…vgl. Doralt/Mayr, EStG14, § 6 Tz 201). Forderungen sind mit den Anschaffungskosten zu bewerten, das ist idR der Nennwert der Forderung (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht dies dem Fakturenbetrag). Der Teilwert richtet sich nach der Fälligkeit, Verzinsung und Einbringlichkeit (vgl. Doralt/Mayr, EStG14, …
…so kann dieser angesetzt werden. Forderungen sind mit den Anschaffungskosten zu bewerten, das ist in der Regel der Nennwert der Forderung (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht dies dem Fakturenbetrag). Der Teilwert richtet sich nach der Fälligkeit, Verzinslichkeit und Einbringlichkeit (VwGH 11.5.05…
…mit 5% (2005), 5,5% (2006) und 6% (2007) vorgenommen. Forderungen zählen grundsätzlich zum Umlaufvermögen, sie sind in der Regel mit ihrem Nennwert - bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht dies dem Fakturenbetrag - zu bewerten. Unter Berücksichtigung von Fälligkeit, Verzinslichkeit und Einbringlichkeit der Forderungen kann…
…der zu erteilenden Gutschrift keine Umsatzsteuer ausweisen, sondern darf nur auf den Übergang der Steuerschuld hinweisen. Die im Fakturenbetrag aus der zweiten Lieferung enthaltene Umsatzsteuer hat das Kreditinstitut an den Fiskus abzuführen. Zwar hat es die Möglichkeit nicht mehr, die Zahllast aus Umsatzsteuer auf den…
…niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Forderungen sind mit den Anschaffungskosten zu bewerten, das ist idR der Nennwert der Forderung (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht dies dem Fakturenbetrag). Der Teilwert richtet sich nach der Fälligkeit, Verzinslichkeit und Einbringlichkeit (VwGH 11.5.05, 2002…
…49 b - Sekretariatsarbeit, überhöhte Leistungsentgelte: Die fakturierten Leistungen stimmen mit den tatsächlichen Dienstleistungen nicht überein. Weiters wurden überhöhte Leistungsentgelte in Rechnung gestellt. [Grafik] Diese Differenz vermindert die Lieferforderungen zum jeweiligen Bilanzstichtag. Insoweit dem Fakturenbetrag keine Leistung gegenübersteht, wird die Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs 14 UStG…
…mit 17. Februar 2000 datierte zum Teil handschriftlich ergänzte (insbesondere um S 929.000,00, V.) Kostenaufstellung, aus der sich der Fakturenbetrag errechnet. Auf Grund der Datierung ist davon auszugehen, dass mit Fakturendatum die verrechneten Aufwendungen für die Tochtergesellschaft noch gar nicht bekannt waren. In…
…gesamt netto | | € | 425.000,00 | | | + 20 % USt | € | 85.000,00 | | | Fakturenbetrag | € | 510.000,-- | | Lieferung: frei Haus geliefert | Zahlung: laut Vereinbarung | Wir danken für Ihren Auftrag…
…Wertminderung ist jedenfalls dann zulässig, wenn diese erheblich und dauernd eingetreten ist. Forderungen sind mit jenem Nennwert zu bewerten, der bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dem Fakturenbetrag entspricht. Der Teilwert richtet sich nach der Fälligkeit, Verzinslichkeit und Einbringlichkeit der Forderung. Eine Wertberichtigung wegen Uneinbringlichkeit…
…55200.00 | öS | 55,200.00 | | | öS | 14,099,852.87 | | +20.00% MWST von 140044652.87 | öS | 2,808,930,57 | | Fakturenbetrag | | 16,908,783.44 Gleichfalls mit Datum 31…
…protokollierten Kaufmann - wie bei der Bw. - dem strengen Niederstwertprinzip. Forderungen sind mit dem Nennwert zu bewerten, der bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dem Fakturenbetrag entspricht. Der Teilwert richtet sich nach der Fälligkeit, Verzinslichkeit und Einbringlichkeit der Forderung. Eine Wertberichtigung wegen Uneinbringlichkeit ergibt sich unabhängig…
…der Fa. Z unwiderruflich mit allen Rechten zu seinen Gunsten abgetreten worden wären. Zahlungen auf den abgetretenen Fakturenbetrag dürften daher mit schuldbefreiender Wirkung nur mehr an die Raiffeisenkasse H zu Kontonummer ab vorgenommen werden. Ein identer Zessionsvermerk befinde sich auch auf der am 6. November…
…oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Forderungen sind mit den Anschaffungskosten zu bewerten, das ist idR der Nennwert der Forderung (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht dies dem Fakturenbetrag). Der Teilwert richtet sich nach der Fälligkeit, Verzinslichkeit und…
…Nov. 2010 angeführt hat - die Klinik1 seit Juli 2010 eingestellt worden sei. Trotz der ausführlichen Begründung in der Berufungsvorentscheidung (datiert mit 1.12.2010) wurde die diesbezügliche Rechnung nicht nachgebracht und kein Nachweis hinsichtlich der ärztlichen Leistung betreffend dieses Fakturenbetrages erbracht. Im Zuge des Vorlageantrages…
…P. und der F. GmbH vorliegt. Die berufungsanhängigen Fakturenbeträge inkl. 20% USt wurden oben bereits angeführt. Weiters ist auf dieser aktenkundigen Rechnung Folgendes ausgeführt: "Der Rechnungsbetrag wird auf Ihr Verrechnungskonto gebucht. Ein allfälliger zum 30.9.2002 bestehender Negativsaldo des Verrechnungskontos ist durch Überweisung auf…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Dipl.Ing. Peter Tomasi als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Luggauer und die weiteren Mitglieder Mag. Ingrid Enengel, Horst Hoffmann und Dr. Wilhelm Miklinüber die Berufung der A- GmbH, 0... X., X-weg, vertreten durch Exinger GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1013 Wien, Renngasse 1/Freyung, vom…
Seitens des Bw gab es keinerlei Zusicherung zu einem Rückkauf der Schotterabbaurechte an seinen Bruder. Dieser hatte allerdings -wie er dem Bw gegenüber zugestand- die Absicht, nach Durchgehen des Ausgleiches die Abbaurechte wieder zurück zu kaufen. Aus dieser Sichtweise ergibt sich nach Ansicht des Bw…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Andrea Müller-Moravec, Steuerberaterin, 1100 Wien, Jagdgasse 25,vom 30. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, vertreten durch Hofrat Mag. Christian Wolf, vom 11. Juni 2008 betreffend…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Siegfried Fenz, Sigrid Hausknecht und Dr. Wolfgang Pettighofer im Beisein der Schriftführerin Ingrid Pavlik über die Berufung der XYZ KG, ehem. in Adresse, vertreten durch RBG Revisions…