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UFSW RV/0006-W/06Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nachwirkungen eines schweren Unfalles auch in Hinblick auf die Zurechenbarkeit eines Versehens der steuerlichen Vertreterin an die Partei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2007

…s oben) -, dass durch geeignete Kontrollen in der Kanzleiorganisation vorgesorgt wird, damit im Kanzleibetrieb Unzulänglichkeiten - wie Fristversäumnisse - durch menschliches Versagen aller Voraussicht nach ausgeschlossen werden. Hierzu wird ein Fristenkalender als unabdingbar notwendig erachtet, in welchem die Fristeintragung erst dann gestrichen wird, wenn die fristwahrende Maßnahme…

UFSW RV/0008-W/06Nachwirkungen eines schweren Unfalles eines Gesellschafters der den Berufungswerber vertretenden Wirtschaftstreuhandgesellschaft als Wiedereinsetzungsgrund?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2007

…s oben) -, dass durch geeignete Kontrollen in der Kanzleiorganisation vorgesorgt wird, damit im Kanzleibetrieb Unzulänglichkeiten - wie Fristversäumnisse - durch menschliches Versagen aller Voraussicht nach ausgeschlossen werden. Hierzu wird ein Fristenkalender als unabdingbar notwendig erachtet, in welchem die Fristeintragung erst dann gestrichen wird, wenn die fristwahrende Maßnahme…

UFSG RV/0397-G/04Säumniszuschlag, grobes Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2004

…für die Säumnis ein über den minderen Grad der Versehens hinausgehendes Verschulden ursächlich war. Wenn die Bw. schließlich ins Treffen führt, dass die bisher durchgeführten Kontrollen des Fristenkalenders zu keiner Beanstandung geführt hätten, so ist auch dieses Vorbringen nicht geeignet, ein mangelndes grobes Verschulden aufzuzeigen…

UFSG RV/0195-G/12Antrag auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist (hier: Zusammenfallen von Fristende und Urlaub des steuerlichen Vertreters)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.07.2012

…berufsmäßigen Parteienvertreters eine Endkontrolle stattfindet, die sicherstellt, dass fristwahrende Schriftsätze tatsächlich verfasst, gefertigt und abgesandt werden. Für diese Ausgangskontrolle ist ein Fristenkalender unabdingbar, in dem die Fristeintragung erst gestrichen wird, wenn die fristwahrende Maßnahme (Verfassung, Fertigung und Versendung des Schriftsatzes) durchgeführt wurde. Eine derartige End-…

UFSW RV/1493-W/08Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist (§ 308 Abs. 1 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.07.2011

…Die Frist sei im Sekretariat ordnungsgemäß von der hiefür zuständigen Mitarbeiterin sowohl im händischen Fristenbuch als auch im elektronisch geführten Fristenkalender eingetragen worden. Der organisatorische Ablauf der Eingangspost funktioniere folgendermaßen: Die gesamte Eingangspost werde im Sekretariat von der zuständigen Mitarbeiterin unter Aufsicht und Kontrolle der…

UFSG RV/0462-G/06Versagung der Investitionszuwachsprämie im Falle der Geltendmachung nach Einreichung der Körperschaftsteuererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2008

…Ausgangskontrolle sei ein Fristenkalender unabdingbar, in dem das Fristende vermerkt und diese Fristeintragung erst gestrichen werde, wenn die fristwahrende Maßnahme durchgeführt, der Schriftsatz also abgefertigt und abgesandt oder zumindest postfertig gemacht worden sei. Nur bei einer solchen Handhabung könne die Eintragung im Fristenkalender ihren Sicherungszweck…

UFSL RV/0872-L/05Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; kein geringes Verschulden des Parteienvertreters, wenn einer von zwei gleichzeitig eingelangten Bescheiden unbearbeitet bleibt und Löschung beider Anmerkungen im Fristenvormerk erfolgt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2006

…der Grunderwerbsteuervorschreibung zusammenhängende Stellungnahme). Die Eintragung im Fristenkalender lautet wie folgt "W 134/164 We 2x Berufung Erbschaftssteuer+ GrESt-Bescheid" Zur selben Steuernummer und Erfassungsnummer wurde ebenfalls am 14.7.2004 der Erbschaftssteuerbescheid betreffend den Erwerb von Todes wegen nach WW, verstorben 15.1.2004…

UFSL FSRV/0041-L/13Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fehlen effektiver Kontrolleinrichtungen in der Büroorganisation einer Steuerberatungskanzlei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)08.10.2013

…gefertigt und abgesandt werden. Für diese Ausgangskontrolle ist ein Fristenkalender unabdingbar, in dem das Fristende vermerkt und diese Fristeintragung erst gestrichen wird, wenn die fristwahrende Maßnahme durchgeführt worden ist. Nur bei einer solchen Handhabung kann die Eintragung im Fristenkalender ihren Sicherungszweck erfüllen. Eine derartige End…

UFSW RV/1406-W/13Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages mangels unabwendbaren Ereignisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2013

…Der Gebührenbescheid wurde entsprechend seinem Betreff der vor dem XY, geführten Markenrechtssache der R zugeordnet und die Berufungsfrist als Frist der R in den Fristenkalender der Berufungswerberin eingetragen. Dass Adressatin des Bescheides die Berufungswerberin persönlich war, ist im Hinblick auf den Betreff des Bescheides und…

UFSS RV/0474-S/10Es liegt kein geringes Verschulden vor, wenn der Fehler hätte auffallen müssen und zudem mehrere Fehler passiert sind. Die Gewissheit der Rechtswidrigkeit der Bescheide liegt schon in der Schätzung selbst, wenn keine allgemein anerkannte Methode gewählt wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.11.2012

…Parteienvertreters eine Endkontrolle stattfindet, die sicherstellt, dass fristwahrende Schriftsätze tatsächlich verfasst, gefertigt und abgesandt werden. Für diese Ausgangskontrolle ist ein Fristenkalender unabdingbar, in dem das Fristende vermerkt und diese Fristeintragung erst gestrichen wird, wenn die fristwahrende Maßnahme durchgeführt, der Schriftsatz also verfasst, gefertigt und abgesandt…

UFSL RV/0298-L/04Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verlust einer Textzeile in einem Rechtsmittelfristverlängerungsansuchen im Zuge der Überspielung von EDV-Daten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2006

…gehandelt habe. Die mit der Wahrnehmung der Fristen und Termine beauftragte Person, Frau GG, führe in einem zentralen Fristenkalender sämtliche Fristen und Termine für die Klienten der Steuerberatungskanzlei. Als langjährig beschäftigte Sekretärin genieße sie das Vertrauen der Klienten, der Mitarbeiter und des verantwortlichen Steuerberaters. Die…

UFSW RV/0460-W/05Wiedereinsetzung nach einmaligem Fehler der Sekretärin, überhöhte Privatentnahmen als schuldhafte Pflichtverletzung für Haftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2006

…dass selbst die erkennende Behörde einen Umstand, wonach "nur das falsche Datum im Terminkalender eingetragen werde" offensichtlich als minderen Grad des Versehens ansehe. Die falsche Eintragung im handschriftlich geführten Kanzlei- und Fristenkalender sei darauf zurückzuführen, dass sich die erfahrene Sachbearbeiterin der beklagten Partei bei der…

UFSL RV/0093-L/03Festsetzung eines Verspätungszuschlages bei unterlassener Quotenanmerkung mittels Finanz-Online
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.03.2004

…im Falle des Versagens eines Mitarbeiters Fristversäumung auszuschließen geeignet sind. Die Berufung auf eine "stichprobenartige Überprüfung" der von seinem Kanzleipersonal vorgenommenen Eintragungen in einem Fristenkalender ist für die Erfüllung der dem Wirtschaftstreuhänder gegenüber seinem Kanzleipersonal obliegenden Überwachungspflicht nicht als ausreichend anzusehen (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO²…

UFSW RV/1093-W/04Inhalt des Wiedereinsetzungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2005

…hier in Rede stehende Rechtsinstitut zur Abwendung der Säumnisfolgen einzusetzen versuchte, ist aber der Bw zuzurechnen. Die ordnungsgemäße Führung eines entsprechenden Fristenkalenders für die Bw wurde im Wiedereinsetzungsantrag nicht einmal behauptet, sondern demgegenüber sogar angegeben, dass die Eintragung der Zustellung -und nicht etwa des Fristendes…