…Sparkasse BI AG, lautend auf EG , wurde bereits im Jänner 2001 eröffnet. Es handelt sich um das EURO Konto zum Fremdwährungskredit und diente seit Aufnahme des Fremdwährungsdarlehens als Gegenkonto. Es hatte stets einen laufenden Nullsaldo, es wurden auch keine Spesen oder Gebühren gebucht. Die Endfällig…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch WT-Kanzlei, vom 30. April 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 26. März 2003 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich der Feststellung von Einkünften und Feststellung von…
…Der Ankauf der Eigentumswohnung war ursprünglich mittels Schillingsdarlehen finanziert worden. Per 1. März 1997 war diese Finanzierung auf ein endfälliges Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken mit einer Laufzeit bis Juni 2014 umgestellt worden. Nach den Angaben des Bw. war eine vorzeitige Rückzahlung dieses Darlehens nicht geplant.…
…€/CHF 1,5683. Durch die Konvertierung verringerten sich die Schulden des €/JPY-Fremdwährungsdarlehens mit der Nummer 111 auf - 1.261.909,98 € und bei jenem mit der Nummer 222 auf -795.156,22 €. Nach der Konvertierung in CHF wiesen die neu…
…in Höhe von S 277.163,12 anerkannt wurden. Der Abzug von realisierten Kursverlusten in Höhe von S 266.937,79 wurde jedoch mit der Begründung, dass Kursgewinne oder Kursverluste aus Fremdwährungsdarlehen nicht unter § 16 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 fielen und daher im…
…der Steuerfreiheit der Schachtelbeteiligung stehen. Die Bw. spricht dagegen von zufälligen Kursverlusten, die nicht mit der Erzielung von Einnahmen in Zusammenhang stünden. 3. Bewertung der Fremdwährungsdarlehen: Nach § 193 Abs. 4 HGB ist der Jahresabschluss in Euro aufzustellen, Fremdwährungspositionen sind umzurechnen. Für die Umrechnung selbst sind…
…August 2004 datierter Prüfbericht (ESt-Akt, Dauerbelege) erstellt. Tz 17 des Berichtes behandelt den Streitpunkt Kursdifferenzen (Kursgewinne und Kursverluste) iZm Fremdwährungsdarlehen (Japanische Yen, Schweizer Franken) Seitens des Bw waren die Kursdifferenzen nach folgender Methode ermittelt worden: Jeweils zum Ende eines Jahres war die Veränderung des…
Da die einkommensteuerliche Berücksichtigung von Geschäftsfällen kaum an einem Vertragsabschluss anknüpft, sondern vielmehr an der tatsächlichen Durchführung eines Vertrages (hier: einerseits Erbringung der Leistungen durch die Ehegattin, andererseits Bezahlung durch den Bw), muss auch die Erfüllung eines Vertrages den vorgenannten Kriterien entsprechen, damit eine einkommensteuerliche…
…Folgende Feststellungen für die Jahre 1996 und 1998 wurden getroffen: "Sachverhalt: Zur Finanzierung der Gebäudeinvestitionen hat die Bw. unter anderem Fremdwährungsdarlehen (Yen-Darlehen) aufgenommen. Bei günstiger Kursentwicklung werden diese Verbindlichkeiten in Schillingdarlehen konvertiert. Im Prüfungszeitraum wurden folgende Fremdwährungsverbindlichkeiten innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr in…
…stellen keine realisierten Gewinne dar. Die Gewinnrealisation findet erst statt, wenn das Fremdwährungsdarlehen in den EURO konvertiert wird. Diese Wertdifferenz stellt solange eine Passivpost dar, als das Darlehen in EURO-fremder Währung aushaftet. Durch eine Konvertierung wird der ursprüngliche Darlehensvertrag nicht verändert und stellt daher…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder OR Manuela Fischer, Mag. Dr. Erich Fröch und Günter Benischek über die Berufungen der Bw., vertreten durch BDO Auxilia Treuhand GmbH, 1010 Wien, Kohlmarkt 8-10, vom 8. Mai…
…Bis zur Kapitalrückführung waren vom Bw. lediglich die anfallenden Zinsen und Spesen zu bezahlen. Die Mittel zur Rückzahlung des Fremdwährungsdarlehens sollten durch eine fondsgebundene Lebensversicherung als so genanntem "Tilgungsträger" angespart werden, deren über eine Laufzeit von 18 Jahren monatlich zu leistende Prämien aus den Rentenzahlungen…
…bestehen, der Kursgewinn ist daher unseres Erachtens noch nicht realisiert und deshalb nicht erfolgswirksam auszuweisen." Diese in der Bilanz 2004 vertretene Rechtsansicht in Bezug auf das weitere Bestehen von Kursrisiken in Zusammenhang mit der Konvertierung der zwei Fremdwährungsdarlehen kann von der Finanzbehörde nicht geteilt werden…
…17 Fremdwährungskursgewinne 2003 Im Jahr 2003 wurden folgende vier vor dem Prüfungszeitraum 2001 - 2003 in Japanischen Yen (JPY) aufgenommene Fremdwährungsdarlehen durch Umschuldung in Schweizer Franken - Darlehen getilgt beziehungsweise konvertiert: a) A-Bank Kontonummer D: JPY 50.013.696,00 A-Bank Kontonummer E: CHF 585…
…u.a. festgestellt, im Jahr 2003 sei ein "bestehender betrieblicher Yen-Kredit in einen SFR-Kredit umgeschuldet" worden. Die Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens stelle in wirtschaftlicher Betrachtungsweise einen Verbindlichkeitstausch dar, das heiße, die ursprüngliche YEN-Schuld werde unter Eingehen einer anderen Fremdwährungsschuld (SFR-Kredit) getilgt. Der…
…Nach der im Zuge der Veranlagung 2006 vom Finanzamt abverlangten Prognoserechnung sei unter Zugrundelegung von geschätzten Mieteinnahmen und Kreditzinsen (endfälliges Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken mit 15-jähriger Laufzeit / Deckung der vollständigen Kapitalsumme nach 15 Jahren durch eine fondsgebundene Lebensversicherung mit einem hohen Aktienanteil) im 18…
…den Einkommensteuerbescheid wurde Berufung eingebracht und begründend ausgeführt, dass diese Kosten Werbungskosten darstellen, da die Kursverluste im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten das Ergebnis einer Marktentwicklung sind. Dazu wird ausgeführt: Kursgewinne oder Kursverluste aus Fremdwährungsdarlehen fallen nicht unter § 16 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 und können…
…von Fremdwährungsverbindlichkeiten gestellt hätten. Bei der Besprechung der Unterschiede zwischen bei Überschussrechnungen (Bw) und bei E/A-Rechnungen (ehegatteDerBw) habe die steuerliche Vertretung erfahren, dass bei der Bw Zinsen für ein Fremdwährungsdarlehen, welches zur Finanzierung des Ankaufes der Liegenschaft verwendet worden sei, seit dem Jahr…
…unmittelbar dem Zweck des Betriebes dienen, somit sind auch die Kursverluste daraus steuerlich nicht anzusetzen. Kursverluste aus Fremdwährungsdarlehen sind nur zum Zeitpunkt der Konvertierung in €- Währung oder der Tilgung steuerlich wirksam. Da aus der Aktenlage dies nicht hervorgeht, konnten auch diese Kursverluste nicht anerkannt…
…R.H. einen Kredit in Höhe von 824.005,78 € (Konto-Nr. AA), ein Fremdwährungsdarlehen in Höhe von CHF 67.463,84 (Konto-Nr. BB) und einen Kredit in Höhe von 98.940,33 € (Konto-Nr. CC) sowie bei der S.B. einen…