…1 zu § 34 Abs. 1). Eine außergewöhnliche Belastung kann vorliegen, wenn dem Steuerpflichtigen die Existenzgrundlage ohne sein Verschulden entzogen wird und die Berufsausbildung zur künftigen Existenzsicherung notwendig ist, oder wenn die (neuerliche) Berufsausbildung durch Krankheit, Verletzung uä. erforderlich wird (vgl. die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom…
…weiter als bei einer Zweitausbildung, die zum neuen, Existenzsichernden Hauptberuf führen soll. Wenn das Ergreifen oder Nichtergreifen eines bestimmten Zweitberufes nicht von dem Zwang zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz einer Person bestimmt wird, kann sich die Entscheidung für oder gegen diesen Zweitberuf wesentlich mehr an…
Abschließend ist darauf zu verweisen, dass die Änderung der Bemessungsgrundlage die im zweitinstanzlichen Verfahren nicht strittige Kürzung des Sonderausgabenabzugs um Rückzahlungen eines Darlehens, das der Finanzierung eines Wohnungskaufs aus zweiter Hand gedient hatte, betrifft. Das zahlenmäßige Ergebnis der gegenständlichen Entscheidung entspricht damit jenem der Berufungsvorentscheidung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der NameMut, GebDat, Adresse, vom 11. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 25. Februar 2009 betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe sowie des Kinderabsetzbetrages für das Kind NameKd für den Zeitraum April 2008…
…Wiesen und Obstgarten. Unter Berücksichtigung des mit österreichischen Verhältnissen nicht vergleichbaren Einkommensniveaus und des Kaufkraftunterschiedes ist dieser landwirtschaftliche Besitz jedenfalls ein relevanter Beitrag zur Existenzsicherung der Familie. Damit ist zweifellos eine Unzumutbarkeit zur Verlegung des Familienwohnsitzes gegeben und die steuerliche Berücksichtigung von Familienheimfahrten gerechtfertigt. Zweifel…
…beim Unterhaltsberechtigten, wäre er der Steuerpflichtige, grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung darstellen. Eine außergewöhnliche Belastung könnte nur vorliegen, wenn dem Steuerpflichtigen die Existenzgrundlage ohne sein Verschulden entzogen und die Berufsausbildung zur künftigen Existenzsicherung notwendig wäre, oder, wenn die (neuerliche) Berufungsausbildung durch Krankheit, Verletzung uä. erforderlich wäre…
…Willensentschlusses erfolgt. Sie erwachsen daher nicht zwangsläufig und sind auch nicht außergewöhnlich. Eine außergewöhnliche Belastung könnte nur vorliegen, wenn dem Steuerpflichtigen die Existenzgrundlage ohne sein Verschulden entzogen wird und die Berufsausbildung zur künftigen Existenzsicherung notwendig ist, oder, wenn die (neuerliche) Berufsausbildung durch Krankheit, Verletzung u…
…Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz gestellt und ergänzend festgehalten, dass die gegenständliche Ausbildung für Tochter zur künftigen Existenzsicherung notwendig sei und somit unter Bedingungen erfolge, die auch bei dieser selbst zu einer außergewöhnlichen Belastung führen würde (vgl. VwGH 20.12.1994…
…die Selbstbemessungsabgaben gemeldet und auch entrichtet. Dies spiegle auch der ausgeglichene Saldo des Steuerkontos wieder. Hauptmotiv für das Betreiben des Unternehmens sei die Existenzsicherung für die Mitarbeiter und werde sich die Ertragssituation aufgrund einer Änderung der Kundenstruktur in Zukunft bessern, sodass auch nur mehr ein…
…hätte, wäre die Entscheidung eine Mediatorenausbildung zu machen, sowohl unter dem Aspekt ein zweites Standbein als Existenzsicherung als auch eine breitere Ausbildung für ihren Lehrberuf zu erlangen, motiviert gewesen. Da die Bw. jedes Schuljahr erneut vor der Tatsache stehen könnte, kein Angebot seitens des Landesschulrates…
…darin, dem Elternteil, der im Interesse der Betreuung und Erziehung des gemeinsamen Kindes seine Erwerbstätigkeit zeitweise reduziert oder auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet, eine Existenzsicherung bzw. einen gewissen Ausgleich für den Verdienstentgang zu gewähren. Durch die Übernahme der Rückzahlungsverpflichtung trägt der andere Elternteil zu seiner im …
…Die Funktion des Zuschusses liege darin, dem Elternteil der die Betreuung und Erziehung des gemeinsamen Kindes übernimmt und dadurch seine Erwerbstätigkeit reduziert bzw. darauf verzichtet, eine Existenzsicherung bzw. einen Ausgleich für den Verdienstentgang zu gewähren. Die Alimentationsleistung des Bw. für das genannte Kind nehme daher…
…darin, dem Elternteil, der im Interesse der Betreuung und Erziehung des gemeinsamen Kindes seine Erwerbstätigkeit zeitweise reduziert oder auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet, eine Existenzsicherung bzw. einen gewissen Ausgleich für den Verdienstentgang zu gewähren. Durch die Übernahme der Rückzahlungsverpflichtung trägt der andere Elternteil zu seiner im …
…darin, dem Elternteil, der im Interesse der Betreuung und Erziehung des gemeinsamen Kindes seine Erwerbstätigkeit zeitweise reduziert oder auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet, eine Existenzsicherung bzw. einen gewissen Ausgleich für den Verdienstentgang zu gewähren. Durch die Übernahme der Rückzahlungsverpflichtung trägt der andere Elternteil zu seiner im …
…gelegen, für den Zeitraum der Betreuung eines gemeinsamen Kindes, in dem die Erwerbstätigkeit zeitweise reduziert bzw. auf eine solche überhaupt verzichtet werde - eine Existenzsicherung bzw. einen gewissen Ausgleich für den Verdienstentgang zu gewähren. Durch die Übernahme der Rückzahlungsverpflichtung trage der andere Elternteil zu seiner im …
…gemeinsamen Kindes seine Erwerbstätigkeit reduziert oder auf diese verzichtet, eine Existenzsicherung bzw ein gewisser Ausgleich für den Verdienstentgang gewährt werden und nicht ein Unterhaltsvorschuss an das Kind. Alimentationszahlungen haben somit auf die streitgegenständlichen Rückzahlungsverpflichtungen keinen Einfluss. Es war sohin spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 12…
…liegt, dem Elternteil, der im Interesse der Betreuung und Erziehung des gemeinsamen Kindes seine Erwerbstätigkeit zeitweise reduziert oder auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet, eine Existenzsicherung bzw. einen gewissen Ausgleich für den Verdienstentgang zu gewähren. Durch die Übernahme der Rückzahlungsverpflichtung trägt der andere Elternteil zu seiner im …
…finden und sich sofort nach ihrer Rückkehr mit dem AMS in Verbindung gesetzt. Alle Bewerbungen hätten bislang nicht zum Erfolg geführt. Aus Gründen der Existenzsicherung habe sie sich auch nach anderen Arbeitsstellen umsehen müssen und Ende Juli 2008 begonnen, bei der Fa. [Arbeitgeber] zu arbeiten…
…und sei dadurch ein positiver Regierungsbeschluss 2005 (Fortbestand des LKH XY mit der chirurgischen Grundversorgung) erreicht worden. Somit "diente es meiner/vieler Arbeitsplatz- und Existenzsicherung". Das Finanzamt hat bei Erlassung des Einkommensteuerbescheides (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 die steuerliche Berücksichtigung der Reisekosten mit nachstehender Begründung verneint: "Werbungskosten können…
…nicht aus Jux und Tollerei betrieben werde. Dahinter stehe vielmehr eine berufliche Neuorientierung samt beabsichtigter künftiger Einnahmenerzielung und Existenzsicherung. Das Gesamtbild der Verhältnisse spreche im vorliegenden Fall zweifellos für die künftige berufliche Verwertung der durch die Umschulung angeeigneten Kenntnisse. Die außerberufliche Veranlassung trete klar in…