5.10. Fristberechnung Rz 474: Nach § 7 FMV 2015 richtet sich die Fristberechnung grundsätzlich nach den Bestimmungen des § 108 BAO. Dabei sind allerdings folgende Abweichungen von diesen Bestimmungen vorgesehen: Fristen enden abweichend von § 108 Abs. 2 BAO generell nicht mit Ablauf des Tages, sondern: für…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1*** als Insolvenzverwalter betreffend Beschwerde vom 11. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. März 2023 betreffend Einkommensteuer 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf./GT, AdresseGT, vertreten durch Stb., Adresse-Stb, gegen den Bescheid des Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart vom 04.02.2014, Zurückweisung des Antrages auf Feststellung einer Unternehmensgruppe ab 2012 zu Recht…
…auch nach § 304 lit. a BAO gilt oder nicht. 6.) § 304 lit. a BAO idgF verweist bei der Fristberechnung unter der Annahme einer Verjährungsfrist von sieben Jahren auf die Verjährungsbestimmungen der §§ 207 bis 209 Abs. 2 BAO. Die Verjährung der Einkommensteuer beginnt nach § 208 Abs…
…dass in Österreich kraft Professorenklausel steuerfrei gestellte Universitätsgehälter zur Besteuerung herangezogen werden. Denn sollte zB Italien wegen unterschiedlicher Fristberechnung nicht mehr Artikel 20 anwenden, sondern italienische Steuerbefreiung auf Grund von Artikel 19 DBA-Italien annehmen (siehe zu dem Verhältnis der beiden Artikel EAS 1425) könnte…
In zahlreichen österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen ist vorgesehen (siehe den Gastlehrererlass AÖF Nr. 69/2006), dass ausländische Gastprofessoren, die sich in Österreich für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend aufhalten, um an einer Universität oder einer andern Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen, mit den hierfür…
Wird bei einem Auslandsbauvorhaben die Bauplanung von den Architekten einer österreichischen Bauplanungs-AG erbracht, gilt dies als Mitwirkung an der Bauausführung, die unter die Baubetriebstättenregelung des Artikels 5 der dem OECD-Musterabkommen nachgebildeten Doppelbesteuerungsabkommen fällt. Erhält daher eine österreichische Bauplanungs-AG internationale Planungsaufträge, dann hat…
Nach § 17 Abs. 3 ZustellG gelten (rechtmäßig) hinterlegte Sendungen mit dem Tag, an dem sie erstmals zur Abholung bereitgehalten werden (das ist der erste Tag der Abholfrist), als zugestellt. Sie gelten nicht als zugestellt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinn…
…am Montag, dem 12.7.2021 die Berechnung der verbleibenden Beschwerdefrist und in der Folge die unverzügliche Unterfertigung durch einen vertretungsbefugten Partner sowie die fristgerechte Versendung einer den wesentlichen Anforderungen entsprechenden Bescheidbeschwerde veranlasst. Da die Fristberechnung, die Fertigstellung der vorbereiteten Beschwerde, deren Unterfertigung und Versand…
…BGBl Nr. 1961/194 idgF, als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Begründung Gemäß § 245 Abs. 1 BAO beträgt die Berufungsfrist einen Monat. Für die Fristberechnung (insbesondere für das Fristende) gilt § 108 Abs. 2 und 3 BAO. Für nach Monaten bestimmte Fristen regelt § 108 Abs. 2 BAO…
…sondern separat entsprechend dem Projektfortschritt beauftragt, so sind arbeitsfreie Zwischenzeiten dieser "Auftragsvergabe in Baulosen" bei der Fristberechnung des Neunmonatszeitraumes grundsätzlich mitzuzählen. Die von einigen Staaten akzeptierte getrennte Fristenberechnung bei Auftragsvergabe in "Baulosen" (Deutschland - Verständigungsprotokoll vom 7.9.1991 Z 7 und EAS 2298; Schweiz - AÖF…
…den Baulosen nicht für die Fristberechnung herangezogen werden soll; die Arbeitszeiten (auch solche unter 12 Monaten) sind aber zusammenzurechnen. Im vorliegenden Fall deutet das beschriebene Sachverhaltsbild darauf hin, dass nicht eine Bauausführung, sondern zwei Bauausführungen vorliegen, die jede für sich eine eigenständige Fristenberechnung verlangen.  …
…15 Abs. 2 lit. a OECD-MA sind daher für die Vergütungsaufteilung nicht maßgeblich; vgl. zur Fristberechnung den Erlass des BMF vom 18.11.1991, 04 0610/169-IV/4/91; LStR 2002 Rz 721 und 1186a, wonach Aufenthaltstage, die durch eine Erkrankung verursacht werden…
…gemäß § 8 Abs. 7 SBBG das Recht bestehe, binnen einer Woche ab Zustellung dieser Mitteilung Widerspruch durch persönliche Vorsprache beim Amt für Betrugsbekämpfung zu erheben. Für die Zustellung einschließlich der Fristberechnung würden die besonderen Regelungen des § 8 Abs. 5 bis Abs. 7 SBBG gelten. Im…
…gemäß § 8 Abs. 7 SBBG das Recht bestehe, binnen einer Woche ab Zustellung dieser Mitteilung Widerspruch durch persönliche Vorsprache beim Amt für Betrugsbekämpfung zu erheben. Für die Zustellung einschließlich der Fristberechnung würden die besonderen Regelungen des § 8 Abs. 5 bis Abs. 7 SBBG gelten. Im…
…gemäß § 8 Abs. 7 SBBG das Recht bestehe, binnen einer Woche ab Zustellung dieser Mitteilung Widerspruch durch persönliche Vorsprache beim Amt für Betrugsbekämpfung zu erheben. Für die Zustellung einschließlich der Fristberechnung würden die besonderen Regelungen des § 8 Abs. 5 bis Abs. 7 SBBG gelten. Im…
…gegeben hat. M: (in der Folge: Sachbearbeiterin) Steuerberaterin, im fraglichen Zeitraum Prokuristin der steuerlichen Vertreterin und Mitarbeiterin der Auftragspartnerin, die aufgrund der Abwesenheit der Auftragspartnerin die Fristberechnung, Erstellung der bereits vorbereiteten Beschwerde, Unterfertigung der Beschwerde und rechtzeitige Versendung der Beschwerde am 12.7.2021 infolge…
…97 Abs 1 lit a BAO bei schriftlichen Erledigungen - wenn nicht in besonderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen - vorgesehen ist, durch Zustellung. Ende der Frist: Für die Fristberechnung (insbesondere für das Fristende) gilt § 108 Abs 2 und 3 BAO: Nach Wochen…
…halber ist festzuhalten, dass ein Vorliegen von unter § 98 Abs 2 dritter Satz BAO fallenden Umständen von der Beschwerdeführerin nicht behauptet wird. (ii) Ende der Frist Für die Fristberechnung (insbesondere für das Fristende) gilt § 108 Abs 2 und 3 BAO: Nach Wochen, Monaten oder Jahren…
…eine auf der Tatsachenebene zu lösende Sachverhaltsfrage. Die Rechtsfolge bei versäumter Frist ergibt sich zwingend aus dem Gesetz. Eine besondere Frage iZm der Fristberechnung wurde nicht vorgetragen. Daher liegt keine Rechtsfrage iSd Art 133 Abs 4 iVm Abs 9 B-VG vor. Wien, am 11…