…welche Art und Weise sie die ihr obliegende Kontrolle wahrgenommen hat. Auf Grund des bisher festgestellten Sachverhaltes ist davon auszugehen, dass die Bw. weder vor noch unmittelbar nach dem Fälligkeitsdatum 12. März 2004 eine Überwachungshandlung gesetzt hat, da sie erst durch die "Zahlungsaufforderung" vom 15…
…des damals in Höhe von € 37.739,03 aushaftenden Abgabenrückstandes bis zur Absprache der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch den Verwaltungsgerichtshof mit der Begründung, dass dieser Abgabenrückstand mit Fälligkeitsdatum 5. November 2012 zur Gänze aus der Erledigung einer Berufung des Unabhängigen Finanzsenates vom 13…
…Einkommensteuervorauszahlung (EVZ) 10-12/2010 noch nicht auf dem Konto des Bw belastet. Fälligkeitsdatum der EVZ 10-12/2010 im Betrag von € 11.291,39 war am 15.11.2010. Am 25.11.2010 erfolgte wegen Nichtentrichtung die Einweisung der EVZ 10-12/2010…
…Oktober 2005 eine Nachforderung zu seinen Lasten von € 1.269,30 ergeben habe, die er spätestens mit Fälligkeitsdatum 23.April 2009 erstatten werde. Er habe für 2004 den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragt gehabt, da seine Gattin durch die Geburt ihres Sohnes F karenziert gewesen war und…
…infolge einer Ziffernverwechslung habe ich anstelle dem 6.4. irrtümlich den 16.4. als Fälligkeitsdatum in meinen Kalender übertragen, sodass daraus die Zahlung versehentlich leider zu spät erfolgte. Da die Ursache dieses einmaligen Zahlungsverzuges ein Gedankenfehler war, nicht jedoch grobes Verschulden zugrunde liegt und wir…
…im Gesamtbetrag von € 26.897,08 am 25. August 2008 geleistet worden sei. Die Zahlung sei lediglich wenige Tage nach dem Fälligkeitsdatum erfolgt Die Überschreitung des Fälligkeitsdatums habe sich nur daraus ergeben, dass der Bw. die Rücklagen für die Entrichtung der Steuer auf einem…
…€ fest. Begründend wurde ausgeführt, dass die Abgabenschuldigkeit nicht bis zum Fälligkeitsdatum 15.9.2003 entrichtet war. Mit Schreiben vom 8.1.2004 (Postaufgabe 12.1.) erhob die Bw. durch ihre Rechtsvertreterin fristgerecht dagegen Berufung mit dem Antrag auf ersatzlose Aufhebung des Säumniszuschlags. Begründend wurde…
…welche sich gegen die Vorschreibung dieser Säumniszuschläge mit der Begründung richtet, das Fälligkeitsdatum der oben angeführten Abgaben falle vor das Datum des bereits abgeschlossenen Konkursverfahrens. Die festgesetzten Säumniszuschläge hätten daher im Konkursverfahren angemeldet werden müssen und die Bezahlung sollte daher über die beschlossenen Quoten erfolgen…
…zu ziehen. Von einer ermessenswidrigen Inanspruchnahme werde vor allem dann gesprochen werden können, wenn die Abgabenschuld vom Hauptschuldner ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeiten rasch eingebracht werden könne. Im vorliegenden Fall weise die Abgabenschuld ein Fälligkeitsdatum per 15. Jänner 2009 auf. Bereits am 22. Jänner 2010…
…Dies auch deshalb, weil die nachzuzahlende Umsatzsteuer umgehend mittels der Umsatzsteuererklärung 2011 gemeldet worden sei. Dies heiße, eine Bezahlung per Fälligkeitsdatum 15. Februar 2012 sei gar nicht möglich, da die steuerliche Vertreterin bzw die Bw. zu diesem Zeitpunkt noch keine Kenntnis darüber gehabt hätten. Die…
…hinfällig gewesen. Erst mit Bescheid vom 16. März 2011 und daher erst zwei Monate nach dem im angefochtenen Bescheid zu Unrecht angenommenen Fälligkeitsdatum sei eine Normverbrauchsabgabe vorgeschrieben worden und zwar in Höhe von € 20.194,00. Der Säumniszuschlag hätte keinesfalls zu Recht vorgeschrieben werden…
…dem November 2009. Zu diesem Zeitpunkt seien längst keine Mittel mehr zur Verwaltung vorhanden gewesen. Auch resultiere die Nachzahlung nicht aus selbst errechneten Abgaben, sondern aus Feststellungen einer Betriebsprüfung, lange nach dem Fälligkeitsdatum. Jene finanziellen Mittel, die dem Bw zur Verfügung gestanden seien, habe er…
…Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz brachte die Bw vor, dass die Entrichtung zum Fälligkeitsdatum 15. Februar 2010 unrichtig sei, weil die Umsatzsteuernachforderung 2009 erst am 3. Dezember 2010 mit Fälligkeitsdatum 13. Jänner 2011 entstanden sei. Die Festsetzung des ersten Säumniszuschlages am…
…Nachteil der Partei (des Abgabepflichtigen) auswirken. Das In-Aussicht-Stellen einer (im Ergebnis aus Sicht des Berufungswerbers infolge einer Abgabengutschrift positiven) Erledigung der Behörde erst lange nach dem Fälligkeitsdatum für die Einkommensteuervorauszahlung für das erste Quartal 2010 zu einem künftigen, für den Abgabepflichtigen völlig uneinschätzbaren…
…beantragte am 4. Jänner 2011 rechtzeitig die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und brachte ergänzend vor, dass er hinsichtlich der Nachforderung an Einkommensteuer 2009 irrtümlich das Fälligkeitsdatum mit 15. November 2010 vorgemerkt hätte, da bisher alle Zahlungen jeweils am 15…
…vom 6. Oktober 2008 (eingelangt beim Finanzamt am 10. Oktober 2008) wurde ergänzend ausgeführt, dass für ein von der Behörde in die Vergangenheit zurückversetztes Fälligkeitsdatum zwar Anspruchszinsen akzeptiert werden, jedoch ein Strafzuschlag für Säumnis nicht gerechtfertigt sei, da dies ein schuldhaftes Vergehen voraussetze. Die von…
…gemäß § 212a Abs.9 BAO für den Zeitraum 27.2.1999 bis 13.12.2002 in der Höhe von 1.229,85 € mit Fälligkeitsdatum 20.1.2003. Gegen die Festsetzung von Aussetzungszinsen wurde am 13.1.2003 fristgerecht Berufung eingebracht mit der Begründung, dass…
…trete gemäß § 171 FinStrG die Fälligkeit der verhängten Geldstrafe sowie der Kosten mit Ablauf eines Monats nach Rechtskraft der Entscheidung ein. In einer ebenfalls erhaltenen Buchungsmitteilung zum Strafkonto (StNr. 111/2222) sei als Fälligkeitsdatum der 11. August 2008 genannt. Daraus sei abzuleiten, dass auch die…
…grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Abs.8 ...... Das bedeutet für den gegenständlichen Fall: Unbestritten ist, dass die verhängte Geldstrafe weder zum Fälligkeitsdatum, das ist der 21.4.2008, (daher…
…ausgeführt, dass seit Jahren der fällige Betrag von der Bw am Tag vor Ablauf der Respirofrist überwiesen (gemeint wohl der Auftrag hiefür erteilt werde) werde und es damit noch nie Probleme mit der Einhaltung der Zahlungsfrist gegeben habe. Im November 2007 (Fälligkeitsdatum 15. 11. 2007…