…2003, 99/14/0312). Da die Bw. unbestrittenermaßen seit 1999 von ihrem Gatten getrennt lebt, trifft auf sie diese zu einer Abweisung des begehrten Familienanspruches bestehende Judikatur vollinhaltlich zu. Zur Durchsetzung dieser Rechtslage ist es desweiteren nicht schädlich, wenn die Kinder österreichische Staatsbürger sind. Gegen …
…der Lebensinteressen und des ständigen Aufenthaltes. Sowohl die Berufungswerberin als auch die beiden Kinder wären in Österreich geboren worden und besäßen die österreichische Staatsbürgerschaft. Der regelmäßige Familienwohnsitz befände sich in Österreich. Einen gemeinsamen Haushalt in Italien hätte es niemals gegeben. Auch der Gatte besitze keine…
…nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. § 3 Abs. 2 FLAG: Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger…
…Die Bw und ihre drei Kinder sind österreichische Staatsbürger und die beiden Älteren sind mit einem Hauptwohnsitz in Baden bei Wien gemeldet. Die Bw bezahlt ihre Sozialversicherungsbeiträge an Österreich. Ihr Gatte ist seit März 2007 bei einer Bank in Dublin beschäftigt und bezieht dort nichtselbständige…
…Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. (2) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind…
…dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde. Zu G.A.: Für Kinder, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind, besteht gemäß § 3 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Personen…
…durch den Wohnort ausgelöst wird. ..." Unter den persönlichen Anwendungsbereich der VO fallen alle Staatsangehörige eines Mitgliedstaates und ihre Familienangehörigen (s Art 2 VO). Die Bw, ihr Gatte und ihre Kinder fallen als slowakische Staatsbürger daher grs in den persönlichen Anwendungsbereich. Dies gilt nach Art 2…
…ihr Gatte und die beiden Töchter sind österreichische Staatsbürger. Die gesamte Familie lebte von April 2001 bis Mai 2003 in den USA, war jedoch weiterhin mit einem Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet. Der Gatte der Bw. arbeitete bei der Firma XY AG. Die Kinder besuchten in…
…Bw., ihr Gatte und die Kinder ab Einreise nach Österreich bis zur Erlangung der Asylberechtigung Grundversorgung bezogen hätten. Über die Berufung wurde erwogen: Im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat geht es um die Beurteilung der Frage, ob die Bw., welche nicht österreichische Staatsbürgerin ist…
…aufhielt, ihren Gatten häufig besuchte, sich um ihre Kinder weitgehend selbst kümmerte und die Lebensgewohnheiten (einkaufen, Arztbesuche etc) bereits überwiegend nach Österreich verlagerte. Rechtliche Würdigung: Dem Finanzamt ist insofern Recht zu geben, dass EU-Staatsbürger hinsichtlich ihres Anspruchs auf Familienbeihilfe österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind. Der…
…Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach Abs. 2 besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind…
…österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach § 3 Abs. 2 leg. cit. besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger…
…die slowakische Familienbeihilfe von der österreichischen abzurechnen. Ihr Gatte sei doch das ganze Jahr 2008 in der Slowakei beschäftigt. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender unbestrittener Sachverhalt steht fest: Die Bw., ihr Gatte und die Kinder sind slowakische Staatsbürger. Die gesamte Familie hat ihren Wohnsitz…
…vom 17. April 2009 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Dezember 2008 bis März 2009 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), ihr Gatte und ihre Kinder besitzen die Staatsbürgerschaft Bosnien und Herzegowina. Laut Aktenlage…
…für die Kinder Li., Ma. und Im. für die Zeit vom Oktober 2003 bis November 2004 abwies. Als Begründung wurde ausgeführt: "Mit Bundesgesetz, BGBl. Nr. 142/2004, wurde § 3 Abs.2 des FLAG 1967 geändert. Bei der Gewährung der Familienbeihilfe sind österreichischen Staatsbürgern nun nicht…
…abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist saudiarabische Staatsbürgerin. Ihr Gatte hatte als Student ein jeweils auf ein Jahr befristet gewährtes und bei entsprechendem Studienerfolg zu verlängerndes Aufenthaltsrecht gemäß § 7 FRG. Dieser Aufenthaltstitel vermittelte der Bw. und den fünf minderjährigen Kindern…
…(1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung im Bundesgebiet beziehen; ... (2) Abs…
…Familienbeihilfe für die drei mj. Kinder Sohn1, Sohn2 und Tochter1 ist daher § 3 FLAG idF des BGBl. I Nr. 142/2004 (Pensionsharmonisierungsgesetz) anzuwenden. § 3 FLAG idF BGBl. I Nr. 142/2004 (Pensionsharmonisierungsgesetz) lautet auszugsweise: Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf…
…gelegt: Die Bw., ihr Gatte und ihre Kinder sind Staatsbürger der Republik Tschetschenien. Am 04.10. 2003 ist die Bw. und ihre Familie in Österreich eingereist und haben einen Antrag auf Asylgewährung gestellt. Bis 30.04 2004 hat die Bw. auf Grund der für diese…
…nicht abgeschlossen. Zur Feststellung eines Anspruches auf Familienbeihilfe für die zwei minderjährigen Kinder ist daher § 3 FLAG idF des BGBl. I Nr. 142/2004 (Pensionsharmonisierungsgesetz) anzuwenden. § 3 FLAG idF BGBl. I Nr. 142/2004 (Pensionsharmonisierungsgesetz) lautet auszugsweise: Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur…