…in Vo (oder ein Fahrtenbuch) und eine Beschreibung der Arbeitsplätze vorzulegen. In Beantwortung des Vorhaltes teilte der Bw. mit, dass ihn für Fahrten zwischen zwei oder mehreren Mittelpunkten der Tätigkeit Fahrtkosten zustünden. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hingegen seien durch den Verkehrsabsetzbetrag und gegebenenfalls durch…
…Werbungskosten in Form des Pendlerpauschales zu. Begäbe sich daher die Bw. von ihrer Wohnung zur Hochschule in Wien, käme die Berücksichtigung tatsächlicher Fahrtkosten nicht in Betracht. Für Fahrten zwischen zwei oder mehreren Arbeitsplätzen (Arbeitsstätten, Mittelpunkten der Tätigkeiten) stehen Fahrtkosten (z. B. in Höhe des Kilometergeldes)…
…Es wird davon ausgegangen, dass die Verhältnisse 2003 und 2004 ähnlich waren. Rechnet man zu den zwölf Stunden noch über zwei Stunden Fahrtzeit hinzu, bliebe beim täglichen Pendeln zwischen Familienwohnsitz und Arbeitsplatz eine Tagesrestzeit von jedenfalls weniger als zehn Stunden. In Anlehnung an § 12 Abs…
…Steuerpflichtigen erfolgen. Weiters dürfen nach § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. e EStG 1988 Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeits- (Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen (Berufs-)Tätigkeit bezogen höchstens in § 16 Abs. 1 Z. 6 lit…
…erfolgen." - Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 sind auch Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten) nicht abzugsfähig, soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen (Berufs-)Tätigkeit bezogenen höchsten in § 16 Abs. 1 Z 6…
…Adresse), Zweck der Reise und mit der jew. Reise verbundene Kosten enthält •Dienstvertrag • Aufstellung für Fahrten zwischen Wohnort und Dienstort Wie bereits im Ersuchen um Ergänzung ausgeführt, können die Werbungskosten nicht anerkannt werden, da keine Nachweise erbracht wurden. Pendlerpauschale Gegenüber dem angefochtenen Bescheid liegt ein…
…Rahmen der Betriebsbesichtigung am 2. Mai 2007 sei in Anwesenheit von Herrn DI Franz X. festgestellt worden, dass nur die zwei als Büro genutzten Räume mit Arbeitsplätzen für zwei Personen eingerichtet waren, nicht aber die vorgesehenen Schulungs- und Besprechungsräume, da lt. Aussage von Herrn DI…
…zwischen rund 2 und 2,5 Millionen S betragen. Nach der Aktenlage sei in den Jahren 1998 bis 2002 laufend ein Arbeiter, nämlich der Bw., und eine Angestellte (die Mutter des Bw.) im Betrieb beschäftigt gewesen; zusätzlich seien in einzelnen Jahren noch ein bis zwei…
…home - office in den Randzeiten und auch noch meist spätabends oder an den Wochenenden einbringt um nicht 36 km an seinen Arbeitsplatz in G zu fahren und anschließend wieder nach Salzburg zurückzukehren, der Berufungswerber auf Grund seiner beruflichen Erfahrungen in der Stadt Salzburg und seinen…
…gewesen wäre. Im Gesamten betrachtet lässt sich daher festhalten, dass die vom Berufungswerber behauptete Vereinbarung über den Erwerb von zwei Rollcontainern für sein Büro am Arbeitsplatz durch das nachträgliche Erstellen eines Eigenbeleges nicht ausreichend (nämliche nicht rechtzeitig) zum Ausdruck gekommen ist, die Vereinbarung wesentliche Punkte…
…und mit Beginn 2003 gab es somit zwei selbständige Tochtergesellschaften, nämlich die P. und Y. Werkstätten, welche im L. Sozialnetzwerk eingebunden waren. Somit war die öffentliche Trägerschaft beendet. Ich war in der Zeit der Umstrukturierungen nicht in Z. beschäftigt, sondern mein Arbeitsplatz war in M…
…Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid des Jahres 2001 verwiesen. Haben Sie und Frau D im streitgegenständlichen Jahr (2004) in der gemieteten Wohnung gemeinsam gewohnt? Bestand zwischen Frau D und Ihnen im Streitjahr 2004 eine dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens bestehende eheähnliche Gemeinschaft? Ergänzend wird ausgeführt…
…der Dienstort des Familienvaters befindet, überwiegend im Lohnzahlungszeitraum von auswärts einpendelt." Was das Kilometergeld für zwei Fahrten nach Wien anlange, lägen keine Werbungskosten vor, da Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag und einem allfällig zustehenden Pendlerpauschale abgegolten seien. "Da auch in diesem…
…hingewiesen worden, dass Fahrten zwischen zwei Arbeitsstätten mit dem Verkehrsabsetzbetrag (Pendlerpauschale) abgegolten seien und daher die beantragten Kilometergelder nicht berücksichtigt werden können. Der Berufungswerber sei als Teleworker bei der Firma A L GmbH (Standorte in Graz und Steyr) beschäftigt. Sein Arbeitsplatz sei in P, wo…
…| 40 km bis 60 km | 1 470 Euro jährlich | über 60 km | 2 100 Euro jährlich Mit dem Verkehrsabsetzbetrag und den Pauschbeträgen nach lit. b und c sind alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Letztlich bestimmt § 16 Abs…
…14.400 S jährlich 40 km bis 60 km 24.480 S jährlich über 60 km 34.560 S jährlich. Mit dem Verkehrsabsetzbetrag und den Pauschbeträgen nach lit. b und c sind alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Letztlich bestimmt § 16 Abs…
…grundsätzlich in gleicher Weise für alle Dienstnehmer zu gelten hat. Dies verlangt der § 16 Abs.1 Z.6 EStG zu Grunde liegende Regelungsbereich der täglichen/regelmäßigen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. .... Wenn die Amtlichen Erläuterungen zu § 16 Abs.1 Z.6 EStG diese Grenze mit…
…Dezember 2008 (SchenkMG 2008, BGBl I 2008/85). Mit dem Verkehrsabsetzbetrag und den Pauschbeträgen nach lit.b und c sind alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Für die Inanspruchnahme der Pauschbeträge hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber auf einem amtlichen Vordruck eine Erklärung…
…grundsätzlich in gleicher Weise für alle Dienstnehmer zu gelten hat. Dies verlangt der § 16 Abs.1 Z.6 EStG zu Grunde liegende Regelungsbereich der täglichen/regelmäßigen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. .... Wenn die Amtlichen Erläuterungen zu § 16 Abs.1 Z.6 EStG diese Grenze mit…
…grundsätzlich in gleicher Weise für alle Dienstnehmer zu gelten hat. Dies verlangt der § 16 Abs.1 Z.6 EStG zu Grunde liegende Regelungsbereich der täglichen/regelmäßigen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. .... Wenn die Amtlichen Erläuterungen zu § 16 Abs.1 Z.6 EStG diese Grenze mit…