…an, dass Zinsvorteile entstehen. Dass im konkreten Fall der Abgabepflichtige tatsächlich Zinsen (etwa durch günstige Geldanlage) lukrieren konnte, ist nicht erforderlich. Mögliche Zinsvorteile sollen unabhängig davon ausgeglichen werden, ob ein Verschulden der Abgabenbehörde und/oder des Abgabepflichtigen im Zeitpunkt der Abgabenfestsetzung vorliegen. Daher ist unerheblich…
…entsteht demnach der Anspruch auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde (UFS 06.10.2005, RV/1847-W/04; 20.07.2004, RV/1980-W/03, 10.07.2003, RV/0953-W/03). Wegen der Verschuldensunabhängigkeit der Festsetzung der Anspruchszinsen…
…Anspruchszinsen auch unabhängig von einem allfälligen Verschulden der Abgabenbehörde an einer erst nach dem 01.10. erfolgenden Abgabenfestsetzung bzw einer solchen in zutreffender Höhe, entstehen). "Verfahrensmäßige Besonderheiten" des Zustandekommens und auch der "Durchsetzung" des Abgabenanspruchs können zwar unter Umständen eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung begründen…
…entstehen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde (vgl. die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 205 BAO, RV 311 BlgNR 21. GP, 210 ff). Ein Zinsenbescheid setzt nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides (zB des Einkommensteuerbescheides) - wohl aber einen solchen Bescheid - voraus und…
…Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde und von der Höhe des Nachforderungsbetrages abhängig ist. Nach den Ausführungen in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage der oben zitierten Gesetzesbestimmung (RV 311 BlgNR 21. GP, 210 ff.) entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde…
…ist festzuhalten, dass Anspruchszinsenbescheide grundsätzlich an die Höhe der im Bescheidspruch der entsprechenden Einkommensteuerbescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden sind. Nach den Ausführungen in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage der oben zitierten Gesetzesbestimmung entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Zinsenbescheide…
…Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde entstehen. Selbst wenn die Verfahrensverzögerung oder die lange Verfahrensdauer der Außenprüfung allein aufgrund des Verhaltens des Betriebsprüfers entstanden ist, hat dies auf die Festsetzung von Anspruchszinsen keine Auswirkung. Zur Frage der angemessenen Relation der…
…die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Ob im Einzelfall tatsächlich Zinsen lukriert werden können, ist nicht entscheidend. Ansprüche auf Anspruchszinsen entstehen zudem, wie auch bereits die Abgabenbehörde erster Instanz rechtsrichtig ausgeführt hat, unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde (Ritz…
…Anspruchszinsen entstehen völlig unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Behörde (vgl. Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3 § 205 Rz 2). (6) Für die Umsatzsteuer hat der österreichische Gesetzgeber bislang keine explizite Regelung über die Anspruchsverzinsung normiert. Dies ist jedoch nach der neueren EuGH-Judikatur…
…oder Beweismittel neu hervorkämen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht hätten geltend gemacht werden können und die in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätten. Der Beschwerdeführer habe lediglich die Höhe der von…
…auch die Punkte 4 und 6 der Berufungsbegründung der Berufung zu keinem Erfolg verhelfen. Zur Festsetzung der Anspruchszinsen 2007 führte die Abgabenbehörde nach Zitierung der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmung des § 205 BAO aus, dass Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde entstünden…
…295a BAO vom 24.1.2022 Mit Bescheid vom 24.1.2022 wurde der Bescheid über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages vom 10.1.2022 gemäß § 295a BAO von Amts wegen abgeändert und der Säumniszuschlag auf € 1.047,92 gemindert. Abweisungsbescheid vom 31.1…
…lässt, dass der Vertreter dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte vorgetragen und sich von diesem über die vermeintliche Rechtsrichtigkeit der eingeschlagenen Vorgangsweise informieren hat lassen, ohne dass zu einem allfälligen Fehler des Steuerberaters hinzutretende oder von einem solchen Fehler unabhängige eigene Fehlhandlungen des Vertreters nach …
… 238 Abs 2 BAO wirken anspruchsbezogen und somit nicht nur gegenüber etwa dem Primärschuldner, sondern auch gegenüber einem allfällig Haftungspflichtigen (VwGH 17.6.2015, Ra 2015/16/0044). Eine "absolute" - also unabhängig von allfälligen Unterbrechungshandlungen eintretende - Verjährung der Einhebung kennt die BAO nicht (VwGH 16…
…dass der Vertreter dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte vorgetragen und sich von diesem über die vermeintliche Rechtsrichtigkeit der eingeschlagenen Vorgangsweise informieren lassen hat, ohne dass zu einem allfälligen Fehler des Steuerberaters hinzutretende oder von einem solchen Fehler unabhängige eigene Fehlhandlungen des Vertreters vorgelegen wären…
…an die Höhe der im Bescheidspruch der entsprechenden Einkommensteuerbescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden. Nach den Ausführungen in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage der oben zitierten Gesetzesbestimmung (RV 311 BlgNR 21. GP, 210 ff.) entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde.…
…er dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte mitgeteilt hat und sich von diesem über die vermeintliche Rechtsrichtigkeit der eingeschlagenen Vorgangsweise informieren hat lassen, ohne dass zu einem allfälligen Fehler des Steuerberaters hinzutretende oder von einem solchen Fehler unabhängige eigene Fehlhandlungen des Geschäftsführers vorgelegen wären (VwGH…
…lässt, dass der Vertreter dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte vorgetragen und sich von diesem über die vermeintliche Rechtsrichtigkeit der eingeschlagenen Vorgangsweise informieren lassen hat, ohne dass zu einem allfälligen Fehler des Steuerberaters hinzutretende oder von einem solchen Fehler unabhängige eigene Fehlhandlungen des Vertreters nach …
…Der Bw. bringt wiederholt vor, er sei für abgabenrechtliche Belange nicht zuständig gewesen und habe vorrangig repräsentative Aufgaben inne gehabt. Darüber hinaus vertritt er die Meinung, die Vorstandsmitglieder wären Personen gewesen, bei denen aufgrund der "klingenden Namen" der Bw. von eine allfälligen Kontrollpflicht entbunden wäre…
…insbesondere auf Vertragszuhaltung, Schadenersatz und vorzeitige Auflösung oder Aufkündigung des Vertrages gemäß § 12.3, berechtigt, von der Bestandnehmerin eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende und vom Nachweis des Eintritts eines Schadens sowie vom Verschulden unabhängige Vertragsstrafe zu verlangen. Diese Vertragsstrafe beträgt Euro 7,50 pro…