…kg Stahl) bzw. als nachfolgender Frachtführer (CMR Nr. 456 über 4.468 kg Sammelgut) die A. eingetragen ist. Fahrzeuglenker war der Beschwerdeführer (Bf.), ein kroatischer Staatsangehöriger, welcher am 11. Oktober 2008 mit seinem Pkw von Kroatien nach Österreich einreiste und in G. das Sattelzugfahrzeug übernahm…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P.N., Pensionist, L., M.Str., vom 7. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes L, vertreten durch ADir. K.F, vom 10. April 2007 betreffend Bescheide gemäß Abgabenexekutionsordnung entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289…
…den Verdacht ua. der Hinterziehung der Kraftfahrzeugsteuer Folgendes festgestellt: " ..., dass die Fahrzeuglenkerin (Besitzerin) ihren Hauptwohnsitz in NB seit 1.3.2001 inne hat (siehe beiliegende Meldebestätigung der Gemeinde NB). Frau A ist in der BRD beschäftigt und pendelt täglich zwischen Wohnort und Beschäftigungsort. Der Ehegatte…
…der Polizei vom 29. 5. 2009 geht hervor, dass am Parkplatz der ÖBB in H***** an diesen Tag am Vormittag von einem unbekannten Fahrzeuglenker der PKW des Bw beschädigt wurde (linker hinterer Kotflügel, Stoßstange im linken hinteren Bereich, Lackkratzer bis auf die Grundierung); eine Kaskoversicherung…
…Maschinen für ein türkisches Unternehmen gehandelt habe, die von Anfang an nur zur (abgabenfreien) Durchfuhr durch das Gemeinschaftsgebiet bestimmt gewesen seien. Der Fahrzeuglenker habe über alle Unterlagen und Voraussetzungen verfügt, um die Ware an der Grenze zu gestellen. Er habe sich in der Schweiz auch…
…=F.G. im Zuge des mot. Streifendienstes mit dem BLFZ S/4 (Besatzung .....) in W. zu einer Lenker und Fahrzeugkontrolle angehalten. Die Fahrzeuglenkerin =F.G. wurde zur Ausweisleistung aufgefordert und wurde weiter über die Besitzverhältnisse bzw. Nutzungsdauer und Verwendung des Fahrzeuges in Österreich befragt. Sie…
…obwohl laut Konzessionsurkunde der Republik Österreich das österreichische Staatsgebiet ausschließlich transitiert hätte werden dürfen. Die belangte Behörde führte weiter aus, bei der Einbringung des gewerblich verwendeten Beförderungsmittels sei für Rechnung des Dienstgebers des Fahrzeuglenkers die Zollanmeldung durch andere Form der Willensäußerung abgegeben worden. Der Bf…
…330/1987) - vorzunehmen sei. Danach sei ein Kleinbus ein Fahrzeug, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweise. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazitäten seien nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die aufgrund der Bauart…
…Investitionsbegünstigungen. Unter einem Kleinbus ist nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern…
…193 (kurz: VO), unter einem Kleinbus ein Fahrzeug zu verstehen sei, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweisen würden. Um den unbestimmten Begriff des "kastenwagenförmigen Äußeren" im Sinne der VO bestimmen zu können, seien von der Verwaltungspraxis…
…ausgesprochen, dass unter einem Kleinbus nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen ein Fahrzeug zu verstehen sei, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen einschließlich des Fahrzeuglenkers aufweise. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität sei nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze…
…vorzunehmen ist. Nach dieser Regelung gilt folgendes: "Unter einem Kleinbus ist ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern…
…Danach sei unter einem Kleinbus ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als 6 Personen (incl. des Fahrzeuglenkers) aufweise. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität sei nicht auf die tatsächliche Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die aufgrund der Bauart und Größe…
…geholfen, einige im nahen Gebüsch liegende Säcke zum Wagen zu tragen. Dabei sei er dann von Beamten des Zollamtes betreten worden, während der Fahrzeuglenker schnell das Weite gesucht habe. Dass anschließend entsprechende Aufzeichnungen über Zigarettenverkäufe bei ihm gefunden worden seien, erkläre sich rein daraus, dass…
…XK 8" aus, es sei richtig, dass der Bw. mit dem genannten Fahrzeug einen Totalschaden erlitten habe. Der Bw. sei allerdings als Fahrzeuglenker zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert gewesen. Gründe, die im persönlichen Bereich des Betriebsinhabers liegen, wie beispielsweise Trunkenheit, seien nicht geeignet, um Aufwendungen eines daraus…
…bestimmte Anzahl nicht näher bestimmter Reitpferde des Stallbesitzers für einen Ausritt, ein nicht näher bestimmtes Fahrzeug aus dem Wagenpark des Autovermieters für einen Ausflug ohne von diesem beigestellten Fahrzeuglenker oder eine Anzahl von nicht näher bestimmten Stühlen für eine Festveranstaltung bildet (Klang in Klang, 2…
…vom 21. Mai 2004 nach wie vor auf den Bw. zugelassen ist. Es ist daher davon auszugehen, dass die Fahrzeuglenker - auch der Zeuge Nr. 8 - im Auftrag des Bw. tätig waren und Auftragnehmer jedes einzelnen Beförderungsvertrages das Taxiunternehmen des Bw. war. Wenn der Bw. vermeint…
…betreffend Toyota eine Sachverhaltsdarstellung einer Autobahnpolizeiinspektion vom 1. Mai 2006 vor, wonach RW mit dem Fahrzeug am 18. April 2006 auf der angegebenen Autobahnstelle "über einen von einem unbekannten Fahrzeuglenker verlorenen Metallgegenstand" fuhr. Weitere Unterlagen betreffend Toyota wurden nicht vorgelegt. Bemerkenswert ist, dass jener Schadensfall…
…möchte noch ergänzen, dass niemand Jahre im Nachhinein solche Gegebenheiten aufklären kann. Eine diesbezügliche Vorschrift zur Führung eines "Tagebuches" existiert nicht. Zu 4.3 nicht angemeldete Lenker Bezüglich der erwähnten Fahrzeuglenker handelt es sich um Privatpersonen, welche die entsprechenden Fahrzeuge privat nutzten. lch verweise in…
…Zigaretten die volle Verantwortung trage. Zu jenen 32.400 Stangen Zigaretten, welche von den englischen Zollbehörden in Ramsgate beschlagnahmt worden seien und bei deren Verbringung K. als Fahrzeuglenker fungierte, sei auszuführen: Bei der Einvernahme vom 19. Oktober 2005 habe K. glaubwürdig den Geschehensablauf für die…