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UFSI RV/0652-I/12fristgerechter Antrag nach § 295 Abs. 4 BAO (Achtung: Fristberechnung nach § 304 BAO idF bis 31.12.2013)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013

…auch nach § 304 lit. a BAO gilt oder nicht. 6.) § 304 lit. a BAO idgF verweist bei der Fristberechnung unter der Annahme einer Verjährungsfrist von sieben Jahren auf die Verjährungsbestimmungen der §§ 207 bis 209 Abs. 2 BAO. Die Verjährung der Einkommensteuer beginnt nach § 208 Abs…

UFSW RV/3497-W/09Zurückweisung wegen Verspätung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid12.01.2010

…BGBl Nr. 1961/194 idgF, als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Begründung Gemäß § 245 Abs. 1 BAO beträgt die Berufungsfrist einen Monat. Für die Fristberechnung (insbesondere für das Fristende) gilt § 108 Abs. 2 und 3 BAO. Für nach Monaten bestimmte Fristen regelt § 108 Abs. 2 BAO…

UFSW RV/0359-W/11Zurückweisung eines Vorlageantrages als verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2013

…Abs. 2 BAO kann gegen einen solchen Bescheid, der wie eine Entscheidung über die Berufung wirkt (Berufungsvorentscheidung) innerhalb eines Monats der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz (Vorlageantrag) gestellt werden. Für die Fristberechnung gelten die Bestimmungen des § 108 BAO, so…

UFSG RV/0451-G/06Bescheidaufhebung gem. § 299 BAO innerhalb offener Frist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2006

…fest: Der Bescheid wurde gemäß § 299 BAO aufgehoben, weil er inhaltlich unrichtig ist. Die Jahresfrist wurde nicht überschritten, weil für die Fristberechnung die Zustellung maßgeblich sei. Da der Bescheid am 4. Mai 2005 EDV-mäßig erstellt wurde, sei die Postabfertigung frühestens am folgenden Werktag möglich…

UFSW RV/2759-W/02Zurückweisung einer verspätet eingebrachten Berufung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2004

…die Abgabenbehörden erster Instanz erlassen, Berufungen zulässig, soweit in Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmt ist. Gemäß § 245 Abs. 1 1. Satz BAO beträgt die Berufungsfrist einen Monat. Für die Fristberechnung gilt § 108 Abs. 2 bis 4 BAO. Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO hat die…

UFSL RV/0441-L/13Zurückweisung einer nicht fristgerecht eingebrachten Berufung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid09.07.2013

…nicht fristgerecht eingebrachte Berufung durch Bescheid zurückzuweisen. Die Erlassung eines Zurückweisungsbescheides obliegt sowohl der Abgabenbehörde erster als auch jener zweiter Instanz. Nach § 245 Abs. 1 BAO beträgt die Berufungsfrist einen Monat. Für die Fristberechnung (insbesondere für das Fristende) gilt § 108 Abs. 2 und 3 BAO…

UFSW RV/2715-W/07Zurückweisung wegen Verspätung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2012

…soweit in Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmt ist. Gemäß § 245 Abs. 1 erster Satz BAO beträgt die Berufungsfrist einen Monat. Für die Fristberechnung gilt § 108 BAO. Wird der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist für den Beginn der Frist der Tag maßgebend…

UFSW RV/3214-W/11Steuerpflicht eines (ausländichen) Steuerpflichtigen, der sich seit Jahren alternierend 28, 29 Tage im Ausland und (zur Berufsausübung) 2 Tage in Österreich aufhält.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2012

…bis 22. Dezember 1981), unter das im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geltende Neuerungsverbot fällt. Denn selbst wenn man diese Zeiten bei der Fristberechnung ausklammern wollte, ergäbe sich noch immer ein unbestrittener Inlandsaufenthalt von mehr als sechs Monaten, nämlich 95 Tage in der Zeit vom 21. März bis…

UFSG RV/0458-G/121. Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme wegen Verspätung 2. (Vermeintlich) unrichtige Einstufung von Einkünften allein kein tauglicher Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2012

…wurde, ist der Wiederaufnahmsantrag befristet (drei Monate ab nachweislicher Kenntnis vom Wiederaufnahmsgrund). Diese gesetzliche Frist ist dem § 110 Abs. 1 zufolge nicht verlängerbar. Tage des Postlaufes werden in die Fristberechnung nicht eingerechnet (§ 108 Abs. 4 BAO). Ein verspäteter Wiederaufnahmsantrag ist zurückzuweisen (s. zB Ritz, BAO…

UFSW FSRV/0004-W/12Zurückweisung eines Einspruchs, Hinterlegung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.01.2012

…offensichtlich auf die Abholung der Postsendung durch ihn ab, ausschlaggebend für die Fristberechnung ist jedoch das Datum der Hinterlegung bei der Post und nicht das Datum der Abholung des hinterlegten Poststückes. Da somit der Einspruch vom 28. November 2011 gegen die Strafverfügung nicht innerhalb der…

UFSS RV/0532-S/11Verspäteter Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2012

… 303 Tz 28). Das Wiederauffinden der Abstellbewilligung, die Beweis über einen allenfalls vorliegenden Wiederaufnahmsgrund schaffen könnte, ist somit für die Fristberechnung gemäß § 303 Abs 2 BAO unmaßgeblich. Die aus der wieder aufgefundenen Abstellbewilligung gewonnene Einschätzung des Bw, dass die Garagierungskosten auf Grund der rechtlichen Gestaltung…

UFSW RV/2885-W/11Zurückweisung einer Berufung wegen Verspätung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2011

…ihr Rest weiterläuft. Der Bescheid vom 18.02.2011 wurde nachweislich am 23.02.2010 (Zustellnachweis - Rückschein) zugestellt. Unter ob. Fristberechnung endete die Berufungsfrist mit 23.03.2010. Ein Fristverlängerungsansuchen wurde bei der Behörde nicht eingebracht. Die Berufung war demgemäß zurückzuweisen, weil die Berufungsfrist gemäß …

UFSW RV/0849-W/08Ansässigkeit iSd DBA Österreich-Russland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2011

…70 Tagen benutzt wird. Für die Fristberechnung zählen alle Tage, an denen die Wohnung benutzt wird; es ist hierbei nicht ausschlaggebend, dass die Wohnung auch der Nächtigung dient; auch Tage, an denen die Wohnung nur stundenweise benutzt wird, sind daher bei der Fristberechnung zu berücksichtigen…

UFSW RV/2009-W/09Wiedereinsetzungsantrag wegen Irrtum beim Zustelldatum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2010Teil 1/2

…selbst im Wiedereinsetzungsantrag festgehalten, folgt selbst aus dem späteren Datum, dass die Berufungsfrist mit 29. Dezember abgelaufen ist. Auch wenn zwei verschiedene Daten die Fristberechnung "nicht erleichtern", so erklärt dies nicht, weshalb von der Bw. der 1. Dezember 2008 - also ein drittes Datum - als Zustelldatum…

UFSL RV/1013-L/07Zurückweisung eines nicht fristgerecht eingebrachten Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid12.08.2010

…Wien 2005, Tz 27 zu § 276). Diese erfolgte im gegenständlichen Fall - wie sich aus der oben beschriebenen Aktenlage ergibt - am 15. Juni 2007. Für die Fristberechnung des "einen Monats" ist die Bestimmung des § 108 Abs. 2 BAO maßgeblich, wonach nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte…

UFSL RV/0741-L/07Wiedereinsetzung nach Verblättern im Fristenbuch um einen Monat anlässlich Eintragen der Berufungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2010

…nach Auffassung des UFS vorhersehbar, dass zumindest in der Hälfte aller Fälle, sofern die Kanzleikraft einen falschen Termin eingetragen hat, die falsche Fristberechnung jedenfalls erst auffallen konnte, wenn der Akt schon verspätet vorgelegt wurde. Darin kann aber keine Kanzleiorganisation erblickt werden, mit welcher die richtige…

UFSZ2L ZRV/0042-Z2L/09Verlängerung der Antragsfrist für Erstattungs- bzw. Erlassanträge gem. Art. 239 Abs. 2 Zollkodex in begründeten Ausnahmefällen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)31.05.2010Teil 1/2

…Gesetzeswortlaut entgegen: Danach ist ein Antrag innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen, wobei die Fristberechnung nach der VO des Rates zur Festlegung der Regeln für die Fristen, Daten und Termine (Fristen-VO…

UFSW RV/1546-W/06Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Ablauf der Aussetzung, Fristversäumnis bei Berufungsfrist; Berufungsargumente nur gegen zugrunde liegenden Stammabgabenbescheide, zudem eine verspätete Berufung nach Ablauf der Monatsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2008

…Berufungen zulässig, soweit in Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmt ist. Gemäß § 245 Abs. 1, 1. Satz BAO beträgt die Berufungsfrist einen Monat. Für die Fristberechnung gilt § 108 Abs. 2 bis 4 BAO. Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid…

UFSL RV/0401-L/07Kassation eines Einkommensteuerbescheides gemäß § 289 Abs. 1 BAO wegen fehlender Sachverhaltsermittlungen in Bezug auf Auslandsentsendungen (Montagetätigkeit) eines in Österreich ansässigen und bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid13.02.2008Teil 1/4

…Artikels verlangt in diesem Zusammenhang, dass die Bauausführung oder Montage eine Dauer von zwölf Monaten überschreitet. DBA sehen vereinzelt eine davon abweichende Dauer vor. Die Fristberechnung beginnt nach hL. in dem Zeitpunkt, in dem das Unternehmen an Ort und Stelle unternehmerische Tätigkeiten ausführt, die iZm…

UFSW RV/2081-W/06Abschreibbarkeit einer Rauchfangkehrerkonzession.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2008

…soweit in Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmt ist. Gemäß § 245 Abs. 1 erster Satz BAO beträgt die Berufungsfrist einen Monat. Für die Fristberechnung gilt § 108 BAO. Wird der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist für den Beginn der Frist der Tag maßgebend…