…abzugsfähig". Demgegenüber vertrat das Finanzamt im Zuge der Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2005 die Rechtsauffassung, dass es sich bei den Fahrten zu den jeweiligen Einsatzorten um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handle, deren Kosten grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag und einem unter Umständen zustehenden Pendlerpauschale abgegolten seien…
…abzugsfähig". Demgegenüber vertrat das Finanzamt im Zuge der Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2004 die Rechtsauffassung, dass es sich bei den Fahrten zu den jeweiligen Einsatzorten um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handle, deren Kosten grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag und einem unter Umständen zustehenden Pendlerpauschale abgegolten seien…
…Bei Abzug dieser Fahrtkosten als Werbungskosten würden die Einkünfte der Ehegattin 5.828,61 € (= steuerpflichtige Bezüge 6.293,25 € minus Werbungskostenpauschale 132 € minus Aufwendungen für Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte 332,64 €) betragen und damit unter der maßgeblichen Grenze von 6.000…
…83 km entfernt. Die Arbeitgeberin berücksichtigte die Fahrtkosten Wohnung- Arbeitsstätte bei der laufenden Lohnverrechnung mit dem großen Pendlerpauschale von 319,50 € (2008) und 342 € (2009) für die rd. 8 km lange Wegstrecke vom Wohnort bis zum Einstiegsbahnhof L sowie einem jährlichen vom Bw…
…Berufung stattgegeben worden sei. Bei den Fahrtkosten könne der Berufung nicht stattgegeben werden. Da der Arbeitgeber im Büro in S für den Bw. einen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stelle, könnten auch die Fahrtkosten Wohnung - Arbeitsplatz nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Im Erstbescheid seien 104…
…361 Euro jährlich und über 60 km 3.372 Euro jährlich." Im vorliegenden Berufungsfall besteht Streit darüber, ob die Fahrtkosten "Wohnung- Arbeitsstätte- Wohnung" der teilzeitbeschäftigen Bw. unter Berücksichtigung der Fahrtstrecke und des amtlichen Kilometergeldes mit 3.351,60 € (7.980 km x 0,42…
…richtigerweise Fahrtkosten, geltend gemacht worden, die mit dem lapidarem Hinweis "da Ihr Dienstort Wien und die Kursorte ebenfalls Wien sind, konnten für diese Fahrtstrecken keine Kilometergelder als Werbungskosten gewährt werden (Strecke Wohnung - Arbeitsstätte mit der Gewährung des Pendlerpauschales abgegolten)" nicht als Werbungskosten anerkannt worden seien…
…Z 6 EStG für einen Arbeitnehmer Fahrtkosten für die Wegstrecke Wohnung-Arbeit abschließend geregelt, andererseits soll es durch die Möglichkeit Dienstreisen von zu Hause anzutreten zu keiner Doppelerfassung von Fahrtkosten kommen. Die beruflich veranlassten Fahrtkosten sind von den Fahrtkosten Wohnung Arbeitsstätte zu trennen. Die Schätzung…
…Strecke Wohnung - Arbeitsstätte, sodass sich Umwege steuerlich nicht auswirken. Lediglich für den Fall der steuerlichen Geltendmachung von Unfallkosten auf Grund eines bei der Heimfahrt erlittenen Unfalls wäre zu prüfen, inwieweit es sich noch um den Arbeitsweg handelt. Da der Gesetzgeber die Fahrtkosten Wohnung - Arbeitsstätte in…
…der Gesetzgeber (2.200,00 €) vorgesehen hat! Punkt 7. Fahrtkosten Wohnung - Arbeitsstätte (Abzusetzen bei Betriebskosten) Hier haben Sie die Nutzung der Wiener Linien Jahreskarte beruflich nur auf 50% geschätzt, obwohl die Jahreskarte lediglich beruflich genutzt wird. Die Schätzung auf 50% ist vollkommen unrealistisch und…
…Begründet wurde der Antrag damit, dass der Abgabepflichtige vergessen habe Werbungskosten (Reisekosten ohne Fahrtkosten Wohnung-Arbeitsstätte) in Höhe von 642,01 € in die Erklärung "einzuschreiben". Mit Vorhalt vom 22. Dezember 2010 wurde der Abgabepflichtige ersucht detaillierte Nachweise (mit Bestätigung des Arbeitgebers) über die beantragten…
…Arbeitsstätten vom (ehemaligen) Wohnsitz in P. aus in entgegengesetzten Richtungen gelegen sind und die Berufungswerberin auf der Fahrt zwischen den beiden Dienstgebern an P. vorbeifährt und somit dieselbe Strecke zurücklegt, sind die Fahrtkosten Wohnung - Arbeitsstätte in A. - P. durch das "große" Pendlerpauschale und die Fahrtkosten…
…Arbeitsstätten vom (ehemaligen) Wohnsitz in P. aus in entgegengesetzten Richtungen gelegen sind und die Berufungswerberin auf der Fahrt zwischen den beiden Dienstgebern an P. vorbeifährt und somit dieselbe Strecke zurücklegt, sind die Fahrtkosten Wohnung - Arbeitsstätte in A. - P. durch das "große" Pendlerpauschale und die Fahrtkosten…
…Die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitstätte betrage weniger als 20 km. Ein öffentliches Verkehrsmittel würde auf dem überwiegenden Teil der Strecke verkehren. Die Benützung sei zeitlich zumutbar. Die Fahrtkosten Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung seien somit durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Gegen die Einkommensteuerbescheide 1995 bis 2001 wurde…
…| Fachliteratur laut BE | 411,46 Euro | Reisekosten laut Erklärung | 5.090,23 Euro | Fahrtkosten Wohnung-Arbeitsstätte | -10,80 Euro | Fahrtkosten laut BE | 5.079,43 Euro | Arbeitsmittel | 1.440,00 Euro | Fachliteratur | 411…
…im Vorlageantrag geltend gemachten Betriebsausgaben (..) nur teilweise anzuerkennen" seien "(CDs, Bücher mit allgemein interessierendem Inhalt, für die Persönlichkeitsbildung und zum Thema Kinesiologie, Fahrtkosten Wohnung-Arbeitsstätte, 70% Telefonkosten)". Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 289 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung…
…nicht. Eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Fahrtkosten in ihrer tatsächlichen Höhe zu berücksichtigen sind, enthält § 16 Abs. 1 Z. 6 EStG 1988 für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Derartige Fahrtaufwendungen werden aus Vereinfachungsgründen in pauschaler Form mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw. gegebenenfalls dem Pendlerpauschale abgegolten. Kennzeichnend…
…beigeschlossen, worin vom Bw. die jeweiligen Fahrten Wohnung- Arbeitsstätte und die Berechnung der geltend gemachten Fahrtkosten (Fahrtstrecke x amtliches Kilometergeld) dargelegt wurden. Außerdem wurden die Anzahl der durchgeführten Reinigungen und der dafür angesetzte Betrag mit 3 € (auf der Beilage jedoch mit 5 €) angegeben…
…eine Schätzung mit dem amtlichen Kilometergeld in vielen Fällen zu einem zutreffenden Ergebnis führt. Eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Fahrtkosten in ihrer tatsächlichen Höhe zu berücksichtigen sind, enthält § 16 Abs. 1 Z. 6 EStG 1988 für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: "Gemäß § 16 Abs…
…Für die Dienstzuteilungen an das Bezirksgericht Z und V wurden keine Fahrtkosten als Werbungskosten anerkannt. In der zu diesem Bescheid gesondert ergangenen Begründung führte das Finanzamt aus, Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seien grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag oder ein noch zusätzlich gewährtes Pendlerpauschale…