…Versuch gehandelt habe, die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, noch grobe Fahrlässigkeit der Beteiligten vorliege, und außerdem alle notwendigen Förmlichkeiten erfüllt werden, um die Situation der Waren zu bereinigen; überdies müsse der zur Zollschuld führende Fehler in einer der im Art. 859 ZK-DVO…
…die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, noch grobe Fahrlässigkeit der Beteiligten vorliege, und außerdem alle notwendigen Förmlichkeiten erfüllt werden, um die Situation der Waren zu bereinigen; überdies müsse der zur Zollschuld führende Fehler in einer der im Art.859 ZK-DVO angeführten Fallgruppen genannt…
…die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, noch grobe Fahrlässigkeit der Beteiligten vorliege, und außerdem alle notwendigen Förmlichkeiten erfüllt werden, um die Situation der Waren zu bereinigen; überdies müsse der zur Zollschuld führende Fehler in einer der im Art.859 ZK-DVO angeführten Fallgruppen genannt…
…handelt, die Ware der zollamtlichen Überwachung zu entziehen noch grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt, sowie unter der Voraussetzung, dass alle notwendigen Förmlichkeiten erfüllt werden, um die Situation der Ware zu bereinigen. Laut Art.101 Zollkodex ist der Lagerhalter (Art.98 Zollkodex) u.a. dafür verantwortlich…
…die zur Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die in Frage stehenden Waren tätig geworden ist oder die Anweisungen gegeben hat, die zur Erfüllung dieser Förmlichkeiten notwendig waren. Gemäß § 83 ZollR-DG liegt im Falle einer Erstattung oder eines Erlasses der sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben nach den…
…Absatz ZK-DVO gilt als Beteiligter eine Person, die bei der Erledigung der Zollförmlichkeiten für die betreffende Ware tätig geworden ist oder die für die Erledigung dieser Förmlichkeiten erforderlichen Anweisungen gegeben hat. "Beteiligter" im Sinne des Art. 212a ZK und auch im Sinne des Art…
…Vertreter sowie gegebenenfalls jede andere Person, die zur Erfüllung der Förmlichkeiten für die in Frage stehenden Waren tätig geworden ist oder die Anweisungen gegeben hat, die zur Erfüllung dieser Förmlichkeiten notwendig waren. Aus den oben angeführten Begriffsbestimmungen des Art. 4 des ZK ergeben sich zwei…
…dem Wortlaut des richterlichen Befehls, wobei die rechtliche Zurechnung zur Justizgewalt auch nicht schon dadurch unterbrochen wird, dass den Organen im Vollzug des richterlichen Befehls Gesetzwidrigkeiten hinsichtlich der bei einem solchen Akt zu wahrenden Förmlichkeiten unterlaufen sind (vgl. VwGH 17.5.1995, 94/01/0763…
…steuerlich entlastet wurden (U 34), erworben wurden. In Art. 234 Abs. 2 ZK-DVO ist für Waren, die keinen Verbots- und Beschränkungsmaßnahmen oder sonstigen Förmlichkeiten unterliegen, die Fiktion vorschriftswidrigen Verbringens definiert. Ergibt eine Kontrolle, dass die Willensäußerung im Sinne des Art. 233 ZK-DVO - im…
…oder der Ausfuhr gewährt werden, - die Verwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrlizenzen oder Vorausfestsetzungsbescheinigungen, die bei der Erfüllung der Förmlichkeiten für die Annahme der Zollanmeldung für die betreffende Ware vorgelegt werden, sofern diese Lizenzen oder Bescheinigungen auf der Grundlage der genannten Auskunft erteilt worden sind. In…
…oder der Ausfuhr gewährt werden, - die Verwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrlizenzen oder Vorausfestsetzungsbescheinigungen, die bei der Erfüllung der Förmlichkeiten für die Annahme der Zollanmeldung für die betreffende Ware vorgelegt werden, sofern diese Lizenzen oder Bescheinigungen auf der Grundlage der genannten Auskunft erteilt worden sind. In…
…dass es sich um keinen Versuch handle, die Waren aus der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, keine grobe Fahrlässigkeit vorliege, und alle notwenigen Förmlichkeiten erfüllt würden, um die Situation der Waren zu bereinigen. Der Importeur der gegenständlichen Waren, die BB, habe den betreffenden Versandschein per E…
…dass es sich um keinen Versuch handle, die Waren aus der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, keine grobe Fahrlässigkeit vorliege, und alle notwenigen Förmlichkeiten erfüllt würden, um die Situation der Waren zu bereinigen. Der Importeur der gegenständlichen Waren, die BB, habe den betreffenden Versandschein per E…
…dass es sich um keinen Versuch handle, die Waren aus der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, keine grobe Fahrlässigkeit vorliege, und alle notwenigen Förmlichkeiten erfüllt würden, um die Situation der Waren zu bereinigen. Der Importeur der gegenständlichen Waren, die BB, habe den betreffenden Versandschein per E…
…dass es sich um keinen Versuch handle, die Waren aus der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, keine grobe Fahrlässigkeit vorliege, und alle notwenigen Förmlichkeiten erfüllt würden, um die Situation der Waren zu bereinigen. Der Importeur der gegenständlichen Waren, die BB, habe den betreffenden Versandschein per E…
…die im Zolllager befindliche streitgegenständliche Nichtgemeinschaftsware widerrechtlich aus dem Zolllager entfernt worden war. Nach dem Vorbringen der Bf. sind die Waren nach der Entziehung nach Triest befördert worden. Die dortigen Zollbehörden erledigten die Förmlichkeiten betreffend die Ausfuhr der Waren nach Israel. Da die Bf. einräumt…
…die Bw. vor, sie sei mit Förmlichkeiten wie dem Ausfüllen von Steuererklärungen nicht vertraut und habe angenommen, die Verfahren 2009 mit Abgabe ihrer Geschäftsunterlagen an einen Steuerberater saniert zu haben. Aus dem Abgabenkonto der Bw.: Die Vertretungs- und Zustellvollmacht der steuerlichen Vertreterin der Bw. wurde…
…Gemäß Art. 52 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 seien Handlungen Dritter, die direkt oder indirekt die für die Zahlung der Erstattung erforderlichen Förmlichkeiten betreffen, dem Begünstigten zuzurechnen. Dagegen richtete sich die fristgerecht eingebrachte Beschwerde vom 9. März 2006. Die Bf. brachte im…
…Gemäß Art. 52 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 seien Handlungen Dritter, die direkt oder indirekt die für die Zahlung der Erstattung erforderlichen Förmlichkeiten betreffen, dem Begünstigten zuzurechnen. Dagegen richtete sich die fristgerecht eingebrachte Beschwerde vom 2. März 2006. Die Bf. brachte im…
…Gemäß Art. 52 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 seien Handlungen Dritter, die direkt oder indirekt die für die Zahlung der Erstattung erforderlichen Förmlichkeiten betreffen, dem Begünstigten zuzurechnen. Dagegen richtete sich die fristgerecht eingebrachte Beschwerde vom 2. März 2006. Die Bf. brachte im…