Gebühren gemäß § 14 TP 4 Abs. 1…
…Abs. 1 BAO sind Gesamtschuldner Personen, die nach Abgabenvorschriften dieselbe abgabenrechtliche Leistung schulden. Es liegt im Ermessen der Behörde, ob sie das Leistungsgebot (den Abgabenbescheid) nur an einen der Gesamtschuldner richtet und an welchen Gesamtschuldner oder an mehrere oder an alle Gesamtschuldner richten will (Fellner…