…Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die in dem Monat, in dem sie das 24. Lebensjahr vollenden, den Präsenz- oder Ausbildungsdienst oder Zivildienst leisten oder davor geleistet haben, bis längstens zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie nach Ableistung des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes oder Zivildienstes…
…Studium und wird ihr Studium aller Voraussicht nach mit dem 26. Lebensjahr beenden. Durch die vom Gesetzgeber in der Zwischenzeit durchgeführte rückwirkende Änderung der Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe wurde mein Antrag auf Familienbeihilfe für meine Tochter bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres abgelehnt…
…in Zweifel zu ziehen. Dies nicht zuletzt deshalb, weil im entscheidungsrelevanten Zeitraum nach den eigenen Angaben des Berufungswerbers (der Gehirntumor bestand bereits vor dem 25. Lebensjahr - wurde aber erst später entdeckt) keinerlei Beweismittel vorgelegt wurden, welche einen wissenschaftlich fundierten Rückschluss auf eine behinderungsbedingte Arbeitsunfähigkeit des…
…zur Familienbeihilfe nach § 8 Abs. 4 FLAG 1967 ist, dass (auch) der Grundbetrag an Familienbeihilfe zusteht. Im vorliegenden Fall wäre der Anspruch laut Aktenlage nur dann gegeben, wenn die Bw. iSd § 6 Abs. 2 lit. d FLAG 1967 wegen einer vor dem 21. Lebensjahr eingetretenen…
…25. Lebensjahres festgelegt. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I 111/2011) traten die o.a. Änderungen mit 1. Juli 2011 in Kraft. Diese wirkten sich für den Berufungswerber insoweit aus, als kein Anspruchstatbestand zur Gewährung der Familienbeihilfe für den Sohn - nach Erreichung des 25. Lebensjahres…
…dauernden Studien die Familienbeihilfe bis 25 Jahre ausbezahlt werde. Es sei ja noch verständlich, dass nach dem 25. Lebensjahr die Familienbeihilfe wegfalle, es sei jedoch nicht verständlich, warum durch das um ein Jahr später begonnene Medizinstudium die Familienbeihilfe nicht bis zum 25. Lebensjahr bezahlt werde…
…Kindern in Ungarn. Der Bw. ist mit der Mutter seiner Kinder nicht verheiratet. Am 25. Juni 2009 brachte der Bw. für seine Kinder einen Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe ein. Dem Antrag legte der Bw. unter anderem eine Schulbesuchsbestätigung des Schuljahres 2008/2009, eine Meldeamtsbestätigung…
…Lebensjahr bereits fast drei Jahre berufstätig war. Auch in den folgenden Jahren war die Bw. bei verschiedenen Firmen beschäftigt. Erst ab dem Jahr 2000 ging die Bw. keiner Beschäftigung mehr nach. Unbestritten ist, dass sich die Bw. vom 25.8.1988 bis zum 16.9…
…ob der Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe gem. § 6 Abs. 2 lit. d Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 für den Berufungszeitraum besteht. Das Finanzamt führt in der Vorlage der Berufung an den UFS aus, dass laut zwei Sachverständigengutachten die dauernde Erwerbsunfähigkeit nach dem 21. Lebensjahr eingetreten ist. Folgender…
…B.), bestehe nach § 2 Abs. 1 lit. c Familienlastenausgleichgesetz 1967 kein Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe, da die zum Zeitpunkt der Vollendung des 21. Lebensjahres vorhandene Behinderung keine dauernde Erwerbsunfähigkeit bewirkt habe. Die dagegen eingebrachte Berufung wird damit begründet, dass laut dem im Sachwalterschaftsverfahren eingeholten Gutachten…
…Gewährung der Invaliditätspension maßgebliche Unfall (laut den Unterlagen der Pensionsversicherungsanstalt) im Anschluss an eine mehrjährige berufliche Tätigkeit (nach dem 21. Lebensjahr der Berufungswerberin) erfolgt ist, kann nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung für die Berufungswerberin kein Anspruch auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe im Sinne des …
…Lebensjahres, wenn nach Ableistung des vollen Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes eine weitere Berufsausbildung betrieben wird. Aus dieser gesetzlichen Bestimmung ist eindeutig ableitbar, dass Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe über das 26. Lebensjahr hinaus die Ableistung des Präsenz- oder eines dem gleichzuhaltenden Dienstes ist oder…
…sind (siehe VwGH 29.9.2011, 2011/16/0086). Das Fehlen auch nur einer der im Gesetz für die Gewährung der Familienbeihilfe bis längstens zum vollendeten 25. Lebensjahr geforderten Bedingungen, die nach dem Wortlaut des Gesetzes kumulativ erfüllt sein müssen, führt aber gegenständlich zum Entfall…
…den in Streit stehenden Anspruch auf Familienbeihilfe für den hier ausschließlich zu beurteilenden Zeitraum ab Februar 2009 zu begründen. Schließlich hat der Bw. bereits seit März 2008 das 27. Lebensjahr vollendet und weder aus dem hier vorliegenden Akteninhalt noch aus den Ausführungen der Parteien des…
…bei Vorliegen einer Berufsausbildung Familienbeihilfe bezogen werden kann, ab 1. Juli 2011 vom 26. auf das 24. Lebensjahr herabgesetzt. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber mit § 2 Abs. 1 lit. j und k FLAG 1967 zwei weitere Verlängerungstatbestände bis zum 25. Lebensjahr geschaffen. Nach der hier interessierenden…
…darauf, dass der Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe auf Grund eines Gutachtens des Amtsarztes x. eingebracht worden sei; darin werde ein Behinderungsgrad von 60% ab dem Jahre 1993 bestätigt. Weiter brachte die Sachwalterin vor, die Behauptung, dass die Bw. erst nach dem 21. Lebensjahr krank wurde…
…nicht überwiegend den Unterhalt leisten, selbst Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe, wenn diese wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor dem 25. Lebensjahres eingetretenen körperliche oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außer Stande sind, sich selbst den Unterhalt zu…
…vorbringt. Es geht nach dem Sinne des § 2 Abs. 1 lit g FLAG 1967 nämlich nicht darum, kranke und gesunde männliche Jugendliche in Berufsausbildung dergestalt gleich zu behandeln, dass jedem männlichen Jugendlichen bis zum Ende des 27. Lebensjahres Ansprüche auf Familienbeihilfe zustehen, egal ob er…
…Studienförderungsgesetzes für die Zuerkennung der Familienbeihilfe maßgeblich. Gemäß § 17 Abs.1 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn die oder der Studierende das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semesters (nach dem zweiten Ausbildungsjahr - dies…
…Da die Krankheit somit vor dem 21. Lebensjahr aufgetreten sei und er seine Berufsausbildung nicht beenden konnte, beantrage er die erhöhte Familienbeihilfe. Hingewiesen werde noch auf das beiliegende ärztliche Sachverständigengutachten (Anm. Dr. Sch.). Vorweg ist festzuhalten, dass das dem Abweisungsbescheid des Finanzamt zugrunde liegende Gutachten…