…Voraussetzung der Zwangsläufigkeit wird seitens des Unabhängigen Finanzsenates ausgeführt, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 ebenso wenig Berücksichtigung finden können, wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen selbst herbeigeführt wurden oder sonst eine Folge des Verhaltens sind, zu dem sich der Steuerpflichtige…
…Sinne des EStG 1988 vorliege. Da bei einer Adoption eines Kindes die Zwangsläufigkeit fehle, könnten auch damit in Zusammenhang stehende Ausgaben nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. In der gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 erhobenen Berufung vom 20. Jänner 2005 machte der Bw…
…sein. Das Fehlen nur einer der im § 34 Abs 1 leg cit genannten Voraussetzungen schließt den Anspruch auf die Steuerermäßigung bereits aus. Liegt zB das Merkmal der Außergewöhnlichkeit nicht vor, erübrigt sich eine Prüfung der Zwangsläufigkeit. Gemäß Abs 2 leg cit ist die Belastung außergewöhnlich…
…an der familären Haushaltsführung und Verpflegung ( d.h. zu den üblichen Essenszeiten; sh. dazu Doralt, EStG, Tz 74 zu § 34) teilzunehmen. Unter diesem Aspekt kann im vorliegenden Fall -entgegen dem diesbezüglich vom Finanzamt eingenommenen Standpunkt- also nicht mit Recht das Fehlen der Zwangsläufigkeit der Entstehung…
…einem Zivilrechtsstreit, welche lediglich Folge der Klagsführung durch den Steuerpflichtigen oder sonst Folge eines vom Steuerpflichtigen gesetzten Verhaltens seien, das Merkmal der Zwangsläufigkeit fehlen würde. In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag verwies der Berufungswerber auf seine Ausführungen in der Berufung. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §…
…1 EStG 1988 nennt mehrere Voraussetzungen für eine solche Berücksichtigung. Dazu zählen vor allem die Außergewöhnlichkeit, die Zwangsläufigkeit und die wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Liegt auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht vor, ist eine steuerliche Berücksichtigung aus diesem Titel ausgeschlossen. Außergewöhnlichkeit Die BW begründet…
…vorliegt, die gegenständlichen Ausgaben für ihre damals 28-jährige Tochter mit akademischer Ausbildung überhaupt zu übernehmen. Bei Fehlen der diesbezüglichen sittlichen Verpflichtung würde bereits aus diesem Grund keine Zwangsläufigkeit iSd § 34 EStG vorliegen, weshalb schon allein aus diesem Grund die gesetzlichen unabdingbaren Voraussetzungen für das…
…sich gegen die Abweisung bzw. Nichtanerkennung meiner Zahlungen an die Bank die ich anlässlich des Todes meines geschiedenen Gatten EN von dem ich vor Kurzem geschieden wurde infolge einer Bürgschaftsverpflichtung übernommen habe. Speziell das Fehlen der Zwangsläufigkeit wurde vom Finanzamt beanstandet. Die Begründung in erster…
…Wie erwähnt, ist auch die Rechnung des Beerdigungsunternehmens H an die Witwe adressiert. Die diesfalls auf der sittlichen Verpflichtung beruhende Zwangsläufigkeit liegt also beim Berufungswerber nicht vor, zumal er nicht Erbe war, jedoch eine Erbin vorhanden ist. Selbst wenn man eine sittliche Verpflichtung des Berufungswerbers…
…Beseitigung von Katastrophenschäden vor, da zum Zeitpunkt der Aufwendungen noch kein Katastrophenschaden eingetreten war und bloße Vorsorge- bzw. Präventivmaßnahmen nicht unter diese gesetzliche Bestimmung fallen. Überdies betreffen die Aufwendungen den Zweitwohnsitz des Bw., wodurch auch die gesetzlich geforderte Zwangsläufigkeit nicht gegeben ist, da eine solcher…
…Zwangsläufigkeit maßgeblich. Er habe schon seit dem vorigen Jahrhundert eine Bestätigung, dass er nicht mehr als 300 m gehen könne. Wenn ihm das Pauschale nicht zuerkannt werde, sei er gezwungen, mit dem Taxi zu fahren; dies käme bedeutend teurer als das eigene Kfz. In der…
…wodurch im Sinne der ergangenen Rechtsauskunft des BMfF vom 9.2.09 wie auch meiner eigenen Auffassung eine Verwertbarkeit des Nachlasses (Aktiva) nicht zu sehen ist. | ad 2. | Das in der Begründung dargelegte Fehlen der Zwangsläufigkeit zur Tragung der Begräbniskosten betrachte ich nicht…
…Das Fehlen nur einer der im § 34 Abs 1 leg cit genannten Voraussetzungen schließt den Anspruch auf die Steuerermäßigung bereits aus. Liegt z.B. das Merkmal der Außergewöhnlichkeit nicht vor, erübrigt sich eine Prüfung der Zwangsläufigkeit. Gemäß Abs 2 leg cit ist die Belastung außergewöhnlich…
…wie etwa eine Krankheit der Bw. oder des Ehegatten, die zu außerordentlichen Aufwendungen führen könnten, wurden im vorliegenden Fall nicht behauptet. Sonderfall Unterhaltskosten Obwohl schon das Fehlen der Außergewöhnlichkeit die Anerkennung der geltend gemachten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung ausschließt und die Abgabenbehörde davon enthoben wäre…
…2008 als unbegründet ab: "Voraussetzungen einer außergewöhnlichen Belastung sind: Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss wesentlich beeinträchtigt sein. Alle Voraussetzungen müssen zugleich gegeben sein. Bei Fehlen der Zwangsläufigkeit erübrigt sich eine weitere Prüfung. Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich aus tatsächlichen…
…oder dessen Gattin, die zu außerordentlichen Aufwendungen führen könnten, wurden im vorliegenden Fall nicht behauptet. Sonderfall Unterhaltskosten Obwohl schon das Fehlen der Außergewöhnlichkeit die Anerkennung der geltend gemachten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung ausschließt und die Abgabenbehörde davon enthoben wäre, zu prüfen, ob auch die anderen…
…sein. Das Fehlen nur einer der im § 34 Abs 1 leg cit genannten Voraussetzungen schließt den Anspruch auf die Steuerermäßigung bereits aus. Liegt zB das Merkmal der Außergewöhnlichkeit nicht vor, erübrigt sich eine Prüfung der Zwangsläufigkeit. Gemäß Abs 2 leg cit ist die Belastung außergewöhnlich…
…sein. Das Fehlen nur einer der im § 34 Abs 1 leg cit genannten Voraussetzungen schließt den Anspruch auf die Steuerermäßigung bereits aus. Liegt zB das Merkmal der Außergewöhnlichkeit nicht vor, erübrigt sich eine Prüfung der Zwangsläufigkeit. Gemäß Abs 2 leg cit ist die Belastung außergewöhnlich…
…eine gleichwertige Berufsausbildungsmöglichkeit bestehe, weshalb die Begünstigung nicht zustehe. In der gegen diesen Bescheid mit Schriftsatz vom 5.4.2002 erhobenen Berufung wurde vorgebracht, dass die Ausbildungsunterschiede Wien-Salzburg derart gravierend seien, dass von einer Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung ausgegangen werden müsse. Einerseits spreche in…
…indiziert, könne sie nicht nachvollziehen, als Betreuungsmaßnahmen bei Senioren ab einem gewissen Alter mehr oder weniger dem Regelfall entsprechen würden (und dadurch das Element der Außergewöhnlichkeit fehle oder noch schwach ausgeprägt sei). Sie habe im RIS aber auch keine einschlägige Judikatur hiezu finden können. Dieses…