…dass jeder gebietsfremde Verkehrsunternehmer, welcher Inhaber einer Gemeinschaftslizenz sei, ohne Beschränkungen zum zeitweiligen Güterkraftverkehr in einem Mitgliedstaat zugelassen werde.) In diesem Lichte sei auch die Ansicht der Kommission zu sehen, wenn sie in ihrer Aussendung "Straßenverkehrspolitik" die Auffassung vertritt, dass Kabotagetransporte überhaupt erst die Voraussetzung…
Keine Veranlassung sieht der Unabhängige Finanzsenat übrigens, dem in der Beschwerde vom 17.1.2008 enthaltenen Antrag auf Vorlage von drei (darin formulierten) Fragen dem EuGH zur Klärung (in einem Vorabentscheidungsverfahren) vorzulegen, weil seinem Dafürhalten nach in diesen entweder keine europarechtlichen Zweifelhaftigkeiten angesprochen werden oder…
…120 des Amts für Zollwesen des Fürstentums Liechtenstein für die Zeit vom 4.9.2006 bis zum 30.9.2011 zum grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr iSd VO(EWG) Nr.881/92 vom 26.3.1992 berechtigt und sei ihr dies auch seitens der Abteilung Transport des…
…Lizenz Nr.120 für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr, welche die VT in FL-9486 Schaanwald als Transportunternehmer auf allen Verkehrsverbindungen für die Wegstrecken im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft sowie Islands, Norwegens und Liechtensteins (= sog. "Referenzstaaten") zum grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr iSd VO (EWG) Nr.881…
…den Niederlanden, Luxemburg, Dänemark, Schweden und in Deutschland mit schweren Nutzfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 t, die nur für den Güterkraftverkehr bestimmt sind, beauftragt. AGES hat es dabei übernommen, flächendeckend in Deutschland sowie in begrenztem Umfang auch im Ausland Gebührenbegleichungsstellen…
…die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern geschehe und wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteige. Nach Ansicht des Bf. sehen die den Güterkraftverkehrsmarkt regelnden Bestimmungen somit keine Beschränkung der durchgeführten PKW-Benützung vor. Der Bf. schließt daraus…
…die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern geschehe und wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteige. Nach Ansicht des Bf. sehen die den Güterkraftverkehrsmarkt regelnden Bestimmungen somit keine Beschränkung der durchgeführten PKW-Benützung vor. Der Bf. schließt daraus…
…die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern geschehe und wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteige. Nach Ansicht des Bf. sehen die den Güterkraftverkehrsmarkt regelnden Bestimmungen somit keine Beschränkung der durchgeführten PKW-Benützung vor. Der Bf. schließt daraus…
…die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern geschehe und wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteige. Nach Ansicht des Bf. sehen die den Güterkraftverkehrsmarkt regelnden Bestimmungen somit keine Beschränkung der durchgeführten PKW-Benützung vor. Der Bf. schließt daraus…
…beim Transport neben den Frachtbriefen die "Fahrten-Genehmigung für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr Österreich-Kroatien" mit der Nr. XYZ4 und die "Genehmigung GR Nr. XYZ5 für den internationalen Güterkraftverkehr" mit sich. Diese Genehmigungen erlaubten keinen Binnentransport von Deutschland nach Österreich mit dem vom Bw. verwendeten Sattelfahrzeug…
…Fahrzeuge eingehoben werden, die für den Güterkraftverkehr bestimmt seien oder eingesetzt werden und deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 t betrage. Da es sich um einen LKW handelt und laut Auskunft des Herstellers - der Firma MAN - für Fahrzeuge mit LKW-Motoren, die für bloße…
…sorgen hat, dass das Fahrtenberichtsheft mit CEMT-Genehmigung während der gesamten Fahrt mitgeführt wird, wie dies in Deutschland in der "Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr" auszugsweise festgehalten wurde. Zu weiteren Entkräftung des Vorbringens in der Berufung wird noch darauf verwiesen, dass Art…
…befinden. Sowohl unsere Mandantin als auch die S.r.o. verfügen nachweislich jeweils • über die nationalen Gewerbeberechtigungen zur Ausübung der Güterbeförderung sowie • über die gemeinschaftsrechtlich für den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt in der Gemeinschaft - für Beförderungen aus, nach oder durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten - notwendige Gemeinschaftslizenz…
…3.2006, 2006/16/0003) und ausgeführt: "Rn. 40 Mit Ausnahme der besonderen Situation der vorübergehend in die Gemeinschaft eingeführten Kraftfahrzeuge und der ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen, um die es im vorliegenden Fall nicht geht, ist…
…der Begriff "Kabotage" so definiert, dass jeder gebietsfremde Verkehrsunternehmer, welcher Inhaber einer Gemeinschaftslizenz sei, ohne Beschränkungen zum zeitweiligen Güterkraftverkehr in einem Mitgliedstaat zugelassen werden müsse.). Daher verstoße der § 7 Abs.2 Güterbeförderungsgesetz eindeutig gegen den europarechtlichen Grundsatz, dass Kabotagefahrten für Inhaber von gültigen EU-Lizenzen…
…Kraftfahrzeuge (Fahrzeugkombinationen), die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und ein bestimmtes Gesamtgewicht aufweisen. Der Abgabepflichtige kann für jedes einzelne Kraftfahrzeug (Fahrzeugkombination) einen bestimmten Berechnungszeitraum wählen. Die Anmeldung für die Jahresabgabe wird daher zumindest - wenn auch formlos - die behördlichen Kennzeichen der Fahrzeuge beinhalten müssen, für die…
…Art. 2 dieser Richtlinie enthält zunächst eine Legaldefinition des Begriffes "Kraftfahrzeug". Demnach ist ein "Kraftfahrzeug" ein Kraftfahrzeug oder eine Fahrzeugkombination, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt. Art. 5 bestimmt weiters, dass die Kraftfahrzeugsteuer für Fahrzeuge, die…
…Österreichs liegt, durch Güterkraftverkehrsunternehmer mit Sitz im Ausland ausdrücklich für verboten erklärt: Nach dem vorliegenden Sachverhalt hat zweifelsfrei eine derartige gewerbsmäßige Güterbeförderung vom 12. Wiener Gemeindebezirk in den 10.Wiener Gemeindebezirk, also innerhalb Österreichs, durch die Bf als Güterkraftverkehrsunternehmer mit Sitz in Ungarn, also im…
Hinsichtlich des Merkmales der Weisungsgebundenheit ist zu beachten, dass nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben muss, denn auch der Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt, wird sich in aller Regel bezüglich seiner Tätigkeit zur Einhaltung…