…noch um eines nach § 86a Abs. 1 BAO. Auf die FOnV 2006 kann die gegenständliche Eingabe schon deshalb nicht gestützt werden, weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die den jeweiligen Teilnehmer im…
…in welchem Ausmaß eine Beteiligung besteht, hinsichtlich derer die Option zur Steuerpflicht ausgeübt wird. In der Steuererklärung des Jahres 2006 hat die Bw - offensichtlich mangels Vornahme einer Teilwertabschreibung - die einschlägigen Kennzahlen 9296 und 9294 jedoch gar nicht ausgefüllt (Berufung S 4 Abs. 2). Zum Vorbringen…
…objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 - die Absicht der Partei zu erforschen (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 2005, § 85, Tz 1)." Es kann mit Giesinger (Giesinger, Zur Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie, SWK-Heft 1012004, S. 389) für die…
…Zeitgerecht am 4. April 2006 wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet (in welcher irrtümlich eine Umsatzsteuerschuld von € 1.519,15 ausgewiesen war). Wohl aus Gründen der Liquidität hat der Geschäftsführer Name jedoch vorerst…
…2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FOnV 2006) ist die automationsunterstützte Datenübertragung zulässig für die Funktionen, die dem jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online (https://finanzonline.bmf.gv.at) zur…
…noch um eines nach § 86a Abs. 1 BAO. Auf die FOnV 2006 kann die gegenständliche Eingabe schon deshalb nicht gestützt werden, weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die dem jeweiligen Teilnehmer im…
…vorliegenden Fall nicht anwendbar. Die zweitgenannte FOnV2006 erklärt die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) nur für jene Funktionen für zulässig, die dem jeweiligen Teilnehmer in FinanzOnline zur Verfügung stehen. Gemäß § 5 1. Satz FOnV 2006 sind andere als die in den Funktionen…
…2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FOnV 2006) ist die automationsunterstützte Datenübertragung zulässig für die Funktionen, die dem jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online (https://finanzonline.bmf.gv.at) zur…
…Gemäß § 1 Abs. 2 FOnV 2006 ist die automationsunterstützte Datenübertragung für die Funktionen zulässig, die dem jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online zur Verfügung stehen. Gemäß § 5 FOnV 2006 sind andere als die in den Funktionen gemäß § 1 Abs. 2 dem jeweiligen Teilnehmer zur Verfügung gestellten…
…Eine andere Einbringung als eine schriftliche Eingabe, die etwa persönlich oder durch einen Postdienst bei der Behörde abgegeben wird, ist abgesehen von den hier unstrittig nicht gegebenen Fällen der FOnV 2006 mit der Verordnung BGBl. Nr. 494/1991 nur für im Wege eines Telefaxgerätes (unter…
…2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FOnV 2006) ist die automationsunterstützte Datenübertragung zulässig für die Funktionen, die dem jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online (https://finanzonline.bmf.gv.at) zur…
…II 2002/395; Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006), BGBl. II 2006/97 idF BGBl. II 2006/513. Die erstgenannte Verordnung regelt die Einreichung von Anbringen…
…als Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO grundsätzlich schriftlich einzureichen. Nach der FOnV 2006 wird die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die dem jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online (https…
…II 2002/395; Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006), BGBl. II 2006/97 idF BGBl. II 2009/114. Die erstgenannte Verordnung regelt die Einreichung von Anbringen…
…anwendbar. Auf die FOnV 2006 kann die gegenständliche Eingabe nicht gestützt werden, weil diese Verordnung das Einbringen von Rechtsmitteln im Finanzstrafverfahren mittels e-Mail nicht vorsieht. Da die Beschwerdeführerin die Eingabe vom 22. Oktober 2009 auf eine unzulässige Weise - eben mittels e-Mail - eingebracht hat…
…26] Um dem Buchhalter die Kenntnis der für die Buchhaltung erforderlichen Daten (zB nicht entrichtete Umsatzsteuerschuldigkeiten) zu ermöglichen, genügt übrigens als Rechtsgrundlage das AuskunftspflichtG sowie die Nennung solcher Auskünfte in einer VO des BMF (zB in der FOnV 2002) , sofern der Klient derartigen Auskünften zustimmt…
…592/2003, gemäß 9. Abschnitt der FOnV 2006 mit 1. März 2006 außer Kraft getreten ist). Die erstgenannte Verordnung betrifft die Einreichung von Anbringen unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) und ist daher für den vorliegenden Fall nicht anwendbar. Auf die FOnV 2006 kann die gegenständliche…
…5.271,63 + 06/11 € 4.358,44 + 07/11 € 2.192,08) und betreffend die Lohnzahlungszeiträume Mai bis November 2008 Lohnsteuern in Höhe von insgesamt € 7.775,80 (05/08 € 1.033,14 + 06/08 € 1.249,01 + 07…
…befunden hat. Auffällig ist, dass die Übermittlung der Voranmeldungen für die Monate Juli bis September 2007 wiederum einheitlich jeweils an ein und demselben Tag stattgefunden hat. Tatsächlich hat also der Beschuldigte zumal aus Arbeitsüberlastung und wohl auch aus finanziellen Erwägungen die Steuerangelegenheit liegengelassen, bis er…
…betreffend die vermeintliche Nichtentrichtung einer Zahllast ist anzumerken, dass tatsächlich - auf Basis der gleichmäßigen Verteilung des Umsatzsteuerguthabens aufgrund der Jahreserklärung, siehe unten - für August 2008 ein Umsatzsteuerguthaben in Höhe von -€ 419,23 zu errechnen gewesen wäre. So gesehen, könnte lediglich ein relativ untauglicher Versuch…