Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/S, vertreten durch X-VerbandOÖ reg. Genossenschaft m. b. H., Revisions- und Steuerberatungsgesellschaft, 4021 Linz, vom 28. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 9. September 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/Sch, vertreten durch X-Verband Oberösterreich reg. Gen. m.b.H., 4021 Linz, vom 25. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 3. März 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002 entschieden: Der…
…GBP*, trafen die Prüfungsorgane unter Tz 19 Feststellungen über bisher nicht Gewinn erhöhend aufgelöste Finanzierungsverbindlichkeiten: Neu hervorgekommen sei im Prüfungsverfahren, dass die in der Schlussbilanz ausgewiesene Verbindlichkeit gegenüber der "KapitalV" in Wahrheit einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Produktionskosten des Films dargestellt habe, was eine…
…finanzierungsneutral. Veränderung der flüssigen Mittel sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Zinsauswendungen wie Zinserträge bleiben außer Ansatz. Vom Barwert der freien Cash Flows zum Bewertungsstichtag werden die Finanzierungsverbindlichkeiten abgezogen, der verbleibende Wert ist der Unternehmenswert. Als Untergrenze für den Unternehmenswert ist jedoch der Substanzwert zu berücksichtigen…
…Gestaltung - kein fremder Mieter würde, wie oben ausgeführt, unter den gegebenen Bedingungen sich als Bürge und Zahler zur Sicherstellung der Finanzierungsverbindlichkeit des Vermieters zur Verfügung stellen - die steuerliche Anerkennung versagt werden muss. Damit erübrigen sich jedoch weitere Ausführungen zu den Beweggründen, die den Ehegatten der…
…dass der Beteiligungserwerb sowie eine zeitgleiche Kreditaufnahme nach Entstehung und Zweckbestimmung miteinander verbunden sind. Diese Verknüpfung gilt für den Zeitraum des Bestandes der Finanzierungsverbindlichkeit und solange die Beteiligung vorhanden ist. Als unter das Abzugsverbot fallende Finanzierungsaufwendungen sind die laufenden Zinsen (bis zur Veranlagung 2004) Wertsicherungsbeträge…
…Herrn RH davon ausgegangen worden, dass diese Beteiligung Betriebsvermögen der Bw. sei. Die dazu gehörige Finanzierungsverbindlichkeit sei ebenfalls in die Bw. übertragen worden. Der vormalige Steuerberater habe trotz Schuldübernahme in die Bw. diese Verbindlichkeit erst im Geschäftsjahr 1996/1997 bilanziert. Betreffend Körperschaftsteuer 1995 bis 1998…
…November 2004 stellte die Bw. einen Antrag auf Bilanzberichtigung. Ein Aktivum "Beteiligung bzw. Forderung an Gesellschafter" und eine "dazugehörige Finanzierungsverbindlichkeit" soll in die Eröffnungsbilanz der Bw. zum 1.4.1994 aufgenommen werden. Gemäß § 4 Abs. 2 EStG 1988 ist die Bilanz nach den allgemeinen Grundsätzen…
…als in der Prognose dargestellt. Es entspreche der allgemeinen wirtschaftlichen Lebenserfahrung, dass aus dem freien Cash Flow einer Einkunftsquelle die damit zusammenhängenden Finanzierungsverbindlichkeiten bedient würden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 3. Februar 2006 betreffend die Berufung vom 28. Dezember 2005 gegen die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide 2001 bis…
…von dem ursprünglichen Finanzierungsvolumen nun mehr dem privaten Bereich zuzurechnen sei, weil sich die Nutzungsverhältnisse durch den Ausbau geändert haben. Der Dachbodenausbau könne an dem ursprünglichen Aufteilungsverhältnis für die ursprünglichen Finanzierungsverbindlichkeiten nichts ändern. Betrachte man, ausgehend von der Aufteilung des Wohnhauses vor dem Ausbau des…
…Der diesbezüglichen Argumentation, wonach "der Dachbodenausbau an dem ursprünglichen Aufteilungsverhältnis für die ursprünglichen Finanzierungsverbindlichkeiten nichts ändern könne" kann der unabhängige Finanzsenat aus nachstehenden Erwägungen nicht beitreten: Bei der Beurteilung des Ausmaßes der betrieblichen bzw. außerbetrieblichen Nutzung eines Grundstückes (Gebäudes) ist jedenfalls auf die tatsächlichen Verhältnisse…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Felicitas Seebach im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des F und der C, vertreten durch Dr. Peter Ozlberger, Rechtsanwalt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufungen des R und der S, vom 8. Februar 2007 gegen die…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…
Anmerkung: Bei Vorliegen von Bedingungen stellen diese Autoren offensichtlich darauf ab, ob der Eintritt der Bedingung einseitig vom Gläubiger herbeigeführt werden kann und nur wenn dies nicht der Fall ist, wird ein Ausweis als Rückstellung angenommen. Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, KomzlR Edith Corrieri und Walter Supper im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des B und der E, Adresse unbekannt verzogen, vom 8…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, KomzlR Edith Corrieri und Peter Grüner im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufungen des M und der B, beide vormals wohnhaft in der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des C und der V, wohnhaft in der Schweiz (keine Abgabestelle…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein des Schriftführers FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des P und der M, Schweiz, vom 8. Februar 2007 gegen…