…209a). Aus der Bestimmung des § 209a BAO ergibt sich aber nicht, dass der Eintritt der Verjährung dadurch hinausgeschoben würde. Für den gegenständlichen Wiederaufnahmeantrag kann § 209a Abs. 2 BAO daher insofern nicht zur Anwendung kommen, als dieser eben nicht vor Eintritt der Verjährung eingebracht wurde. Der…
…des Berufungsführers wurden vom Finanzamt in den Einkommensteuerbescheiden nicht begründet. Im Zuge der Erstellung der Berufung vom 25.2.2009 gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2003 sowie des Wiederaufnahmeantrags hinsichtlich Einkommensteuer 2004 entdeckte der Berufungsführer, dass die SEG-Zulagen in den Jahren 2003 und…
…§ 209 Anm. 20 und § 304 Anm. 2). Für den gegenständlichen Wiederaufnahmsantrag ist ausschlaggebend, dass dieser nicht vor Eintritt der absoluten Verjährung eingebracht wurde. Aus diesem Grund ist die Wiederaufnahme des Verfahrens auf Grund des gegenständlichen Antrages nach § 304 lit. a BAO nicht zulässig. Zulässigkeit der…
…angefügt wurde, nicht zulässig, zumal dessen letzter Satz ebenso auf die für Wiederaufnahmeanträge nach § 304 BAO maßgeblichen Fristen abstellt. Im Übrigen wird auf die Begründung der Berufungsvorentscheidung vom 30. Juli 2009 verwiesen. Die Berufung war daher aus den angeführten Gründen als unbegründet abzuweisen. Feldkirch, am…
…angefügt wurde, nicht zulässig, zumal dessen letzter Satz ebenso auf die für Wiederaufnahmeanträge nach § 304 BAO maßgeblichen Fristen abstellt. Im Übrigen wird auf die Begründung der Berufungsvorentscheidung vom 30. Juli 2009 verwiesen. Die Berufung war daher aus den angeführten Gründen als unbegründet abzuweisen. Feldkirch, am…
…2984f Stoll). Selbst bei glaubhafter Darstellung eines Eintragungsirrtums könnte im Hinblick auf das der Bw zuzurechnende oben dargestellte Verhalten des Vertreters bezüglich der Wahrung abgabenbehördlicher Fristen für die Bw daher nicht von einer einmaligen entschuldbaren Fehlleistung gesprochen werden, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Wien, 23…
…Sachlich sei die Begründung verfehlt, weil ein "Vergessen", welches der Grund für den Wiederaufnahmeantrag gewesen sei, eben umfassend sei und sowohl das Ankreuzen in der Steuererklärung als auch die Nichtankreuzung im Anlageverzeichnis umfasse. Überdies sei die zweifache Anmerkung des Freibetrages ohnehin ein überzogenes Verlangen. Über…
…zustande gekommen sei und somit - bis zum heutigen Tag - noch kein Rechtsanspruch auf die Provision bestehe. Die 2002 erhaltene Zahlung ist - lt. Wiederaufnahmeantrag für 2002, der zeitgleich gestellt worden ist - erfolgsneutral als Anzahlung zu verbuchen, die Gewinnrealisierung hat frühestens in der Bilanz 2006 zu erfolgen…
…liegt dann vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt, also die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt. An rechtskundige Parteienvertreter ist hiebei ein strengerer Maßstab anzulegen, als an rechtsunkundige…
…erbracht und wurde auch vom Bw. weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht. Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang auf den Vorhaltscharakter der Berufungsvorentscheidung hingewiesen. Den Berufungseinwänden des Bw., das Finanzamt habe sich lediglich für Fristen der Zustellung interessiert, wird vom UFS entgegnet, dass das Finanzamt so wie…
…liegt dann vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt, also die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt. An rechtskundige Parteienvertreter ist hierbei ein strengerer Maßstab anzulegen, als an rechtsunkundige…
…beantragt und ergänzend vorgebracht: "Meine Berufung vom 2.12.2008 wurde abgewiesen, weil für meinen Wiederaufnahmeantrag nach Meinung des Finanzamtes 1. die Dreimonatsfrist bereits abgelaufen ist und 2. bereits die Fristen des § 304 BAO abgelaufen sind und dies bei bereits eingetretener Verjährung eine Wiederaufnahme ausschließt…
…liegt dann vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt, also die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt. An rechtskundige Parteienvertreter ist hiebei ein strengerer Maßstab anzulegen, als an rechtsunkundige…
…die Festsetzung jedoch auch noch nach Ablauf dieser Fristen zulässig. Gem. § 209a Abs. 2 BAO steht der Eintritt der Verjährung einer Abgabenfestsetzung nicht entgegen, die unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung eines in Abgabenvorschriften vorgesehenen Antrages (§ 85 BAO) abhängt. Für einen Wiederaufnahmeantrag gilt dies nur…
…Einzelverfahren keine für andere Abgabepflichtige bedeutsame Rechtsquelle sein und den UFS nicht binden können, suspendiert diese Einzelauskunft auch nicht die gesetzlichen Regelungen des § 304 BAO. Wiederaufnahmeanträge sind nur dann beachtlich, wenn die in § 304 BAO bezeichneten Fristen eingehalten werden. Das gilt auch für Fälle einer…
…die Verjährung meiner Rückforderungsansprüche für die Dauer des Verfahrens von 1995 bis 2005 unterbrochen hat. Im übrigen muss hier noch einmal klar gestellt werden, dass die falsche Einstufung der Fahrzeuge allein die Zollbehörde zu verantworten hat und eine nunmehrige Zurückweisung meiner Wiederaufnahmeanträge vollkommen unbillig und…
…im Sinne des § 304 BAO eingebracht wurde." Diese Bestimmungen verhindern den Eintritt der Verjährung nicht, sondern lassen unter den genannten Voraussetzungen eine Abgabenfestsetzung trotz des Eintrittes der Verjährung zu. Für den gegenständlichen Wiederaufnahmeantrag kommt § 209 a Abs 2 BAO nicht zur Anwendung, da der Antrag…
…kann. Damit unterliegt der Berufungswerber insoweit einem Irrtum, als er davon ausgeht, dass die Verjährung noch nicht eingetreten sein kann. Für den gegenständlichen Wiederaufnahmeantrag kommt die Bestimmung des § 209a Abs. 2 BAO nicht zur Anwendung, da dieser nicht vor Eintritt der Verjährung eingebracht wurde. Der…
…Eintritt der Verjährung dadurch hinausgeschoben würde. Damit unterliegt der Bw insoweit einem Irrtum, als er davon ausgeht, dass die Verjährung noch nicht eingetreten sein könne. Für den gegenständlichen Wiederaufnahmeantrag kann § 209a Abs. 2 BAO daher insofern nicht zur Anwendung kommen, als dieser eben nicht vor…
…Aus dem Wortlaut dieser Bestimmungen ergibt sich, dass diese den Eintritt der Verjährung nicht verhindern, sondern unter den dort genannten Voraussetzungen eine Abgabenfestsetzung trotz des Eintrittes der Verjährung zulassen. Für den gegenständlichen Wiederaufnahmeantrag kommt die Bestimmung des § 209a Abs. 2 BAO nicht zur Anwendung, da…