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UFSK RV/0415-K/11Abweisung eines Antrages auf Familienbeihilfe nach 25. Lebensjahr bei vorher abgeleisteten Zivildienst.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2012

…Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die in dem Monat, in dem sie das 24. Lebensjahr vollenden, den Präsenz- oder Ausbildungsdienst oder Zivildienst leisten oder davor geleistet haben, bis längstens zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie nach Ableistung des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes oder Zivildienstes…

UFSG RV/0965-G/11Langes Studium - Beginn nach dem 19. Lebensjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2013

…Studium und wird ihr Studium aller Voraussicht nach mit dem 26. Lebensjahr beenden. Durch die vom Gesetzgeber in der Zwischenzeit durchgeführte rückwirkende Änderung der Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe wurde mein Antrag auf Familienbeihilfe für meine Tochter bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres abgelehnt…

UFSG RV/0829-G/11Eintritt der Erwerbsunfähigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2012

…in Zweifel zu ziehen. Dies nicht zuletzt deshalb, weil im entscheidungsrelevanten Zeitraum nach den eigenen Angaben des Berufungswerbers (der Gehirntumor bestand bereits vor dem 25. Lebensjahr - wurde aber erst später entdeckt) keinerlei Beweismittel vorgelegt wurden, welche einen wissenschaftlich fundierten Rückschluss auf eine behinderungsbedingte Arbeitsunfähigkeit des…

UFSW RV/0117-W/05Eintritt der Erwerbsunfähigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2012

…zur Familienbeihilfe nach § 8 Abs. 4 FLAG 1967 ist, dass (auch) der Grundbetrag an Familienbeihilfe zusteht. Im vorliegenden Fall wäre der Anspruch laut Aktenlage nur dann gegeben, wenn die Bw. iSd § 6 Abs. 2 lit. d FLAG 1967 wegen einer vor dem 21. Lebensjahr eingetretenen…

UFSK RV/0431-K/12Budgetbegleitgesetz 2011 - kein Anspruchstatbestand nach dem 25. Lebensjahr.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2012

…25. Lebensjahres festgelegt. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I 111/2011) traten die o.a. Änderungen mit 1. Juli 2011 in Kraft. Diese wirkten sich für den Berufungswerber insoweit aus, als kein Anspruchstatbestand zur Gewährung der Familienbeihilfe für den Sohn - nach Erreichung des 25. Lebensjahres…

UFSL RV/1071-L/11Beihilfenanspruch bei Beginn eines zehn oder mehr Semester dauernden Studiums erst nach dem Kalenderjahr, in dem das 19. Lebensjahr vollendet wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2012

…dauernden Studien die Familienbeihilfe bis 25 Jahre ausbezahlt werde. Es sei ja noch verständlich, dass nach dem 25. Lebensjahr die Familienbeihilfe wegfalle, es sei jedoch nicht verständlich, warum durch das um ein Jahr später begonnene Medizinstudium die Familienbeihilfe nicht bis zum 25. Lebensjahr bezahlt werde…

UFSW RV/2174-W/11Keine Gewährung der Familienbeihilfe (Differenzzahlung) für in Ungarn lebende Kinder, wenn Nachweis der Haushaltszugehörigkeit oder überwiegenden Kostentragung unterbleibt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2012

…Kindern in Ungarn. Der Bw. ist mit der Mutter seiner Kinder nicht verheiratet. Am 25. Juni 2009 brachte der Bw. für seine Kinder einen Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe ein. Dem Antrag legte der Bw. unter anderem eine Schulbesuchsbestätigung des Schuljahres 2008/2009, eine Meldeamtsbestätigung…

UFSW RV/2245-W/02Erhöhte Familienbeihilfe - dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2004

…Lebensjahr bereits fast drei Jahre berufstätig war. Auch in den folgenden Jahren war die Bw. bei verschiedenen Firmen beschäftigt. Erst ab dem Jahr 2000 ging die Bw. keiner Beschäftigung mehr nach. Unbestritten ist, dass sich die Bw. vom 25.8.1988 bis zum 16.9…

UFSW RV/2298-W/13Kein Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe bei Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit erst nach dem 21. Lebensjahr.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2013

…ob der Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe gem. § 6 Abs. 2 lit. d Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 für den Berufungszeitraum besteht. Das Finanzamt führt in der Vorlage der Berufung an den UFS aus, dass laut zwei Sachverständigengutachten die dauernde Erwerbsunfähigkeit nach dem 21. Lebensjahr eingetreten ist. Folgender…

UFSL RV/0067-L/07Familienbeihilfe wegen Erwerbsunfähigkeit, wenn ein Kind nach dem 21. Lebensjahr noch erwerbstätig war.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2007

…B.), bestehe nach § 2 Abs. 1 lit. c Familienlastenausgleichgesetz 1967 kein Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe, da die zum Zeitpunkt der Vollendung des 21. Lebensjahres vorhandene Behinderung keine dauernde Erwerbsunfähigkeit bewirkt habe. Die dagegen eingebrachte Berufung wird damit begründet, dass laut dem im Sachwalterschaftsverfahren eingeholten Gutachten…

UFSG RV/0282-G/06Mehrjährige berufliche Tätigkeit nach dem 21. Lebensjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2007

…Gewährung der Invaliditätspension maßgebliche Unfall (laut den Unterlagen der Pensionsversicherungsanstalt) im Anschluss an eine mehrjährige berufliche Tätigkeit (nach dem 21. Lebensjahr der Berufungswerberin) erfolgt ist, kann nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung für die Berufungswerberin kein Anspruch auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe im Sinne des …

UFSG RV/0423-G/09Keine Weitergewährung der FB nach dem 26. Lebensjahr, wenn die Berufsausbildung abgeschlossen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2009

…Lebensjahres, wenn nach Ableistung des vollen Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes eine weitere Berufsausbildung betrieben wird. Aus dieser gesetzlichen Bestimmung ist eindeutig ableitbar, dass Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe über das 26. Lebensjahr hinaus die Ableistung des Präsenz- oder eines dem gleichzuhaltenden Dienstes ist oder…

UFSW RV/2728-W/12Familienbeihilfe nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2013

…sind (siehe VwGH 29.9.2011, 2011/16/0086). Das Fehlen auch nur einer der im Gesetz für die Gewährung der Familienbeihilfe bis längstens zum vollendeten 25. Lebensjahr geforderten Bedingungen, die nach dem Wortlaut des Gesetzes kumulativ erfüllt sein müssen, führt aber gegenständlich zum Entfall…

UFSW RV/1928-W/09Familienbeihilfe nach Vollendung des 27. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2009

…den in Streit stehenden Anspruch auf Familienbeihilfe für den hier ausschließlich zu beurteilenden Zeitraum ab Februar 2009 zu begründen. Schließlich hat der Bw. bereits seit März 2008 das 27. Lebensjahr vollendet und weder aus dem hier vorliegenden Akteninhalt noch aus den Ausführungen der Parteien des…

UFSW RV/1981-W/13Gewährung der Familienbeihilfe nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2013

…bei Vorliegen einer Berufsausbildung Familienbeihilfe bezogen werden kann, ab 1. Juli 2011 vom 26. auf das 24. Lebensjahr herabgesetzt. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber mit § 2 Abs. 1 lit. j und k FLAG 1967 zwei weitere Verlängerungstatbestände bis zum 25. Lebensjahr geschaffen. Nach der hier interessierenden…

UFSW RV/0785-W/05Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nach dem 21. Lebensjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2011

…darauf, dass der Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe auf Grund eines Gutachtens des Amtsarztes x. eingebracht worden sei; darin werde ein Behinderungsgrad von 60% ab dem Jahre 1993 bestätigt. Weiter brachte die Sachwalterin vor, die Behauptung, dass die Bw. erst nach dem 21. Lebensjahr krank wurde…

UFSW RV/2035-W/11Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nach dem 21. Lebensjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2011

…nicht überwiegend den Unterhalt leisten, selbst Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe, wenn diese wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor dem 25. Lebensjahres eingetretenen körperliche oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außer Stande sind, sich selbst den Unterhalt zu…

UFSF RV/0084-F/04Kein Anspruch auf Familienbeihilfe nach Ablauf des 26. Lebensjahres bei nur zehntägiger Absolvierung des Präsenzdienstes und anschließender Untauglichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2004

…vorbringt. Es geht nach dem Sinne des § 2 Abs. 1 lit g FLAG 1967 nämlich nicht darum, kranke und gesunde männliche Jugendliche in Berufsausbildung dergestalt gleich zu behandeln, dass jedem männlichen Jugendlichen bis zum Ende des 27. Lebensjahres Ansprüche auf Familienbeihilfe zustehen, egal ob er…

UFSW RV/3136-W/07Verlust der Familienbeihilfe, wenn das Studium nach dem dritten Semester gewechselt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2008

…Studienförderungsgesetzes für die Zuerkennung der Familienbeihilfe maßgeblich. Gemäß § 17 Abs.1 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn die oder der Studierende das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semesters (nach dem zweiten Ausbildungsjahr - dies…

UFSK RV/0407-K/05erhöhte Familienbeihilfe - Mulitple Sklerose, Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr´
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2006

…Da die Krankheit somit vor dem 21. Lebensjahr aufgetreten sei und er seine Berufsausbildung nicht beenden konnte, beantrage er die erhöhte Familienbeihilfe. Hingewiesen werde noch auf das beiliegende ärztliche Sachverständigengutachten (Anm. Dr. Sch.). Vorweg ist festzuhalten, dass das dem Abweisungsbescheid des Finanzamt zugrunde liegende Gutachten…