…Gesellschaft mit beschränkter Haftung, durchgeführten Betriebsprüfung (BP) wurde festgestellt, dass die Bw. Lieferungen in den Freihafen Bremen (Bundesrepublik Deutschland-BRD) als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt hat. Die BP vertrat hingegen die Ansicht, dass diese Lieferungen in Österreich steuerbar und steuerpflichtig seien. Als Begründung führte die…
…durchgeführten Überprüfungen ergibt sich, dass die nämliche Ware am 15. Mai 2001 in den Hauptzollhafen Hamburg-Freihafen eingelagert worden war. Die Ware hat das Zollgebiet der Gemeinschaft - wie sich dies aus einem zollamtlichen Vermerk auf der Rückseite des von der Bf. im Nachhang zur Beschwerde…
…verschlossenen Kuverts zur Firma D, als Empfängerin transportiert und an Mitarbeiter der Firma E übergeben worden. Für die Fahrer sei aufgrund der baulichen Veränderungen im Bereich des Freihafens Hamburg im Jahre 1999 das Verlassen des Europäischen Wirtschaftsraumes nicht klar erkennbar gewesen. Da sich die Empfängeradresse…
…gemacht. Dagegen erhob die Bf. fristgerecht Berufung und führte dazu im wesentlichen aus: Die Gestellung des Versandscheines in Hamburg wäre ihr vom Frachtführer glaubhaft versichert worden. Mit den von ihr beigebrachten Unterlagen wäre es dem Hauptzollamt Hamburg Freihafen bzw. dem Zollamt Ericus, St.Annen 2…
…verschlossenen Kuverts zur Firma D, als Empfängerin transportiert und an Mitarbeiter der Firma E übergeben worden. Für die Fahrer sei aufgrund der baulichen Veränderungen im Bereich des Freihafens Hamburg im Jahre 1999 das Verlassen des Europäischen Wirtschaftsraumes nicht klar erkennbar gewesen. Da sich die Empfängeradresse…
…Außerstreitstellungen vorliegen würden. Diesem Vorbringen ist entgegen zu halten, dass es zu einer Verzollung im Sinne einer Gestellung der Versandware bei der Bestimmungsstelle anlässlich der Einfahrt in die Zollfreizone Freihafen-Hamburg gar nicht gekommen ist. Der Ablauf des Transportes ist als Sachverhalt der rechtskräftigen Entscheidung…
…Außerstreitstellungen vorliegen würden. Diesem Vorbringen ist entgegen zu halten, dass es zu einer Verzollung im Sinne einer Gestellung der Versandware bei der Bestimmungsstelle anlässlich der Einfahrt in die Zollfreizone Freihafen-Hamburg gar nicht gekommen ist. Der Ablauf des Transportes ist als Sachverhalt der rechtskräftigen Entscheidung…
…verschlossenen Kuverts zur Firma D, als Empfängerin transportiert und an Mitarbeiter der Firma E übergeben worden. Für die Fahrer sei aufgrund der baulichen Veränderungen im Bereich des Freihafens Hamburg im Jahre 1999 das Verlassen des Europäischen Wirtschaftsraumes nicht klar erkennbar gewesen. Da sich die Empfängeradresse…
…Außerstreitstellungen vorliegen würden. Diesem Vorbringen ist entgegen zu halten, dass es zu einer Verzollung im Sinne einer Gestellung der Versandware bei der Bestimmungsstelle anlässlich der Einfahrt in die Zollfreizone Freihafen-Hamburg gar nicht gekommen ist. Der Ablauf des Transportes ist als Sachverhalt der rechtskräftigen Entscheidung…
…verschlossenen Kuverts zur Firma D, als Empfängerin transportiert und an Mitarbeiter der Firma E übergeben worden. Für die Fahrer sei aufgrund der baulichen Veränderungen im Bereich des Freihafens Hamburg im Jahre 1999 das Verlassen des Europäischen Wirtschaftsraumes nicht klar erkennbar gewesen. Da sich die Empfängeradresse…
…Außerstreitstellungen vorliegen würden. Diesem Vorbringen ist entgegen zu halten, dass es zu einer Verzollung im Sinne einer Gestellung der Versandware bei der Bestimmungsstelle anlässlich der Einfahrt in die Zollfreizone Freihafen-Hamburg gar nicht gekommen ist. Der Ablauf des Transportes ist als Sachverhalt der rechtskräftigen Entscheidung…
…Dieser sei zwingend davon ausgegangen, dass die Waren von ihm nicht aus dem europäischen Wirtschaftsraum ausgeführt würden. Aufgrund der baulichen Veränderungen im Bereich des Freihafens Hamburg habe der Erfüllungsgehilfe irrtümlich angenommen, dass sich der Empfänger noch auf dem europäischen Wirtschaftsgebiet befinde. Es müsse sogar davon…
…Dieser sei zwingend davon ausgegangen, dass die Ware von ihm nicht aus dem europäischen Wirtschaftsraum ausgeführt würde. Aufgrund der baulichen Veränderungen im Bereich des Freihafens Hamburg habe der Erfüllungsgehilfe irrtümlich angenommen, dass sich der Empfänger noch auf dem europäischen Wirtschaftsgebiet befinde. Es müsse sogar davon…
…Dieser sei zwingend davon ausgegangen, dass die Waren von ihm nicht aus dem europäischen Wirtschaftsraum ausgeführt würden. Aufgrund der baulichen Veränderungen im Bereich des Freihafens Hamburg habe der Erfüllungsgehilfe irrtümlich angenommen, dass sich der Empfänger noch auf dem europäischen Wirtschaftsgebiet befinde. Es müsse sogar davon…
…Dieser sei zwingend davon ausgegangen, dass die PKW von ihm nicht aus dem europäischen Wirtschaftsraum ausgeführt würden. Aufgrund der baulichen Veränderungen im Bereich des Freihafens Hamburg habe der Erfüllungsgehilfe irrtümlich angenommen, dass sich der Empfänger noch auf dem europäischen Wirtschaftsgebiet befinde. Es müsse sogar davon…
…die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens nicht wie vorgesehen beim Hauptzollamt Graz als Abgangsstelle einlangte, leitete dieses das Suchverfahren ein. Das dabei befasste Hauptzollamt Hamburg-Freihafen teilte daraufhin dem Hauptzollamt Graz mit, dass die Sendung dort nicht gestellt und der zugehörige Versandschein nicht vorgelegt worden sei…
…die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens nicht wie vorgesehen beim Hauptzollamt Graz als Abgangsstelle einlangte, leitete dieses das Suchverfahren ein. Das dabei befasste Hauptzollamt Hamburg-Freihafen teilte daraufhin dem Hauptzollamt Graz mit, dass die Sendung dort nicht gestellt und der zugehörige Versandschein nicht vorgelegt worden sei…
…die allerdings nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind, nach Hamburg zu befördern. Mit Schreiben vom 30. März 2000 teilte das Hauptzollamt Hamburg-Freihafen dem Hauptzollamt Graz mit, dass die vorgeschriebene Gestellung bei der Bestimmungsstelle in Hamburg unterblieben ist. Das als Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung…
…die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens nicht wie vorgesehen beim Hauptzollamt Graz als Abgangsstelle einlangte, leitete dieses das Suchverfahren ein. Das dabei befasste Hauptzollamt Hamburg-Freihafen teilte daraufhin dem Hauptzollamt Graz mit, dass die Sendung dort nicht gestellt und der zugehörige Versandschein nicht vorgelegt worden sei…
…die allerdings nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind, nach Hamburg zu befördern. Mit Schreiben vom 20. Jänner 2000 teilte das Hauptzollamt Hamburg-Freihafen dem Hauptzollamt Graz mit, dass die vorgeschriebene Gestellung bei der Bestimmungsstelle in Hamburg unterblieben ist. Das als Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung…