…Seine Forderungen gegenüber der Fa. X-GmbH seien derzeit vom Finanzamt gepfändet. Bei Gewährung der Nachsicht und damit verbundenen Erlöschen der Haftungsschuld sei davon auszugehen, dass diese Einkünfte sofort von den anderen andrängenden Gläubigern durch Exekution entzogen werden würden. Da somit die Gewährung einer beantragten…
…abgetreten. Diese Beschwerde langte beim Verwaltungsgerichtshof am 6. Mai 2009 ein und wurde bei diesem unter der Zahl 2 erfasst. Die vom Verwaltungsgerichtshof zur Aktenzahl 2 ergangene Aufforderung vom 15. Mai 2009 hat folgenden Wortlaut: "In der Beschwerdesache der beschwerdeführenden Partei GmbH in X, vertreten…
…bei deren Zutreffen ein finanzbehördliches Vollstreckungsverfahren unter Aufhebung aller bereits erfolgter Vollstreckungsakte einzustellen ist, sind im § 16 AbgEO (in Ergänzung der in den §§ 12 bis 15 genannten Fälle) taxativ aufgezählt. Nach § 16 Abs. 1 AbgEO ist die Exekution auf Antrag oder von Amts wegen einzustellen…
…treffe. Ein die Abgabenpflicht ihm gegenüber auslösender Tatbestand liege demnach nicht vor, sodass bei richtiger Würdigung der bisherigen Erhebungsergebnisse vom Sicherstellungsauftrag Abstand zu nehmen gewesen wäre. Diese Berufung wies das Hauptzollamt Wien in seiner Berufungsvorentscheidung vom 21.2.2003, Zl.100/45127/2001-138, in…
…521,11 Euro aufweise und diese Abgaben bereits in vollem Umfange vollstreckbar seien. Sollte der offene Abgabenbetrag nicht bis zum yyy auf dem o. a. Steuerkonto eingelangt sein, werde die sofortige Exekution eingeleitet werden. Mit Schreiben vom "19. 10. 2011" (Anm.: gemeint verm. 19. 10…
…9 Abs. 1 GebG 1957. Die Konsequenz von Gebühren ist die faktische Verhinderung des Zugangs zum Recht, da bei der Einbringung des Rechtmittels nicht mehr vorrangig inhaltliche Fragen, sondern vielmehr finanzielle im Vordergrund stehen. Der allgemein zu hohe Ansatz der Gebühren hat zur Folge, dass…
…C. in diesem Verfahren rechtsfreundlich vertrete. Die Konsequenz von Gebühren ist die faktische Verhinderung des Zugangs zum Recht, da bei der Einbringung des Rechtsmittels nicht mehr vorrangig inhaltliche Fragen, sondern vielmehr finanzielle im Vordergrund stehen. Der allgemein zu hohe Ansatz der Gebühren hat zur Folge…
…L. in diesem Verfahren rechtsfreundlich vertrete. Die Konsequenz von Gebühren ist die faktische Verhinderung des Zugangs zum Recht, da bei der Einbringung des Rechtsmittels nicht mehr vorrangig inhaltliche Fragen, sondern vielmehr finanzielle im Vordergrund stehen. Der allgemein zu hohe Ansatz der Gebühren hat zur Folge…
…1 B-VG eingebracht. Dieser Antrag langte beim Verfassungsgerichtshof am 17. Juli 2008 ein und wurde bei diesem unter den Zahlen Gyz erfasst. Diese Anträge wurden vom Verfassungsgerichthof mit Beschluss vom 24. Februar 2009 zurückgewiesen. Da beim Verfassungsgerichtshof der Nachweis über die Entrichtung der Gebühr…
…1 lit a) und Abs. 3 ZK (Zollkodex) iVm den §§ 2 und 108 ZollR-DG (Zollrechts-Durchführungsgesetz) in Höhe von insgesamt 179.666,93 € im Rahmen eines Gesamtschuldverhältnisses gem. Art. 213 ZK fest. Das gegen diesen Abgabennachforderungsbescheid eingebrachte Rechtsmittel wies das Hauptzollamt Linz mit…
…Gesellschaftsmittel verwendet wurden, weshalb sein Verschulden an der Verletzung der Geschäftsführerpflichten als erwiesen gelte. Die Exekutionen bei der C-GmbH seien aussichtslos geblieben. Somit sei die Uneinbringlichkeit gegeben. In der gegen diesen Bescheid mit Eingabe vom 14.3.2003 eingebrachten Berufung führte der Bw. aus…
…wurde erwogen: Gemäß § 213 Abs. 1 BAO ist bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen für jeden Abgabepflichtigen, bei Gesamtschuldverhältnissen für die Gesamtheit der zur Zahlung Verpflichteten, die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne…
…wurde erwogen: Gemäß § 213 Abs. 1 BAO ist bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen für jeden Abgabepflichtigen, bei Gesamtschuldverhältnissen für die Gesamtheit der zur Zahlung Verpflichteten, die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne…
…zum Schluss, dass die Einbringungsmöglichkeit der nachsichtsbetroffenen Haftungsschulden durch exekutiven Zugriff auf diese Liegenschaften nach gegenwärtigem Ermittlungsstand als negativ zu beurteilen ist. Zum selben Ergebnis gelangt der unabhängige Finanzsenat im Übrigen aber auch bei Beurteilung der sonstigen Vermögens- und der Einkommensverhältnisse des Nachsichtswerbers. In dem…
…von einigen Mitschuldnern das Ganze, oder nach von ihm gewählten Anteilen, oder aber das Ganze von einem einzigen fordern will. Bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses in Abgabensachen steht daher der Abgabenbehörde die Wahl zu, ob sie alle Gesamtschuldner, oder nur einzelne, im letzteren Fall welche der…
…gesamte Leistung zu bewirken verpflichtet ist. Hinsichtlich der Geltendmachung von Abgaben bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses ist dabei grundsätzlich nationales Recht anzuwenden (Witte, Zollkodex, Kommentar, 3. Auflage, Art. 213, Rz 3). Die Entscheidung über die Geltendmachung einer Abgabenschuld bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses stellt eine Ermessensentscheidung dar…
…gesamte Leistung zu bewirken verpflichtet ist. Hinsichtlich der Geltendmachung von Abgaben bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses ist dabei grundsätzlich nationales Recht anzuwenden (Witte, Zollkodex, Kommentar, 3. Auflage, Art. 213, Rz 3). Die Entscheidung über die Geltendmachung einer Abgabenschuld bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses stellt eine Ermessensentscheidung dar…
…gesamte Leistung zu bewirken verpflichtet ist. Hinsichtlich der Geltendmachung von Abgaben bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses ist dabei grundsätzlich nationales Recht anzuwenden (Witte, Zollkodex, Kommentar, 3. Auflage, Art. 213, Rz 3). Die Entscheidung über die Geltendmachung einer Abgabenschuld bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses stellt eine Ermessensentscheidung dar…
…gesamte Leistung zu bewirken verpflichtet ist. Hinsichtlich der Geltendmachung von Abgaben bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses ist dabei grundsätzlich nationales Recht anzuwenden (Witte, Zollkodex, Kommentar, 3. Auflage, Art. 213, Rz 3). Die Entscheidung über die Geltendmachung einer Abgabenschuld bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses stellt eine Ermessensentscheidung dar…
…wäre, exekutive Maßnahmen gegen K.G. einzuleiten. Über die Beschwerde wurde erwogen: Auf Grund der Eingabe an das Hauptzollamt Wien vom 18. Oktober 2000, sowie durch die niederschriftlichen Aussagen des F.F. vor dem Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz, wurde festgestellt, dass bei den…