…2008" hat die Bw. ausgeführt und behauptet, dass dem Sachbearbeiter anlässlich dieser Besprechung der Umstand, dass der Kauf/ Werkvertrag hinsichtlich des Ankaufes des Y -Fertighauses bereits am 25. August 2004 und damit am 3. Werkvertrag nach Abschluss des Grundstückskaufes von der Bw. und ihrem Ehemann…
…habe. Zur Zeit des Grundstücksanbotes durch die Grundverkäufer habe ein Parzellierungsplan bestanden. Die Fa. P habe XY - Fertighäuser in mehreren Varianten sowie individuelle Hauplanung angeboten. Es sei jedoch keine Bedingung gewesen ein Fertigteilhaus von der Fa. P zu erwerben. Aus Kostengründen habe sich der Bw…
…das Grundstück mit von der Fa. MM.GmbH herzustellendem Reihenhaus um die Errichtungskosten von 94.841 € minus gewährtem Rabatt, dann zählen neben den Grundkosten auch diese Errichtungskosten für das projektierte Fertighaus zur Gegenleistung. Bezogen auf den Hälfteerwerb der Bw. bildeten der halbe Kaufpreis für…
…in Höhe von insgesamt 49.786,00 € im Wege der Selbstberechnung mit jeweils 871,26 € ermittelt. In der Folge wurden auf diesen Grundstücken drei Fertighäuser der Firma (kurz) L errichtet. Es war somit der Verdacht auf ein "Bauherrnmodell" gegeben. Die Ehegatten UL und…
…in Höhe von insgesamt 49.786,00 € im Wege der Selbstberechnung mit jeweils 871,26 € ermittelt. In der Folge wurden auf diesen Grundstücken drei Fertighäuser der Firma (kurz) L errichtet. Es war somit der Verdacht auf ein "Bauherrnmodell" gegeben. Die Ehegatten UL und…
…Die Planung ist jeweils von Baumeister L erfolgt, den Keller (Bodenplatte) hat die Firma B errichtet und den Fertighaus-Rohbau hat die BauG gebaut. Hinsichtlich des auf dem gegenständlichen Grundstück 10 errichteten Fertigteilhauses hat sich konkret Folgendes ergeben: HH und CH haben ihr Bauvorhaben am…
…von insgesamt 52.700,00 € im Wege der Selbstberechnung mit jeweils 922,25 € ermittelt. In der Folge wurden auf diesen Grundstücken drei Fertighäuser der Firma L (im Folgenden L genannt) errichtet. Es war somit der Verdacht auf ein "Bauherrnmodell" gegeben. Die Ehegatten MB…
…52.700,00 € im Wege der Selbstberechnung mit jeweils 922,25 € ermittelt. In der Folge wurden auf diesen Grundstücken drei gleiche Fertighäuser der Firma LZ (im Folgenden nur mehr kurz L genannt) errichtet. Es war somit der Verdacht auf ein "Bauherrnmodell" gegeben. Die…
…habe. Zur Zeit des Grundstücksanbotes durch die Grundverkäufer habe ein Parzellierungsplan bestanden. Die Fa. P habe XY - Fertighäuser in mehreren Varianten sowie individuelle Hauplanung angeboten. Es sei jedoch keine Bedingung gewesen ein Fertigteilhaus von der Fa. P zu erwerben. Aus Kostengründen habe sich der Bw…
…Fertighauses und dem erst zu einem späteren Zeitpunkt - nämlich am 18. September/9. Oktober 1997 - abgeschlossenen Grundstückskaufvertrag. Im Zeitpunkt des Grundstückskaufes stand die Absicht, ein mit dem ausgesuchten Haustyp bebautes Grundstück zu erwerben daher bereits aus dem Grund fest, dass der Kaufvertrag über das Fertighaus…
…Fertighauses und dem erst zu einem späteren Zeitpunkt - nämlich am 5. Februar/9. März 1998 - abgeschlossenen Grundstückskaufvertrag. Im Zeitpunkt des Grundstückskaufes stand die Absicht, ein mit dem ausgesuchten Haustyp bebautes Grundstück zu erwerben daher bereits aus dem Grund fest, dass der Kaufvertrag über das Fertighaus…
…eine GesbR als der eine Unternehmensteil das unbebaute Grundstück liefert, während eine GmbH als der andere als Generalbauunternehmen das Gebäude plant und errichtet. Dies gelte auch für den Erwerb von Fertighäusern. Er kommt weiters zum Schluss, dass im Falle eines einheitlichen Vertragswerkes mit verschiedenen Personen…
…eine GesbR als der eine Unternehmensteil das unbebaute Grundstück liefert, während eine GmbH als der andere als Generalbauunternehmen das Gebäude plant und errichtet. Dies gelte auch für den Erwerb von Fertighäusern. Er kommt weiters zum Schluss, dass im Falle eines einheitlichen Vertragswerkes mit verschiedenen Personen…
…eine GesbR als der eine Unternehmensteil das unbebaute Grundstück liefert, während eine GmbH als der andere als Generalbauunternehmen das Gebäude plant und errichtet. Dies gelte auch für den Erwerb von Fertighäusern. Er kommt weiters zum Schluss, dass im Falle eines einheitlichen Vertragswerkes mit verschiedenen Personen…
…November 1994, II R 53/94). Ausgehend von diesen Grundsätzen ist nunmehr strittig, ob im gegebenen Fall zwischen dem Erwerb des Fertighauses und dem Erwerb der Liegenschaft die besagte finale Verknüpfung gegeben war. Eine solche ist dann anzunehmen, wenn zwischen den Rechtsgeschäften ein derart enger…
…November 1994, II R 53/94). Ausgehend von diesen Grundsätzen ist nunmehr strittig, ob im gegebenen Fall zwischen dem Erwerb des Fertighauses und dem Erwerb der Liegenschaft die besagte finale Verknüpfung gegeben war. Eine solche ist dann anzunehmen, wenn zwischen den Rechtsgeschäften ein derart enger…
…das Finanzamt eine abweisliche Berufungsvorentscheidung erlassen, weil der Erwerb des Fertighauses und des Grundstückes aufgrund der Vertragsgestaltung - die Erwerberin sei in das vorgegebene Gesamtkonzept (Wohnanlage mit vier Einfamilienhäusern) eingebunden gewesen - und auch zeitlich in einem derart engen Zusammenhang stünden, dass ein einheitlicher Vorgang gegeben sei…
…eines Fertighauses zur Errichtung auf einem dazu bereit gestellten Grundstück davon auszugehen, dass auch der Bauvertrag in den grunderwerbsteuerrechtlichen Erwerbsvorgang einzubeziehen ist. Gegenstand des vorliegenden Erwerbsvorganges war somit das mit einem bestimmten Fertighaus (von der Bw. ausgesucht und "geplant") bebaute Grundstück. Der Erwerb des Fertighauses…
…eines Fertighauses zur Errichtung auf einem dazu bereit gestellten Grundstück davon auszugehen, dass auch der Bauvertrag in den grunderwerbsteuerrechtlichen Erwerbsvorgang einzubeziehen ist. Gegenstand des vorliegenden Erwerbsvorganges war somit das mit einem bestimmten Fertighaus (vom Bw. ausgesucht und "geplant") bebaute Grundstück. Der Erwerb des Fertighauses und…
…eines Fertighauses zur Errichtung auf einem dazu bereit gestellten Grundstück davon auszugehen, dass auch der Bauvertrag in den grunderwerbsteuerrechtlichen Erwerbsvorgang einzubeziehen ist. Gegenstand des vorliegenden Erwerbsvorganges war somit das mit einem bestimmten Fertighaus (von der Bw. ausgesucht und "geplant") bebaute Grundstück. Der Erwerb des Fertighauses…