…abzugsfähig". Demgegenüber vertrat das Finanzamt im Zuge der Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2005 die Rechtsauffassung, dass es sich bei den Fahrten zu den jeweiligen Einsatzorten um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handle, deren Kosten grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag und einem unter Umständen zustehenden Pendlerpauschale abgegolten seien…
…abzugsfähig". Demgegenüber vertrat das Finanzamt im Zuge der Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2004 die Rechtsauffassung, dass es sich bei den Fahrten zu den jeweiligen Einsatzorten um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handle, deren Kosten grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag und einem unter Umständen zustehenden Pendlerpauschale abgegolten seien…
…Bei Abzug dieser Fahrtkosten als Werbungskosten würden die Einkünfte der Ehegattin 5.828,61 € (= steuerpflichtige Bezüge 6.293,25 € minus Werbungskostenpauschale 132 € minus Aufwendungen für Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte 332,64 €) betragen und damit unter der maßgeblichen Grenze von 6.000…
…der Wohnung zur Arbeitsstätte hatte sie jedenfalls, also auch ohne Besuch der Abendschule, zurückzulegen. Auch der Weg vom Arbeitsplatz zur Abendschule liegt weitgehend auf dieser Strecke. Für die Zurücklegung dieser Strecke entstandene Fahrtkosten sind durch den Verkehrsabsetzbetrag und das Pendlerpauschale steuerlich berücksichtigt. Zusätzliche Fahrtkosten durch…
…83 km entfernt. Die Arbeitgeberin berücksichtigte die Fahrtkosten Wohnung- Arbeitsstätte bei der laufenden Lohnverrechnung mit dem großen Pendlerpauschale von 319,50 € (2008) und 342 € (2009) für die rd. 8 km lange Wegstrecke vom Wohnort bis zum Einstiegsbahnhof L sowie einem jährlichen vom Bw…
…Berufung stattgegeben worden sei. Bei den Fahrtkosten könne der Berufung nicht stattgegeben werden. Da der Arbeitgeber im Büro in S für den Bw. einen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stelle, könnten auch die Fahrtkosten Wohnung - Arbeitsplatz nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Im Erstbescheid seien 104…
…361 Euro jährlich und über 60 km 3.372 Euro jährlich." Im vorliegenden Berufungsfall besteht Streit darüber, ob die Fahrtkosten "Wohnung- Arbeitsstätte- Wohnung" der teilzeitbeschäftigen Bw. unter Berücksichtigung der Fahrtstrecke und des amtlichen Kilometergeldes mit 3.351,60 € (7.980 km x 0,42…
…richtigerweise Fahrtkosten, geltend gemacht worden, die mit dem lapidarem Hinweis "da Ihr Dienstort Wien und die Kursorte ebenfalls Wien sind, konnten für diese Fahrtstrecken keine Kilometergelder als Werbungskosten gewährt werden (Strecke Wohnung - Arbeitsstätte mit der Gewährung des Pendlerpauschales abgegolten)" nicht als Werbungskosten anerkannt worden seien…
…GP) sind fortbildungsbedingte Fahrtkosten im tatsächlichen Ausmaß zu berücksichtigen, soweit sie nicht bereits gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 durch den Verkehrsabsetzbetrag bzw. das Pendlerpauschale abgegolten sind (Aufwendungen für zusätzliche Wegstrecken). Aufgrund der pauschalen Abgeltung der Ausgaben für die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte kommt dem Umstand…
…Z 6 EStG für einen Arbeitnehmer Fahrtkosten für die Wegstrecke Wohnung-Arbeit abschließend geregelt, andererseits soll es durch die Möglichkeit Dienstreisen von zu Hause anzutreten zu keiner Doppelerfassung von Fahrtkosten kommen. Die beruflich veranlassten Fahrtkosten sind von den Fahrtkosten Wohnung Arbeitsstätte zu trennen. Die Schätzung…
…Strecke Wohnung - Arbeitsstätte, sodass sich Umwege steuerlich nicht auswirken. Lediglich für den Fall der steuerlichen Geltendmachung von Unfallkosten auf Grund eines bei der Heimfahrt erlittenen Unfalls wäre zu prüfen, inwieweit es sich noch um den Arbeitsweg handelt. Da der Gesetzgeber die Fahrtkosten Wohnung - Arbeitsstätte in…
…der Gesetzgeber (2.200,00 €) vorgesehen hat! Punkt 7. Fahrtkosten Wohnung - Arbeitsstätte (Abzusetzen bei Betriebskosten) Hier haben Sie die Nutzung der Wiener Linien Jahreskarte beruflich nur auf 50% geschätzt, obwohl die Jahreskarte lediglich beruflich genutzt wird. Die Schätzung auf 50% ist vollkommen unrealistisch und…
…und zwar Reisekosten (ohne Fahrtkosten Wohnung - Arbeitsstätte und Familienheimfahrten) in Höhe von 1.964,-- € sowie Aus- und Fortbildungskosten in Höhe von 3.240,-- € geltend gemacht. Mit Ergänzungsersuchen vom 17.11.2011 wurden diesbezügliche Nachweise angefordert. Am 16.2.2012 erging der Einkommensteuerbescheid 2010…
…für die ich oder meine Partnerin für mindestens sieben Monate die Famiiienbeihilfe bezogen habe/hat. Als Werbungskosten beantragte der Bf.: Reisekosten (ohne Fahrtkosten Wohnung/Arbeitsstätte und Familienheimfahrten) KZ 721: 370,00 Kosten für Familienheimfahrten KZ 300: 1836,00 Kosten für doppelte Haushaltsführung KZ 723: 3000…
…Begründet wurde der Antrag damit, dass der Abgabepflichtige vergessen habe Werbungskosten (Reisekosten ohne Fahrtkosten Wohnung-Arbeitsstätte) in Höhe von 642,01 € in die Erklärung "einzuschreiben". Mit Vorhalt vom 22. Dezember 2010 wurde der Abgabepflichtige ersucht detaillierte Nachweise (mit Bestätigung des Arbeitgebers) über die beantragten…
…Arbeitsstätten vom (ehemaligen) Wohnsitz in P. aus in entgegengesetzten Richtungen gelegen sind und die Berufungswerberin auf der Fahrt zwischen den beiden Dienstgebern an P. vorbeifährt und somit dieselbe Strecke zurücklegt, sind die Fahrtkosten Wohnung - Arbeitsstätte in A. - P. durch das "große" Pendlerpauschale und die Fahrtkosten…
…Arbeitsstätten vom (ehemaligen) Wohnsitz in P. aus in entgegengesetzten Richtungen gelegen sind und die Berufungswerberin auf der Fahrt zwischen den beiden Dienstgebern an P. vorbeifährt und somit dieselbe Strecke zurücklegt, sind die Fahrtkosten Wohnung - Arbeitsstätte in A. - P. durch das "große" Pendlerpauschale und die Fahrtkosten…
…alle vom 17.05.2023, machte der Beschwerdeführer unter anderem beruflich veranlasste Reisekosten (Fahrtkosten Wohnung - Arbeit) jeweils in Höhe von 4.062,24 € als Werbungskosten geltend. Mit Schreiben vom 17.10.2023 wurde der Beschwerdeführer im Wesentlichen ersucht, die als Werbungskosten geltend gemachten Ausgaben…
…75 € | 33.386,50 € | 13.381,64 € In der Erklärung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2017 (OZ 8) vom 2.10.2018 beantragte der Bf. Reisekosten (ohne Fahrtkosten Wohnung/Arbeitsstätte und Familienheimfahrten) in Höhe von € 5.786,30, Ausbildungs-…
… | 44,60 | Summe | | 306,32 Sonstige Werbungskosten: | Fahrten Bewerbungen (500 km pauschal) | 210,00 2018: Fahrtkosten Wohnung/Arbeitsstätte: | | ***NameApotheke3***, ***OrtApotheke3*** (vom DG nicht berücksichtigt) | ***NameApotheke2***, ***OrtApotheke2*** (vom DG berücksichtigt) | Pendlerpauschale | 174,00…