…Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung zurückgelegt werde. Weiters wurde dem Bw Gelegenheit zur Stellungnahme geboten. In der Äußerung vom 3.4.2007 brachte der Bw sinngemäß vor: Die höchstgerichtlichen Ausführungen seien (zum Teil) nicht nachvollziehbar. Bezüglich des maßgeblichen Sachverhaltes stelle er fest, dass Fahrten zwischen zwei Mittelpunkten…
…2006/15/0001), gegeben sein muss. Der Gesetzgeber des EStG 1988 will damit für Fahrten des Dienstnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - im öffentlichen Interesse - grundsätzlich nicht den Individualverkehr und die Benützung eines Kfz, sondern die Benützung eines Massenbeförderungsmittels steuerlich berücksichtigt wissen; nur wenn die Benützung…
… 16 Abs.1 Z 6 lit. b und lit. c EStG sind alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Die Pauschbeträge sind auch für Feiertage sowie für Lohnzahlungszeiträume zu berücksichtigen, in denen sich der Arbeitnehmer im Krankenstand oder auf Urlaub (Karenzurlaub) befindet. Als…
…1988), der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht, und ein gegebenenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten. Konkret werden also Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) bei einer einfachen Fahrtstrecke bis zu 20 km gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit…
…Z 6 lit. a und b EStG 1988 ergibt sich, dass der Gesetzgeber des EStG 1988 grundsätzlich für Fahrten des Dienstnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht den Individualverkehr und die Benützung eines Kfz, sondern die Benützung eines Massenbeförderungsmittels steuerlich berücksichtigt wissen will. Nur wenn die…
…und Arbeitstätte erfolgt durch die Regelung des Verkehrsabsetzbetrages nach § 33 Abs.5 Z 1 EStG 1988 und die Pauschbeträge nach § 16 Abs.1 Z. 6 leg. cit. Bei mehreren Dienstverhältnissen steht der Verkehrsabsetzbetrag nur einmal zu. Über die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte…
…worden. In dieser Begründung sei darauf hingewiesen worden, dass Fahrten zwischen zwei Arbeitsstätten mit dem Verkehrsabsetzbetrag (Pendlerpauschale) abgegolten seien und daher die beantragten Kilometergelder nicht berücksichtigt werden können. Der Berufungswerber sei als Teleworker bei der Firma A L GmbH (Standorte in Graz und Steyr) beschäftigt…
…nach anfallender Arbeit variieren. Das Finanzamt sei in der angefochtenen BVE davon ausgegangen, dass der Einsatzort (die Arbeitsstätte) der Bw. das Hotel W. sei und daher nur Fahrten zwischen den Einsatzorten, also von W3 nach Mistelbach auf Basis des Kilometergeldes als Werbungskosten zu berücksichtigen seien…
… 16 Abs.1 Z. 6 lit.b und lit c. EStG 1988 sind alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Die Pauschbeträge sind auch für Feiertage sowie für Lohnzahlungszeiträume zu berücksichtigen, in denen sich der Arbeitnehmer im Krankenstand oder auf Urlaub (Karenzurlaub) befindet…
…jährlich. Mit dem Verkehrsabsetzbetrag und den Pauschbeträgen nach lit. b und c sind alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. .............. Die Berücksichtigung der Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfolgt also grundsätzlich durch die Regelung des Verkehrsabsetzbetrages nach § 33 Abs…
…Akten, Mails drucken, Kopieren, Faxen usw.) erledigten. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte könne kein Kilometergeld berücksichtigt werden. In seinem dagegen gerichteten Antrag auf Vorlage seiner Berufung an die Abgabenbehörde zweite Instanz beantragte der Bw. das Pendlerpauschale, mit der Begründung, dass dieses auch für Feiertage…
…jährlich. Mit dem Verkehrsabsetzbetrag und den Pauschbeträgen nach lit. b und c sind alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. .............. Die Berücksichtigung der Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfolgt also grundsätzlich durch die Regelung des Verkehrsabsetzbetrages nach § 33 Abs…
…wird darauf hingewiesen, dass für Fahrten zwischen zwei oder mehreren Mittelpunkten der Tätigkeit Fahrtkosten (zB in Höhe des Kilometergeldes) zustehen (vgl. VwGH 09.11.1994, 92/13/0281). Die Fahrten von der Wohnung zu jener Arbeitsstätte, an der der Arbeitnehmer langfristig (in der Regel im…
…Die beantragten Reisekosten und Diäten wurden vom Finanzamt nicht anerkannt. In der Begründung führte das Finanzamt folgendes aus: "Die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten nicht berücksichtigt werden, da die hierfür erwachsenden Kosten durch den Verkehrsabsetzbetrag sowie durch ein allenfalls zustehendes…
…eine Versicherung gedeckt ist. Eine berufliche Verwendung ist auch bei Unfällen im Rahmen von Familienheimfahrten gegeben, auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur im Falle der Unzumutbarkeit der Benutzung eines Massenbeförderungsmittels. Schäden aufgrund höherer Gewalt liegen bei Einwirkung von außen vor. Service-und Reparaturkosten auf…
…hinausgehende Kosten könnten nicht als Werbungskosten Berücksichtigung finden, weil es sich bei den wöchentlichen Fahrten nach Salzburg um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handle. In der gegen die angeführten Bescheide erhobenen Berufung vom 3.4.2008 wendete der Abgabepflichtige ein, er übe seine berufliche Tätigkeit…
…dass Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte zwingend mit dem Verkehrsabsetzbetrag und dem Pendlerpauschale abgedeckt seien und zusätzliche Aufwendungen hier steuerlich nicht geltend gemacht werden könnten. Nur soweit beruflich veranlasste Fahrten nicht durch den Verkehrsabsetzbetrag und das Pendlerpauschale abgedeckt seien, könnten daher steuer- und beitragsfreie Aufwandsentschädigungen…
…aus, dass, wenn für den Arbeitnehmer die Möglichkeit besteht, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, ein Sachbezug von 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal S 7.000,00 bzw…
…Pendlerpauschale und andererseits mit dem Ansatz eines Sachbezuges für die Privatnutzung arbeitgebereigener Kraftfahrzeuge bei drei Außendienstmitarbeitern, bei welchen nach Ansicht des Finanzamtes Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht entsprechend berücksichtigt worden wären. Demgegenüber stand eine Gutschrift für zu viel abgeführten Dienstgeberbeitrag. In der rechtzeitig eingebrachten…
…Betrag von 10.209 S mit der Begründung, dass die Berücksichtigung von Fahrtkosten als Werbungskosten nur möglich sei, wenn bei Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit nicht Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorliegen würden, was der Fall sei, wenn an einem Einsatzort länger als einen…