…eines Vertragsstaates nur in diesem Staat besteuert werden. Demnach sind Zinsen aus griechischen Staatsanleihen in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung entfaltet allerdings nicht nur Wirkungen auf den Bruttoertrag der Zinsen, sondern hat auch zur Folge, dass alle Aufwendungen aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden…
…mit Griechenland steuerfrei. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung rechnete der Prüfer die angeführten Beträge dem steuerlichen Ergebnis wiederum hinzu, sodass im Ergebnis nur die mit den Aufwendungen saldierten Zinserträge als steuerfrei behandelt wurden. Die Freistellungsverpflichtung im Art. 11 Abs. 2 DBA-Griechenland habe zur Folge…
…vertrat der Prüfer demgegenüber die Auffassung, dass nur der mit den Verlusten saldierte Zinsertrag von der Besteuerung auszunehmen sei. Die Freistellungsverpflichtung in den anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen entfalte nicht nur Wirkung auf den Bruttobetrag der Zinsen, sondern habe auch zur Folge, das alle Aufwendungen aus der inländischen…
…eines Vertragsstaates nur in diesem Staat besteuert werden. Demnach sind Zinsen aus griechischen beziehungsweise brasilianischen Staatsanleihen in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung entfaltet nicht nur Wirkung auf den Bruttoertrag der Zinsen, sondern hat auch zur Folge, dass alle Aufwendungen aus der inländischen Besteuerungsgrundlage…
…Nur für dieses Jahr galt zufolge der sogenannten Sunsetklausel (FJ 2007, 284ff) noch die ursprüngliche Grenzgängerregelung mit einem primären Besteuerungsanspruch des Ansässigkeitsstaates bzw die Freistellungsverpflichtung hinsichtlich anderer nichtselbständiger Einkünfte von in Österreich ansässigen, in der Schweiz (nicht als Grenzgänger) arbeitenden Steuerpflichtigen. Nach der Judikatur des…
…mag dieses aus Einlagen bei inländischen oder bei ausländischen Kreditinstituten bestehen, dann unterliegen diese Erbübergänge der österreichischen Erbschaftsbesteuerung, es sei denn, dass sich aus einem DBA eine Freistellungsverpflichtung ergibt. (siehe Fellner Kommentar zum ErbStG, Rz 58b zu § 15) Im konkreten Fall hatte der Erblasser im…
…mag dieses aus Einlagen bei inländischen oder bei ausländischen Kreditinstituten bestehen, dann unterliegen diese Erbübergänge der österreichischen Erbschaftsbesteuerung, es sei denn, dass sich aus einem DBA eine Freistellungsverpflichtung ergibt. (siehe Fellner Kommentar zum ErbStG, Rz 58b zu § 15) Im konkreten Fall hatte der Erblasser im…
…mag dieses aus Einlagen bei inländischen oder bei ausländischen Kreditinstituten bestehen, dann unterliegen diese Erbübergänge der österreichischen Erbschaftsbesteuerung, es sei denn, dass sich aus einem DBA eine Freistellungsverpflichtung ergibt. (siehe Fellner Kommentar zum ErbStG, Rz 58b zu § 15) Im konkreten Fall hatte der Erblasser im…
…dem Quellenstaat jegliches Besteuerungsrecht. Damit wird zugleich auf Ebene dieser Verteilungsnorm die Vermeidung der Doppelbesteuerung besorgt, was im Ergebnis einer Freistellungsverpflichtung im Quellenstaat gleichkommt. Die Besteuerung im Ansässigkeitsstaat soll für alle in Rentenform gezahlten Bezüge durch Artikel 18 Abs.1 iVm. Abs. 4 sichergestellt werden…
…iSd Artikel 11 DBA-BRD. Artikel 11 Abs. 1 DBA-BRD weist das Besteuerungsrecht an Zinsen grundsätzlich allein dem Ansässigkeitsstaat zu, was im Ergebnis zu einer Freistellungsverpflichtung des Quellenstaates führt, die nach Artikel 27 Abs. 1 DBA-BRD über Antrag des Steuerpflichtigen im Erstattungsweg durchzuführen…
…der Pension einbezogen werden. Die Gesetzesstelle erlaubt dem Ansässigkeitsstaat daher die Besteuerung unter Progressionsvorbehalt und verankert allgemein den Progressionsvorbehalt für den Fall der Freistellung von Einkünften auf österreichischer Seite. In diesem Fall führt die Freistellungsverpflichtung in der Verteilungsnorm des Artikels 18 Abs. 2 des Doppelbesteuerungsabkommens…
…Einkommen oder Vermögen der Person einbezogen werden. Die Gesetzesstelle erlaubt dem Ansässigkeitsstaat daher die Besteuerung unter Progressionsvorbehalt und verankert allgemein den Progressionsvorbehalt für den Fall der Freistellung von Einkünften auf österreichischer Seite. In diesem Fall führt die Freistellungsverpflichtung in der Verteilungsnorm des Art. 18 Abs…
…Einkommen oder Vermögen der Person einbezogen werden. Die Gesetzesstelle erlaubt dem Ansässigkeitsstaat daher die Besteuerung unter Progressionsvorbehalt und verankert allgemein den Progressionsvorbehalt für den Fall der Freistellung von Einkünften auf österreichischer Seite. In diesem Fall führt die Freistellungsverpflichtung in der Verteilungsnorm des Art. 18 Abs…
…7 DBA Zypern das Besteuerungsrecht an diesen Betriebsstättengewinnen Zypern zu. In Österreich seien diese Gewinne - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung bestehe auf österreichischer Seite unabhängig davon, ob Zypern seine Besteuerungsrechte wahrnehme oder nicht. Die Anwendung einer abkommensrechtlichen Befreiungsvorschrift könne nur dann von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch WT, vom 1.5.2011 und 12.9.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 18.4.2011 und 17.8.2012 betreffend Einkommensteuer für 2010 und 2011 entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gmd., Adr., vom 3. Juni 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 13. Mai 2005 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2001 bis 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 29. Oktober 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 3. Oktober 2012 betreffend Einkommensteuer 2011 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem am Ende…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 31.10.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 11.10.2012 betreffend Einkommensteuer für 2011 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Einkommensteuer 2011 wird festgesetzt mit 15.319,00 €. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gde., Str., vertreten durch die Dr. Weriand Achleitner, MMag. Dr. Martin Achleitner, Steuerberatungsgesellschaft OEG, 6845 Hohenems, Graf Kaspar Straße 3, vom 7. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 7. April 2008 betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Mag. Martin Feurstein, 6850 Dornbirn, Montfortstr. 18c, vom 19. September 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 8. August 2011 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung teilweise…