…Verwaltung sind der Antrag und alle zur Zahlung der Erstattung erforderlichen Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist einzureichen. Die Frist zur Einreichung der Unterlagen beträgt gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Erstattungs-V, außer bei höherer Gewalt, zwölf Monate ab dem Tag der Annahme der Ausfuhranmeldung…
…Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 135 BAO kann die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 % der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe…
…müsse. In der am 22. November 2013 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wurde von beiden Parteien das bisherige Vorbringen wiederholt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 135 BAO kann die Abgabenbehörde Abgabenpflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, bis zu 10 % der festgesetzten Abgabe…
… 21 Abs. 1 UStG 1994). Für den Verspätungszuschlag gilt: Die Abgabenbehörde kann Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung…
…aber durchaus lesbaren Unterlagen übermitteln wollen, sondern bis zur neuerlichen Übermittlung dieser Unterlagen im Postweg zugewartet, um an das Finanzamt unversehrte Urkunden einreichen zu können. Mit Schreiben des steuerlichen Vertreters vom 16.8.2010 sei die zum Fälligkeitstag der Stiftungseingangsteuer für Mai 2010 (15.7…
…abzuweisen. 2. Verspätungszuschlag betreffend Umsatzsteuer 1998: Aufgrund der Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärungen für das Jahr 1998 wurde ein Verspätungszuschlag in Höhe von 452,61 € (10 % von 4.526,06 €) verhängt. Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, kann die Abgabenbehörde gemäß…
…auf Verlängerung der Frist zur Einreichung der Abgabenerklärung nicht stattgegeben, so ist für die Einreichung der Abgabenerklärung eine Nachfrist von mindestens einer Woche zu setzen. Gemäß § 111 Abs.1 BAO sind die Abgabenbehörden berechtigt, die Befolgung ihrer aufgrund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung von…
…der Einkommensteuererklärung: Gemäß § 135 1. Satz BAO kann die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Zweck des Verspätungszuschlages ist, den rechtzeitigen Eingang der…
…31. Oktober 2006 einzureichen. Der Bescheid enthielt neben der Rechtsmittelbelehrung folgenden Hinweis: "Frist zur Einreichung der Abgabenerklärungen war bereits zum Zeitpunkt der Ausfertigung dieses Bescheides abgelaufen. Diese Frist wird durch den oben genannten Termin nicht verlängert. Vom Finanzamt können daher folgende Maßnahmen getroffen werden: 1…
…Die Frist zur Einreichung der geforderten Unterlagen (nach Gewährung einer Nachfrist bis 31. März 2008) ließ der Bw. verstreichen. Erst im Zuge der Berufung gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 3. April 2008 wurden diverse Belege, jedoch nicht in der vom Finanzamt abverlangten Art und…
…sich die Grundlagen für eine Abgabenerhebung nicht durch einwandfreie Unterlagen, Aufzeichnungen und sonstige Beweise zuverlässig ermitteln und berechnen lassen (vgl. VwGH 30.9.1998, 97/13/0033). Eine Schätzungsberechtigung besteht unter anderem dann, wenn der Abgabepflichtige seiner Verpflichtung zur Einreichung von Abgabenerklärungen nicht nachkommt (vgl…
…September 2005 gerichtet gilt. § 135 BAO normiert: Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, kann die Abgabenbehörde einen Zuschlag bis zu 10 % der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch…
…Die Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Juni, Juli, August und September 2009 war weit vor Beginn der Frist zur Abgabe der Jahresumsatzsteuererklärung für 2009 schon durch den Beschuldigten selbst durch nachträgliche Einreichung der diesbezüglichen Voranmeldungen der Abgabenbehörde gemeldet und in der Folge auch großteils…
…2005 wird - mit Setzung einer Frist zur Beantwortung bis zum 19. August 2005 - wie folgt ausgeführt: "Bitte um Vorlage der Unterlagen für das Jahr 2003, die Sie vergessen haben, geltend zu machen." In Beantwortung des Ersuchens um Ergänzung vom 19. August 2005 führt der Bw…
…weil noch weit vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Jahressteuererklärung, nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beschuldigten am 22. Dezember 2009 im Zuge einer Außenprüfung am 2. Februar 2010 die fällige Umsatzsteuervorauszahlung an Hand der vorgelegten Unterlagen ermittelt wurde (Niederschrift zur ABNr…
…der Frist zur Einreichung der Abgabenerklärung bzw. mit dem fruchtlosen Ablauf einer eventuell im Einzelfall verlängerten Frist verwirklicht. Im vorliegenden Fall ist unbestritten, dass die Abgabenerklärungen für das Jahr 2001 überhaupt nicht und die Abgabenerklärungen für die Jahre 2002 und 2003 verspätet (im Zuge der…
…die Abgabenbehörde einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) den Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Dass die Fristen jeweils zur Einreichung der Abgabenerklärungen hinsichtlich Umsatzsteuer für die Jahre 1998 und…
…Somit reichte die Bw. die Umsatzsteuervoranmeldungen betreffend der Monate Jänner bis Mai 2010 iSd obigen Ausführungen verspätet ein. Gemäß § 135 BAO kann Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, ein Verspätungszuschlag bis zu 10 % der festgesetzten Abgabe auferlegt werden, wenn die Verspätung…
…Als Frist zur Einreichung der angeführten Ermittlungsergebnisse wird vorerst der 29. August 2011 vermerkt." Mit Schreiben vom 5. September 2011 wurde von der Amtspartei wie folgt geantwortet: "Beiliegend die Niederschrift vom 1. September 2011 über die Befragung des Bw.. Zu den übermittelten Ermittlungsergebnissen und zur…
…informiert zu haben, wohingegen die Frist für die zweite Zwangsstrafe zur Beibringung aller geforderten Unterlagen zu kurz gewesen sei. Zusätzlich sei die Bw. nicht für den ursprünglich geplanten Zweck eingesetzt worden, sodass es nur wenige betriebliche Vorgänge innerhalb der Körperschaft geben habe. Es sei keine…