…getroffen. Außerdem hat das Finanzamt nicht erkannt, daß gemäß dem Europäischen Abkommen über Soziale Sicherheit BGBL. 428/1977 türkische Staatsbürger bei der Gewährung der Familiebeihilfe den österreichischen Staatsbürgern gleich gestellt sind. Da meine Eltern nicht in der Lage sind, mich zu erhalten beantrage ich die…
…wird. Die Feststellung, ich hätte meinen Wohnsitz im Ausland bestreite ich in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht. Andere tatsächliche Feststellungen im Sinne des FLAG und des Europ. Abkommens über Soziale Sicherheit (BGBL 428/1977) fehlen. ..." Das Finanzamt wies die Berufung der Bw. mit Berufungsvorent¬scheidung wie…
…Finanzamt nicht erkannt, dass gemäß dem Europäischen Abkommen über Soziale Sicherheit BGBI. 428/1977 türkische Staatsbürger bei der Gewährung der Familienbeihilfe den österreichische Staatsbürgern gleichgestellt sind. Ich beantrage daher meiner Berufung Folge zu geben und die beantragte Familienbeihilfe ab Antragstellung zu gewähren, hilfsweise die Rechtssache…
…sowie Fahrkosten zur Wirtschaftsuniversität muss ich selbst bezahlen. Gem. Europäischem Abkommen über Soziale Sicherheit BGBI. 428/1977 sind türkische Staatsbürger bei der Gewährung der Familienbeihilfe den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Ich stelle daher den Antrag, meiner Berufung Folge zu geben und mir die Familienbeihilfe gemäß Antragstellung…
… 2 Abs. 8 FLAG habe er den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in Österreich. Der Bw. verweist zudem auf das Europäische Abkommen über Soziale Sicherheit BGBl 428/1977, wonach türkische Staatsbürger bei Gewährung der Familienbeihilfe den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt seien. Mit Berufungsvorentscheidung vom 9. November 2005 wies…
…Bestimmungen des BGB über den Zugewinnausgleichsanspruch anzuwenden sind, das Besteuerungsrecht auf Grund des Abkommens mit der BRD jedoch ganz oder teilweise Österreich zusteht, die Ausgleichsforderung nicht aus dem steuerlichen Erwerb ausgeschieden werden (dies geht auch aus dem Erkenntnis vom 18.05.1972, 1770/71 hervor…
…wird festgesetzt mit 10 % der Bemessungsgrundlage von € 163,37 = 16,34. Das darüber hinausgehende Berufungsbegehren wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 11. Februar 1977 zur Zl.xxxx erteilte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien der BANK. (der nunmehrigen Berufungswerberin…
…| 349.259,57 | Gewinn/Verlust | -268.942,00 | -400.277,00 | -264.311,00 | -75.428,00 | -71.759,57 | | 1995 in ATS | 1996 in ATS | 1997 in ATS | 1998 in ATS |…
…und Euro 3.597,56 für die Monate 8-11/07. Bei der Festsetzung der Umsatzsteuer für Juli 2007 war das Finanzamt, wie oben bereits erwähnt, von mit dem Normalsteuersatz zu versteuernden steuerpflichtigen Umsätzen von Euro 17.140,00 (Umsatzsteuer daraus: Euro 3.428,00…
…dass die von der Bw. an den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer zur Auszahlung gebrachten Gehälter als Arbeitslohn im Sinne des § 41 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) in der ab 1994 anzuwendenden Fassung des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. Nr. 818/1993, zu qualifizieren und diese folglich in den…
…Höhe von 4.837 Euro (= Jahresbetrag der deutschen Rente in Höhe von 5.265 Euro minus deutsche Einkommensteuer in Höhe von 428 Euro) und im angefochtenen Einkommensteuerbescheid für 2010 vom 23. Mai 2012 ausländische Einkünfte in Höhe von 4.890 Euro (= Jahresbetrag der…
…BGBl. I Nr. 144/2001) novellierte, Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z 4 lit. e EStG 1988 wird nunmehr der (der Höhe nach limitierte) Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen an private inländische Versicherungsunternehmen - wenn eine ausländische Versicherungspflicht besteht - ermöglicht. Am 1. Juni 2002 trat das bilaterale Abkommen…
…Ölquellen, so ist dem entgegenzuhalten, dass sogenannte royalties stets und auch im Verständnis des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen, BGBl. III Nr. 6…
…Rechnungen. 3) Nein, es handelt sich dabei um ein mündliches Abkommen. 4) Nachdem die Zahlungen des Betriebskostenbeitrages in bar erfolgt sind kann ich Ihnen lediglich die Bestätigung meines Vaters über den Erhalt - siehe beigelegtes Email - und eine Kopie meines Sparbuches beilegen, welches die Zahlung meines…
…Ratenzahlungen gewährt werden: | | | Euro | Rückstand | | 12.878,30 | 1. - 23. Rate | 15. Mai 2012 - 15. März 2014 | jeweils 150,00 | 24. Rate | 15. April 2014 | 9.428,30 Die vorstehende Bewilligung erfolgt gegen…
…Berufungsvorentscheidung angeführten höchstgerichtlichen Erkenntnissen für die Anrechnung des Freibetrages gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG gegenüber dem Vermächtnisnehmer nur darauf ankommen würde, ob das Vermächtnis aus endbesteuerten Vermögenswerten des Nachlasses geleistet worden wäre. Im gegenständlichen Fall würde das endbesteuerte Vermögen zwar insgesamt weniger betragen…
…der Berufungsvorentscheidung angeführten höchstgerichtlichen Erkenntnissen für die Anrechnung des Freibetrages gemäß § 15 Abs. 1 Z17 ErbStG gegenüber dem Vermächtnisnehmer nur darauf ankommen würde, ob das Vermächtnis aus endbesteuerten Vermögenswerten des Nachlasses geleistet worden wäre. Im gegenständlichen Fall würde das endbesteuerte Vermögen zwar insgesamt weniger betragen…
…diesen Antrag damit, dass es gemäß der in der Berufungsvorentscheidung angeführten höchstgerichtlichen Erkenntnissen für die Anrechnung des Freibetrages gemäß § 15 Abs.1 Z17 ErbStG gegenüber dem Vermächtnisnehmer nur darauf ankommen würde, ob das Vermächtnis aus endbesteuerten Vermögenswerten des Nachlasses geleistet worden wäre. Im gegenständlichen Fall…
…Berufungsvorentscheidung angeführten höchstgerichtlichen Erkenntnissen für die Anrechnung des Freibetrages gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG gegenüber dem Vermächtnisnehmer nur darauf ankommen würde, ob das Vermächtnis aus endbesteuerten Vermögenswerten des Nachlasses geleistet worden wäre. Im gegenständlichen Fall würde das endbesteuerte Vermögen zwar insgesamt weniger betragen…
…Berufungsvorentscheidung angeführten höchstgerichtlichen Erkenntnissen für die Anrechnung des Freibetrages gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG gegenüber dem Vermächtnisnehmer nur darauf ankommen würde, ob das Vermächtnis aus endbesteuerten Vermögenswerten des Nachlasses geleistet worden wäre. Im gegenständlichen Fall würde das endbesteuerte Vermögen zwar insgesamt weniger betragen…