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UFSW RV/1552-W/11Rechtmäßigkeit einer Forderungsexekution
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 2. Februar 2011 betreffend Pfändung einer Geldforderung (§ 65 AbgEO) und Pfändungsgebühren entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden…

UFSW RD/0034-W/08Devolutionsantrag betreffend Berichtigung des Exekutionstitels
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.06.2009

…Finanzsenat am 6. August 2008, stellte der Devolutionswerber (Dw.) einen Devolutionsantrag gemäß § 311 Abs. 2 BAO. Zu den Zahlen 2/E und 22/E des BGs seien Forderungsexekutionen bewilligt worden. Zugrunde liege dieser der Rückstandsausweis vom 23. Juni 2006, St.Nr.: 2/8, mit Vollstreckbarkeitsbestätigung…

UFSL RV/1159-L/11Keine Überrechnung eines gepfändeten Guthabens, auch wenn der Überrechnungsantrag vor Durchführung der Pfändung eingebracht wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2012

…beim Finanzamt eingelangt am 30.6.2011, bewilligte das Bezirksgericht Urfahr-Umgebung der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG als betreibender Gläubigerin die Forderungsexekution zur Hereinbringung einer Kapitalforderung in Höhe von 86.470,48 € s.A. durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung der der Gesellschaft aufgrund des…

UFSI RV/0627-I/12Forderungspfändung im Sicherungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2012

…dieser Gesetzesstelle kann zur Sicherung nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Das Sicherungsverfahren durch Forderungsexekution findet daher mit der Pfändung der Geldforderung sein Ende…

UFSI RV/0624-I/12Forderungspfändung im Sicherungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2012

…dieser Gesetzesstelle kann zur Sicherung nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Das Sicherungsverfahren durch Forderungsexekution findet daher mit der Pfändung der Geldforderung sein Ende…

UFSI RV/0625-I/12Forderungspfändung im Sicherungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2012

…dieser Gesetzesstelle kann zur Sicherung nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Das Sicherungsverfahren durch Forderungsexekution findet daher mit der Pfändung der Geldforderung sein Ende…

UFSZ3K ZRV/0063-Z3K/10Pfändung einer Geldforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.07.2012

…untersagen (Verfügungsverbot). Die Pfändung ist mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen (§ 65 Abs. 3 AbgEO). Das Sicherungsverfahren durch Forderungsexekution findet mit der Pfändung der Geldforderung sein Ende; eine Verwertung (durch Überweisung zur Einziehung) hat im Sicherungsverfahren nicht stattzufinden (Liebeg, AbgEO, § 78…

UFSI RV/0274-I/12Forderungspfändung im Sicherungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2012

…cit. kann zur Sicherung nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Das Sicherungsverfahren durch Forderungsexekution endet mit der Pfändung der Geldforderung; eine Verwertung durch Überweisung…

UFSI RV/0780-I/08Berufung des Drittschuldners betreffend Forderungspfändung im Sicherungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.05.2012

…Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Dies bedeutet, dass das Sicherungsverfahren durch Forderungsexekution mit der Pfändung der Geldforderung endet. Eine Verwertung durch Überweisung zur Einziehung im Sinn der §…

UFSI RV/0778-I/08Pfändung einer Geldforderung im Sicherungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…cit. kann zur Sicherung nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Das Sicherungsverfahren durch Forderungsexekution endet mit der Pfändung der Geldforderung; eine Verwertung durch Überweisung…

UFSI RV/0127-I/12Forderungspfändung im Sicherungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2012

…cit. kann zur Sicherung nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Das Sicherungsverfahren durch Forderungsexekution endet mit der Pfändung der Geldforderung; eine Verwertung durch Überweisung…

UFSW RV/0573-W/10Liegt ein der Erbschaftssteuer zu unterziehender Pflichtteil vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2011

…lebe. Frau NN. hat in der Folge beim Bezirksgericht xxx gegen den Bw. wegen einer Kapitalforderung in der Höhe von € 799.000,00 die Bewilligung der Forderungsexekution erwirkt und sämtliche dem Bw. gegen die Verlassenschaft nach der Erblasserin zustehenden Ansprüche pfänden lassen. Von dieser…

UFSW RV/2970-W/10Unterhaltszahlungen (im Wege der Pensionspfändung) an geschiedene Ehegattin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2010

…beantragte Exekution gegen den Bw. als Verpflichteter wegen des betriebenen Anspruches (ohne Nebenforderungen) in Höhe von € 27.000,00. Diese Feststellungen beruhen auf dem vom Bw. vorgelegten Exekutionsantrag - Forderungsexekution. Gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 gilt für Unterhaltsleistungen Folgendes: 1. Unterhaltsleistungen für ein Kind…

UFSW RV/0011-W/09Der Bestand der gepfändeten Forderung ist im Exekutionsbewilligungs-(Pfändungs)verfahren nicht zu prüfen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2009

…Bw. aus, dass ihm gegen die G-Versicherungs AG keinerlei Forderungen (Provisionsansprüche), aus welchem Titel auch immer, zustünden. Die von der Behörde beantragte Forderungsexekution gehe daher ins Leere. Dem Bw. stünden auch gegen andere Versicherungsunternehmen keine Provisionsansprüche zu. Mit Berufungsvorentscheidung vom 8. April 2008 wies…

UFSL RV/1439-L/07Liebhaberei ist anzunehmen, wenn lt. Prognoserechnung kein Einnahmenüberschuss entsteht. Eine Einstellung der Tätigkeit infolge Privatkonkurses hat auf die Beurteilung keinen Einfluss.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2009

…mit, dass er sich als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH im Zwangsausgleich befinde und die Bank gegen ihn als persönlich haftenden Gesellschafter Forderungsexekution betreibe. Er sei seit März 2007 im Privatkonkurs. "Durch diesen Umstand" habe er die anfallenden Leasingraten für sein Vermietungsobjekt ab März 2006 (=…

UFSL RV/0908-L/06Haftung eines nur formell bestellten Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2007

…Dazu wurde ohne nähere Angaben vermerkt: "725,20 € (Forderungsexekution)". Mit Haftungsbescheid vom 26.6.2006 nahm das Finanzamt den Berufungswerber für folgende Abgaben in Höhe von insgesamt 26.832,82 € in Anspruch: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag | Umsatzsteuer | 09/04…

UFSL RV/0995-L/05Haftung des Komplementärs einer KEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2006

…dafür haften. Weiters habe der Berufungswerber das Finanzamt mit Fax vom 6.12.2004 vor der Liquidation der Gesellschaft gebeten, das Guthaben der Firma "in Form einer Forderungsexekution" über 53.333,00 € gegen die W-GmbH zu pfänden, damit die Volksbank Linz-Mühlviertel, die…

UFSL RV/1106-L/02Vorvertrag erfüllt den Tatbestand eines Anschaffungsgeschäftes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2006

…Bundespolizeidirektion Linz aufgenommene Niederschrift betreffend Einvernahme der damaligen Lebensgefährtin als Verdächtige, einen Bericht der Bundespolizeidirektion Linz, Strafregisterauszüge, Belege über eine Fahrnis- und eine Forderungsexekution, Schreiben eines Rechtsanwaltes betreffend Herausgabe diverser Gegenstände, Niederschrift vom 15.12.1999 betreffend Anzeige gegen die damaligen Lebensgefährtin des Berufungswerbers. Mit…

UFSL RV/0610-L/02Die Steuerschuld für einen geltend gemachten Nachtragspflichtteil entsteht mit seiner Geltendmachung, auch wenn er nach diesem Zeitpunkt uneinbringlich wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2006

…die beiden Noterben versucht, ihre Nachtragspflichtteile durch geeignete Exekutionsmaßnahmen (zwangsweise Pfandrechtsbegründung, Fahrnisexekution, Forderungsexekution) hereinzubringen. Im Ergebnis konnte jedoch lediglich eine teilweise Abdeckung von Zinsen und Kosten durch Pensionspfändung erreicht werden. In steuerlicher Hinsicht hat das Finanzamt (FA) dem nunmehrigen Berufungswerber (=Bw), JS, für den (ersten…

UFSL RV/0611-L/02Die Steuerschuld für den Erwerb eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches entsteht mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung; eine nach diesem Zeitpunkt eintretende Uneinbringlichkeit ist unerheblich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2006

…die beiden Noterben versucht, ihre Nachtragspflichtteile durch geeignete Exekutionsmaßnahmen (zwangsweise Pfandrechtsbegründung, Fahrnisexekution, Forderungsexekution) hereinzubringen. Im Ergebnis konnte jedoch lediglich die teilweise Abdeckung von Zinsen und Kosten durch eine Pensionspfändung erreicht werden. In steuerlicher Hinsicht hat das Finanzamt (FA) der nunmehrigen Berufungswerberin (=Bw), SM, für den …