Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerden der Bw., damals vertreten durch Masser & Partner Rechtsanwälte, 1010 Wien, Singerstraße 27, vom 7. April 2009 und 23. Juni 2009 gegen die Berufungsvorentscheidungen des Zollamtes Wien vom 12. März 2009, Zl. 100000/22760/5/2008, betreffend Einfuhrabgaben…
…Der Rechtsansicht des Zollamtes, dass in den hier zu beurteilenden Fällen das Fehlen verwendungsbezogener Angaben zu ins Leere gehenden Zollanmeldungen geführt hätte, kann daher nicht gefolgt werden. Es verbleibt somit eine Fehltarifierung. Die Einreihung in den Zolltarif stellt eine rechtliche Subsumtion dar, die strittig bzw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. vom 19. Juli 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 16. Juli 2007, Zl. 111, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bescheid des Zollamtes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. vom 19. Juli 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 17. Juli 2007, Zl. 111, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bescheid des Zollamtes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. vom 19. Juli 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 17. Juli 2007, Zl. 111, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bescheid des Zollamtes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. vom 19. Juli 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 16. Juli 2007, Zl. 111, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bescheid des Zollamtes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bfin, Adr., vertreten durch Martin Friedl, Wirtschaftsprüfer - Steuerberater, 4650 Lambach, Marktplatz 2, vom 25. Februar 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 21. Jänner 2008, Zahl xxxxxx/nnnnn/4/2006, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren…
…Angaben in den CMR-Frachtbriefen und in den Carnet-TIRs abweichend - unzutreffend die Dicke von 6,5 mm angegeben wurde. Dies erfolgte offensichtlich in Anlehnung an die Angaben in den den Zollanmeldungen beigefügten Rechnungen. Aus einer Fehltarifierung allein, ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung abzuleiten…
…2000, Rs C-309/98). Aus einer Fehltarifierung allein - es wurde den vorherigen Ausführungen folgend anstatt der Warennummer 4408 9095 00 die Warennummer 4418 9010 00 erklärt - ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung abzuleiten, vermag sich der Unabhängige Finanzsenat nicht anzuschließen. Die Einreihung in den…
…dargelegten Rechtsauffassung zu den Begriffen "Aliud- Anmeldung", "Falschbezeichnung" und "Fehltarifierung"- in allen drei in Rede stehenden Fällen die betreffenden tatsächlich eingeführten (überlassenen) Waren in den jeweiligen Einfuhrabfertigungsanträgen zumindest soweit im Kern richtig angemeldet worden sind, dass sie von der Zollstelle als die tatsächlich eingeführten Waren…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 19. Juli 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes AB vom 13. Juli 2007, Zl. 000, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bescheid des Zollamtes A. vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 19. Juli 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes AB vom 17. Juli 2007, Zl. 000, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bescheid des Zollamtes Linz…
…sich Hinweise darauf, dass die Anmelderin nicht davon ausgehen konnte, dass sich die Überlassung auf die von ihr angemeldeten und in der Folge weggebrachten Waren beziehe. Es verbleibt somit nur eine Fehltarifierung. Die Einreihung in den Zolltarif stellt jedoch eine rechtliche Subsumtion dar, die strittig…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bfin, Adr, vertreten durch D-GmbH, Adr1, vom 28. November 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 23. November 2007, Zahl xxxxxx/xxxxx/2007, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Johann Kraler und Hofrätin Dr. Doris Schitter über die Beschwerde der Bfin., Adr, vom 10. September 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 22. August…
…Aus der Begründung lässt sich erahnen, dass das Zollamt die Fehltarifierung als zollschuldbegründend erachtete. In der Berufungsvorentscheidung wird die Verwirklichung des Tatbestandmerkmals des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung ausschließlich mit unrichtigen Angaben in den Feldern 31 und 33 der o.a. Zollanmeldung begründet. Dem ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 14. Jänner 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels, vertreten durch Fuchs-Eisner, vom 7. Jänner 2008, Zl. 500000angef.Bescheid, betreffend Erstattung/Erlass der Abgaben nach Art. 236, 237, 238 oder 239 ZK…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 19. Juli 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes AB vom 17. Juli 2007, Zl. 123, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bescheid des Zollamtes Linz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Johann Kraler und Hofrat Dr. Doris Schitter über die Beschwerde der A-Spedition., Adr, vom 10. September 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 22…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat hinsichtlich der Beschwerde der Bf, vom 2. Dezember 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes vom 10. November 2010, Zahl: 000000/00000/2010, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren beschlossen: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Anlässlich einer nachträglichen Überprüfung der Unterlagen…