…einem mehrmonatigen Praktikum nach. Dieses Praktikum werde Ende August 2011 enden, im Zuge des Praktikums sei ihr ein unbefristetes Angestelltenverhältnis bei ihrem jetzigen Arbeitgeber angeboten worden. Dieses werde sie im September 2011 beginnen, das begonnene Studium unterbrechen und sich im Wintersemester 2011/2012 nicht mehr…
…zweiter Instanz und führte aus, dass in der Berufungsvorentscheidung nicht berücksichtigt worden ist, dass das Finanzamt schriftlich von der Unterbrechung des Studiums der r und über den Studienwechsel zu o unterrichtet wurde. Es sei also der Studierenden gar nicht möglich, eine Prüfung im dritten Semester…
…steht damit der Annahme eines in Wien nach den Vorgaben des Familienlastenausgleichsgesetzes tatsächlich betriebenen Studiums entgegen und kann die Berufungsführerin daher während dieser Zeit nicht als in Ausbildung stehend angesehen werden. Die bloße Meldung zur Fortsetzung des Studiums vermag unter den gegebenen Umständen eine Beurteilung…
…hingegen der Familienbeihilfenanspruch nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 nicht bestehen, weil die Berufsausbildung nicht mehr aufrecht ist. Im gegebenen Fall kann daher wegen der mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung des Studiums im Berufungszeitraum nicht vom Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe nach …
…zuerkannt. Durch die Aufnahme des Studiums an der FH Wien und den Abbruch des rechtswissenschaftlichen Studiums an der Uni Graz wurde schließlich ein Studienwechsel vollzogen, wobei es unerheblich ist, dass das rechtswissenschaftliche Studium nach dem erfolgten Studienwechsel nach einer Unterbrechung von zwei Semestern als Nebenstudium…
…Jänner 2001 hat der Verwaltungsgerichtshof unter Hinweis darauf, dass der Begriff "Studium" im Sinne des StudFG jeweils durch die Inskription bzw. nach dem UniStG durch die Zulassung zu einem bestimmten (Diplom- oder Doktorats-)Studium und die Meldung der Fortsetzung des Studiums der jeweiligen Studienrichtung (vgl. …
…Fortsetzung gemeldeten Studierenden wegen der Ableistung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes keine Familienbeihilfe gewährt wird. Wird das Studium wegen der Ableistung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes unterbrochen, ergibt sich die vorgesehene Studienzeit dadurch, dass lediglich die Semester vor bzw. nach der Ableistung des…
…welche sich bis dahin noch nicht zur Fortsetzung des Studiums angemeldet hatten. An der Universität Graz kam es im Frühjahr 2010 zu keinen gravierenden Problemen im Zusammenhang mit den Fortsetzungsmeldungen. Da Ihre Tochter auch auf das Erinnerungsmail der Universität Graz im April 2010 nicht reagiert…
…der Fortsetzung des Studiums zulässig. Bei der aus dem im Studienblatt für das Wintersemester 2002 ersichtlichen Meldung bis 30. April 2002 handelt es sich um die Nachfrist, innerhalb der die Zulassung zum folgenden Semester noch möglich gewesen wäre. Verstreicht diese Frist, ohne dass das Studium…
…StudFG 1992. Im Schreiben von Ta an das Finanzamt vom 8.9.2010 wird allgemein von "Einschränkungen, die die Fortbildung des Studiums verhindert haben", gesprochen. Damit wird im Sinne der Judikatur kein unabwendbares Ereignis, das einer Fortsetzung des Studiums Transkulturelle Kommunikation entgegen gestanden wäre, vorgetragen…
…Fortsetzung des Studiums wegen ihrer Krankheit nicht möglich sein werde, sie also weder am Unterricht teilnehmen noch Prüfungen absolvieren können werde. Da sie aber zu diesem Zeitpunkt den im Zuge eines strengen Aufnahmeverfahrens erworbenen Studienplatz jedenfalls behalten und das Studium nach Ende der Erkrankung fortsetzen…
…wonach die Fortsetzung des Studiums im Wintersemester 2009/2010 nicht gemeldet worden und die Zulassung zum Studium deshalb erloschen ist, wurde nachgereicht. Die Bw war nach dem vorliegenden Sozialversicherungsauszug ab Februar 2002 bis September 2004 monateweise und sodann in der Zeit vom Dezember 2004 bis…
…und des Kinderabsetzbetrages für die Monate März bis September 2009 schon aus diesem Grund zu Recht erfolgt ist. Der dreimonatigen Nachfrist im Sinne des § 61 Abs. 2 UG, die am 30.4.2009 endete, und innerhalb der noch eine Meldung der Fortsetzung des Studiums zulässig…
…die ausschließliche Meldung bei der Studien- und Prüfungsabteilung die Ernsthaftigkeit ihres betriebenen Studiums dokumentiere. Nach Erlangen der Kenntnis über die Folgen der verabsäumten Fortsetzung zum Lehramtsstudium und der Erkenntnis, dass die Meldung zur Fortsetzung des Studiums eine unabdingbare Voraussetzung für die Zulassung zu Prüfungen darstellt…
…zur Fortsetzung des Studiums gemeldet. Sie habe drei Semester LA B und EK bzw nach dem Studienplanwechsel das Unterrichtsfach B und U in Kombination mit Unterrichtsfach G, S und PB studiert. Ab Oktober 2002 habe die Tochter P studiert. Dies stelle einen schädlichen Studienrichtungswechsel nach…
…noch zu prüfen, ob einer der im § 17 Abs. 2 Studienförderungsgesetz genannten Gründe vorliegt. Von den hier genannten vier Gründen können nur zwei in Betracht kommen, nämlich der in Ziffer 1 genannte Studienwechsel, bei welchem die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums…
…Zulassung zum Studium aufrecht, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten ist jedoch unzulässig (§ 58 Abs. 2 Hochschulgesetz 2005). Der Bw. führte in seiner Berufung selbst aus, dass der Sohn auf Grund der Unterbrechung des Studiums im…
…Fortsetzung des Studiums ist als reiner Formalakt allerdings nicht geeignet eine Berufsausbildung nachzuweisen und somit den Anspruch auf die Familienbeihilfe zu begründen (zB VwGH 22.11.95, 94/15/0034, VwGH 20.11.96, 94/15/0130, VwGH 19.3.98, 96/15/0213). Nach…
…aus diesem Grund die erfolgreiche Fortsetzung ihres Studiums nicht möglich. Zusätzlich ist meine Tochter im Juli/August 2010 am Pfeifferschen Drüsenfieber erkrankt und war auch in dieser Zeit für drei Wochen zu Hause. Entsprechende Befunde, Diagnosen werden nach Rückkehr des behandelnden Arztes aus seinem Urlaub…
…Eine reguläre Fortsetzung des Studiums bei geeigneter Behandlung sei durchaus zu erwarten. Aus einer vorgelegten Bestätigung eines Facharztes für Psychiatrie und Neurologie vom 14.11.2005 geht hervor, dass der Sohn des Berufungswerbers seit mindestens zwei Jahren an einer saisonal abhängigen (Herbst-Winter-) Depression leide…