…an, dass Zinsvorteile entstehen. Dass im konkreten Fall der Abgabepflichtige tatsächlich Zinsen (etwa durch günstige Geldanlage) lukrieren konnte, ist nicht erforderlich. Mögliche Zinsvorteile sollen unabhängig davon ausgeglichen werden, ob ein Verschulden der Abgabenbehörde und/oder des Abgabepflichtigen im Zeitpunkt der Abgabenfestsetzung vorliegen. Daher ist unerheblich…
…entsteht demnach der Anspruch auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde (UFS 06.10.2005, RV/1847-W/04; 20.07.2004, RV/1980-W/03, 10.07.2003, RV/0953-W/03). Wegen der Verschuldensunabhängigkeit der Festsetzung der Anspruchszinsen…
…entstehen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde (vgl. die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 205 BAO, RV 311 BlgNR 21. GP, 210 ff). Ein Zinsenbescheid setzt nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides (zB des Einkommensteuerbescheides) - wohl aber einen solchen Bescheid - voraus und…
…Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde und von der Höhe des Nachforderungsbetrages abhängig ist. Nach den Ausführungen in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage der oben zitierten Gesetzesbestimmung (RV 311 BlgNR 21. GP, 210 ff.) entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde…
…ist festzuhalten, dass Anspruchszinsenbescheide grundsätzlich an die Höhe der im Bescheidspruch der entsprechenden Einkommensteuerbescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden sind. Nach den Ausführungen in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage der oben zitierten Gesetzesbestimmung entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Zinsenbescheide…
…Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde entstehen. Selbst wenn die Verfahrensverzögerung oder die lange Verfahrensdauer der Außenprüfung allein aufgrund des Verhaltens des Betriebsprüfers entstanden ist, hat dies auf die Festsetzung von Anspruchszinsen keine Auswirkung. Zur Frage der angemessenen Relation der…
…die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Ob im Einzelfall tatsächlich Zinsen lukriert werden können, ist nicht entscheidend. Ansprüche auf Anspruchszinsen entstehen zudem, wie auch bereits die Abgabenbehörde erster Instanz rechtsrichtig ausgeführt hat, unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde (Ritz…
…auch die Punkte 4 und 6 der Berufungsbegründung der Berufung zu keinem Erfolg verhelfen. Zur Festsetzung der Anspruchszinsen 2007 führte die Abgabenbehörde nach Zitierung der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmung des § 205 BAO aus, dass Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde entstünden…
…Der Bw. bringt wiederholt vor, er sei für abgabenrechtliche Belange nicht zuständig gewesen und habe vorrangig repräsentative Aufgaben inne gehabt. Darüber hinaus vertritt er die Meinung, die Vorstandsmitglieder wären Personen gewesen, bei denen aufgrund der "klingenden Namen" der Bw. von eine allfälligen Kontrollpflicht entbunden wäre…
…Zahlungsaufstellung Oktober bis Dezember 2003. Eine Haftung gemäß §§ 9 und 80 BAO stelle einen Schadenersatz dar, der abhängig sei vom Verschulden. Das Verschulden könne aber nur Vorsatz oder Fahrlässigkeit umfassen. Hinsichtlich des Umstandes, der einen Abgabenausfall in Höhe von rund € 112.862,34 ergeben…
…km betrage und somit unter der von der Verwaltungspraxis als zumutbar anerkannten täglichen einfachen Wegstrecke von km 120 liege. Die von der Judikatur als berücksichtigungswürdig eingestuften besonderen Verkehrsverhältnisse, lägen nicht vor. Im Übrigen möge die Bw. durch Arbeitszeitaufzeichnungen oder den allfälligen Bezug einer Überstundenpauschale nachweisen…
…Abgabenzahlungsschuldigkeit unabhängig von der sachlichen Richtigkeit der Abgabenfestsetzung oder des Ergebnisses einer Selbstberechnung (vgl. Ritz, BAO4, § 217 Tz 2ff). Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht entrichtete Abgabenschuldigkeit. Da in der Berufung keine Gründe vorgebracht wurden, die gegen die objektive Säumnisfolge nach § 217 Abs. 1 und…
…darf die Heranziehung eines Haftungspflichtigen angesichts lange verstrichener Zeit zur Hintanhaltung von Unbilligkeiten bei der Ermessensübung nicht außer Betracht gelassen werden (VwGH 3.9.2008, 2006/13/0159). Das lange Zuwarten mit der Erlassung des Haftungsbescheides und das Verschulden an der Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben…
…die Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit voraus und liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Einem Verschulden der Behörde (etwa durch Unterlassung entsprechender Ermittlungen) bzw. der Partei könnte ausnahmsweise lediglich bei der Ermessensübung Bedeutung zukommen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufhebung auf Antrag der Partei oder von Amts…
…sei eine Gleichbehandlung der gleichgelagerten Fälle herbeigeführt worden. Unabhängig von einer allfälligen Anfechtbarkeit von Gesetzen vor dem VfGH seien diese nämlich solange anzuwenden, bis deren Verfassungswidrigkeit festgestellt, und eine allfällige Frist für deren Außerkrafttreten abgelaufen sei. Auch wenn sich der Wiederaufnahmebescheid als rechtswidrig erwiesen hätte…
…Verfahren durch Verschulden der Partei oder Behörde nicht geltend gemacht hätten werden können und in Kenntnis dieser Umstände allein zu einem im Spruch anders lautenden Bescheid geführt hätten. Es liege keine auf Versehen beruhende tatsächliche Unrichtigkeit vor, welche ausschließlich auf den Einsatz einer automationsunterstützenden Datenverarbeitungsanlage…
…schriftliches Anbringen der von der Säumnis betroffenen Partei voraus und ist im Übrigen ähnlich gestaltet, wie das abgabenbehördliche Devolutionsverfahren. Dem anhängigen Verfahren liegt weder ein Devolutionsantrag des Bw. zu Grunde noch ist ihm ein Devolutionsverfahren nach § 311 BAO vorausgegangen. Auch von der Möglichkeit einer Säumnisbeschwerde…
…ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung…
…4 BAO wieder aufzunehmen gewesen, weil von einem ihrer Arbeitgeber ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei. Mit gleichem Datum 26. März 2007 wurden für die Jahre 2001 und 2002 Einkommensteuerbescheide erlassen, worin die bislang unberücksichtigt gebliebenen Einkünfte der Bw. aus nichtselbständiger Arbeit laut…
…wurde), in dem der Name ebenfalls händisch korrigiert wurde und alle Merkmale einer Rechnung aufweist, sodass die Vorsteuer nach Ansicht des Vertreters zu Recht geltend gemacht wurde. Es treffe den Bw. daher auch kein diesbezügliches Verschulden. Zur Frage, welche Kontroll- oder Überwachungsmaßnahmen der Bw. hinsichtlich…